L
Gast
(Gelöschter Account)
Da gebe ich Rubberinchen recht; genau solche Denkweisen, es gäbe eine
allgemeingültige Grenze an "Brutalität", ab der man einer Handlung nicht
mehr willentlich zustimmen könne und vor der man folglich die Betroffenen
(bzw. vor sich selbst) schützen müsse, führen zur Bildung solcher Gesetze.
In diesen Richtlinien ist bereits die Darstellung von Szenen, bei denen die
Kontrolleure von einem "Risiko der Verletzung eines Individuums" ausgehen,
verboten - genauso wie jegliches "Material, das für obszön befunden wird".
Dementsprechend können sie es auslegen wie sie wollen.
allgemeingültige Grenze an "Brutalität", ab der man einer Handlung nicht
mehr willentlich zustimmen könne und vor der man folglich die Betroffenen
(bzw. vor sich selbst) schützen müsse, führen zur Bildung solcher Gesetze.
In diesen Richtlinien ist bereits die Darstellung von Szenen, bei denen die
Kontrolleure von einem "Risiko der Verletzung eines Individuums" ausgehen,
verboten - genauso wie jegliches "Material, das für obszön befunden wird".
Dementsprechend können sie es auslegen wie sie wollen.