Arbeiter vs Angestellter

M

Gast

(Gelöschter Account)
Ich persönlich finde die Unterteilung nicht ok.
Kann aber gar nichts über die historische Entwicklung sagen.

Sind ältere Herrschaften hier, die die Diskussion der Unterteilung von Anfang an mitbekommen haben und könnten die wichtigsten Daten nennen?
Bzw. natürlich auch deine persönlichen Gedanken darüber.
 
was genau willst du wissen? für arbeiter gilt sofern es keinen kollektivertrag die regelungen aus der gewerbeordnung - und die sind glaub ich von 1852 oder so. Und das angestelltengesetz ist von 1921. Also vom Anfang an hat das sicherlich keiner der EF-User miterlebt.

also was genau ist deine fragenstellung?
 
Die Hauptfrage ist warum man das überhaupt trennt.
Manchmal sogar unlogische Trennung.
Mein damaliger Wirtschaftslehrer hat ein gutes Beispiel mal genannt: Kellnerin am Boden ist Arbeiterin, Kellnerin in 10km-Höhe ist aber Angestellte. Warum!?
 
lustigerweise: fußballer = arbeiter eishockeyspieler = angestellter. lt ogh: eishockey spieler muss koordiniert spielen. kurz gesagt mehr denken als a fußballspieler.

also das angestelltengesetz definiert so:

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz findet ferner Anwendung auf das Dienstverhältnis von Personen, die vorwiegend zur Leistungen kaufmännischer oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten im Geschäftsbetrieb von Unternehmungen, Anstalten oder sonstigen Dienstgebern der nachstehenden Art angestellt sind.

kellnerin ist arbeiterin. egal wo sie arbeitet. außer sie fällt irgendwie in einen anderen kollektivvertrag.
 
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Ich find diese Aufteilung auch seltsam und vor allem unlogisch - ich war als Verkäuferin in der Bäckerei (offizielle Berufsbezeichnung Ladnerin) Arbeiterin, als Feinkostverkäuferin allerdings Angestellte. Ist im Prinzip beides die selbe Tätigkeit :schulterzuck:
 
Sind ältere Herrschaften hier, die die Diskussion der Unterteilung von Anfang an mitbekommen haben und könnten die wichtigsten Daten nennen?

So alt ist wohl keiner hier im EF. Aber ich will es dennoch versuchen ........

Die Hauptfrage ist warum man das überhaupt trennt.
Manchmal sogar unlogische Trennung.
Anno dazumal gab es sicher Gründe, das zu trennen. Heute kommt man mit den damals angebotenen Erklärungen nicht mehr weiter. Auch die G´schicht mit dem Denken führt nicht weiter. Schon gar nicht, wenn man damit den Unterschied zwischen Fußballer und Eishockeyspieler zu erklären versucht. Auch der Vergleich der Kellnerin mit einer Stewardess hinkt natürlich schon deswegen, weil die Stewardess kein Trinkgeld erwarten kann. Schlicht und einfach ist es heute wohl nur davon abhängig, wie es in den jeweiligen Branchenkollektivverträgen geregelt ist. Oder, was häufig vorkommt, wie man es beim Eintritt ins Unternehmen vereinbart.

In der Hierarchie von oben herunter gezählt ist natürlich einsichtig, dass leitende Angestellte sich in ihrem Verhältnis zum Unternehmen von einem stundenweise bezahlten Tagelöhner unterscheiden. Mitten drin findet man natürlich nicht die klare Trennlinie zwischen diesen beiden Gruppen. Aber der "kleine" Angestellte hat weniger Vorteile, als man vermuten würde. Dem Automatismus der Biennalsprünge steht ein in der Regel deutlich geringeres Anfangsgehalt gegenüber, wenn er sich mit einem qualifizierten Facharbeiter vergleicht. Und von Angestellten erwartet man in vielen Betrieben, dass sie Überstunden nicht verrechnen.

Bei "leitenden" Angestellten sowieso, bei denen ist es ab einer bestimmten Stellung im Betrieb sogar Pflicht, unbezahlte Überstunden zu leisten, wenn es das Wohl des Betriebs erfordert.

Weil der Threadersteller (zwischen den Zeilen gelesen) doch ganz offenbar vermutet, dass Arbeiter eine benachteiligte Gruppe sind. Ich hab in meiner Abteilung eine ganze Reihe von Lehrlingen ausgebildet. Die wurden zunächst auch immer behalten, bis die Geschäftsführung es eben anders festgelegt hat. Daher wurden sie für die Zeitspanne der Behaltepflicht nicht mehr angestellt. Das brachte der Firma Vorteile wegen der "günstigeren" Kündigungsfristen. Aber in dieser Behaltezeit haben die ausgelernten Lehrlinge deutlich mehr verdient, als altgediente Angestellte. Und so dumm das klingt, ich hatte einen erheblichen Erklärungsnotstand.
 
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ich denke der gravierendste unterschied sind die unterschiedlichen möglichkeiten beim kündigen.
 
Kündigungsfristen (Arbeiter der in keinen KV fällt; Kündigungsfrist 14 Tage KANN aber auch 0 Tage zwischen AG und AN verhandelt werden!), Krankenstand, Sozialversicherungsbeiträge (Arbeiter angeblich höhere Unfallgefahr), Pflegefreistellung ist soweit ich weiß auch nocht anders geregelt.

Dann gibts immer noch die Betriebsratregelung, dass Arbeiter und Angestelle einen eigen Betriebsrat wählen (außer man einigt sich nur einen einzigen zu wählen).

Dem Automatismus der Biennalsprünge steht ein in der Regel deutlich geringeres Anfangsgehalt gegenüber,

Was für ein Biennalsprung bei Angestellten? Gibts ja nur im öffentlichen Dienst.
 
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Ich finde die Gehaltsschere zwischen Arbeitern und Angestellten oft zu groß - Arbeiter leisten genau so gute Arbeit, und meistens körperlich viel schwerere Arbeit als Angestellte. Stehe auch in einen aufrechten Angestelltenverhältnis aber ich kenne viele Arbeiter die
ausgezeichnete Arbeit leisten.. und das gehört meiner Meinung nach viel höher entloht..
 
Ich finde die Gehaltsschere zwischen Arbeitern und Angestellten oft zu groß - Arbeiter leisten genau so gute Arbeit, und meistens körperlich viel schwerere Arbeit als Angestellte. Stehe auch in einen aufrechten Angestelltenverhältnis aber ich kenne viele Arbeiter die
ausgezeichnete Arbeit leisten.. und das gehört meiner Meinung nach viel höher entloht..

das ist ein ganz anderes thema. was ist ein gerechter lohn? :)
 
Was für ein Biennalsprung bei Angestellten? Gibts ja nur im öffentlichen Dienst.

Falls du Angestellter bist: Hast du dir deinen KV schon einmal durchgelesen? Je nach Branche und Verwendungsgruppe gibt es Biennalsprünge, zu finden unter "Gehalt nach xx Verwendungsgruppenjahren.

Ich finde die Gehaltsschere zwischen Arbeitern und Angestellten oft zu groß - Arbeiter leisten genau so gute Arbeit
Ich habe es ja schon erwähnt, dass bei vergleichbaren Tätigkeiten und natürlich im selben Unternehmen (alles andere wäre ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen) das Anfangsgehalt der Arbeiter deutlich höher ist, als das der Angestellten. Durch die Biennalsprünge überholt der Angestellte irgendwann den Arbeiter.

Dass Arbeiter genau so gut Arbeit leisten, das ist ohnehin unbestritten. In einem Werkzeugbau wird beispielsweise die Qualifikation der Werkzeugmacher einer der entscheidenden Faktoren für den Firmenerfolg sein.

das ist ein ganz anderes thema. was ist ein gerechter lohn? :)
Und ein ganz schwieriges noch dazu. Denn der Lohn richtet sich nur zu einem Teil nach der persönlichen Tüchtigkeit des Dienstnehmers. Es gibt auch branchenspezifische Unterschiede. Auch die Geographie spielt eine Rolle, Wien ist nicht gleich Vorarlberg. Von den globalen Unterschieden wollen wir gar nicht erst anfangen ......
 
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Falls du Angestellter bist: Hast du dir deinen KV schon einmal durchgelesen? Je nach Branche und Verwendungsgruppe gibt es Biennalsprünge, zu finden unter "Gehalt nach xx Verwendungsgruppenjahren.


Ich habe es ja schon erwähnt, dass bei vergleichbaren Tätigkeiten und natürlich im selben Unternehmen (alles andere wäre ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen) das Anfangsgehalt der Arbeiter deutlich höher ist, als das der Angestellten. Durch die Biennalsprünge überholt der Angestellte irgendwann den Arbeiter.

Dass Arbeiter genau so gut Arbeit leisten, das ist ohnehin unbestritten. In einem Werkzeugbau wird beispielsweise die Qualifikation der Werkzeugmacher einer der entscheidenden Faktoren für den Firmenerfolg sein.

aso, der wechsel der gruppe? ich werd über kollektiv bezahlt.
 
aso, der wechsel der gruppe? ich werd über kollektiv bezahlt.

Nicht der Wechsel der Verwendungsgruppe, sondern die Abstufung innerhalb einer Verwendungsgruppe nach Dienstjahren. Und wenn du über KV bezahlt wirst, dann kann das (je nach Branche) auch für dich von Bedeutung sein. Weil in manchen Kollektivverträgen festgelegt ist, dass auch die IST - Gehälter entsprechend den Sprüngen in der Gehaltstabelle der Mindestgehälter angehoben werden. Das hat jetzt nichts mit den Jahr für Jahr ausgehandelten Erhöhungen (zur Inflationsabgeltung) zu tun. Genauere Angaben kann dir nur dein KV oder dein Betriebsrat machen.
 
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Als Beispiel die Gehaltstabelle für Angestellte im Metallgewerbe:

http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eTM4gPlS&USER=ER&loadfile=true

Und wenn du dir die Lohntafel für Arbeiter, ebenfalls Metallgewerbe, ansiehst, denn wirst du drauf kommen, dass ein Lehrling im dritten Lehrjahr mehr bekommt, als ein angestellter Berufsanfänger der ersten Verwendungsgruppe. Nach Lehrabschluss natürlich noch mehr, was zu dem Paradoxon geführt hat, das ich paar Posts zuvor beschrieben habe.
 
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also wer nur nach kollektiv bezahlt wird, ist sowieso arm dran......
arbeite in der steuerberatung/wirtschaftsprüfung. und da sind die mindestgehälter ein witz.
 
Das mag schon sein. Aber trotzdem solltest du dich erkundigen, wie es in eurer Branche mit den Biennalsprüngen geregelt ist. Bei den Angestellten der Metallindustrie wird alle 2 Jahre um den Sprung erhöht, der in der Gehaltstabelle festgelegt ist. Somit bleibt der Abstand zum Mindestgehalt bestehen.
 
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