Nein, das ist keine Erlaubniszone. Es gibt in Wien keine Erlaubniszone.
Straßenprostitution ist in Wohngegenden verboten. Das bedeutet implizit, wo nicht Wohngegend ist (also z. B. Lainzer Tiergarten), ist Straßenprostitution erlaubt. (Insoweit sie nicht per Verordnung zeitlich und örtlich eingeschränkt wird.)
Es hat sich also niemand gedacht, "Den Lainzer Tiergarten könnten wir zur Erlaubniszone machen.", sondern dass Prostitution dort nicht verboten ist, ergibt sich einfach daraus, dass es keine Wohngegend ist.
Soweit ich weiß, meint er richtig.
Verordnungen über die zeitliche und örtliche Beschränkung der Prostitution gibt es für den 2. Bezirk (Prater) und für den 23. Bezirk. Für den 14. Bezirk (Auhof) gibt es eine derartige Verordnung nicht. Folglich gilt dort nur, was im Gesetz steht, nämlich dass Straßenprostitution in Wohngegenden verboten ist und sonst erlaubt, ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung.