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Bei einer korrekten Entlohnung nach dem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ergeben sich in aller Regel für Leiharbeitskräfte Kosten in einer Bandbreite, abhängig von Branche, Verleihdauer und Qualifikationsstand, vom 2 bis 2,5 fachen des jeweiligen Kollektivvertragentgeltes.
Die Vorteile einer Leiharbeitskräfteüberlassung für den AG sind dabei eine bessere Personalplanung bei volatiler Auftragslage und damit einhergehend eine bessere Kalkulierbarkeit der Personalkosten, eine Senkung der Personalbeschaffungs- sowie der administrativen Kosten und ein Wegfall der Trennungskosten durch verschiedenste arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten.
Die Vorteile einer Leiharbeitskräfteüberlassung für den AG sind dabei eine bessere Personalplanung bei volatiler Auftragslage und damit einhergehend eine bessere Kalkulierbarkeit der Personalkosten, eine Senkung der Personalbeschaffungs- sowie der administrativen Kosten und ein Wegfall der Trennungskosten durch verschiedenste arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten.