Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Ich lasse einmal deine etwas klischeehafte Gleichsetzung von Reicher mit Firmeninhaber stehen. Der in den letzten Jahren entstandene 'Reichtum' gewisser Kreise wurde nicht durch operative Firmengewinne erzielt sondern oft durch Bewertungen. Es sind Vermögenswerte durch das niedrige Zinsniveau am Papier gestiegen, es hat sich aber weder an der Substanz noch an den Einnahmen/Erträgen viel verändert. In Wirklichkeit stagniert unsere Wirtschaft und unter diesen Umständen halte ich eine weitere Transferleistung in Richtung arbeitslosem Einkommen für ein falsches Signal. Der Mensch braucht ein gewisses Mass an Verunsicherung als Ansporn sonst wird er träge.

Okay eine Gleichstellung wollte ich eigentlich nicht machen. Firmenteigentümer können Reiche sein müssen es aber nicht, es sind ja auch Banken, Investmentunternehmen uvm. Firmeneigentümer. Das Prinzip des "Druchsickerns" wäre in meinen Augen auch nur dann Sinnvoll, wenn dass was mehr Durchsickert einhergeht mit einer Senkung des Arbeitgeberbeitrages. Hausnummern-Beispiel 50 Euro, die Firma bezahlt dier 25 Euro mehr und der Staat senkt den Arbeitgeberanteil so, dass in der Summe 50 Euro durchkommen. Damit hätte man 50 Euro mehr.

Ich halte die Verunsicherung die einhergeht mit einer mehr negativ-Kritischen Berichterstattung über die Regierung auch für gefährlich. Einem Herrn Leitl, auch wenn er sicherlich nicht unrecht hat mit den Lohnstückkosten, muss auch über den Tellerrand hinaussehen und im komplexeren Sinne darauf acht geben das Verunsicherung der Bevölkerung und die Angst vor dem Abstieg aus der Mittelschicht den Wähler offenstichtlich nach rechts treibt. Dann werden gerade in einer Zeit der Flüchtlingswellen, die sicher nicht unproblematisch sind, Fremde und die Kosten für die Fremden die ja um Dimensionen niedriger sind als die für Arbeitslosigkeit, die Heta (Hypo), Pensionen usw. eben alles was wirklich hohe Kosten verursacht, zum Ziel von Hetze mit dem Ergebnis, dass die Einsparungen die wir wenn wir keinen einzigen Flüchtling mehr helfen oder hineinlassen in Wahrheit so gering sind, dass sie ohnehin von den Pensionszuschüssen, der Arbeitslosigkeit und vielen anderen wirklich hohen Kostenfaktoren verschlungen werden ohne, dass der Staat oder der kleine Bürger was davon hätte.

Verunsicherung ist in meinen Augen ein zweischneidiges Schwert, es kann den Wähler auch in die Hand derer treiben bei denen man befürchten muss, dass sie den größt möglichen Schaden anrichten...
 
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glaub ich ned dass da wer nein sagen würde.
Also Du glaubst jetzt ernsthaft, das sich z.B. ein Rechtsanwalt oder ein Architekt freiwillig mit dem selben Mindestlohn wie ein z.B. Anstreicher oder ein Elektriker zufrieden geben würde ?
 
Also Du glaubst jetzt ernsthaft, das sich z.B. ein Rechtsanwalt oder ein Architekt freiwillig mit dem selben Mindestlohn wie ein z.B. Anstreicher oder ein Elektriker zufrieden geben würde ?
Ich bin mir jetzt echt nicht sicher ob du das Konzept richtig interpretierst: Mindestlohn heißt, mindesten x € die Stunde oder mehr. Dass das "oder mehr" sehr unterschiedlich sein würde, denke ich liegt da in der Natur der Sache ;)
 
Okay eine Gleichstellung wollte ich eigentlich nicht machen. Firmenteigentümer können Reiche sein müssen es aber nicht, es sind ja auch Banken, Investmentunternehmen uvm. Firmeneigentümer. Das Prinzip des "Druchsickerns" wäre in meinen Augen auch nur dann Sinnvoll, wenn dass was mehr Durchsickert einhergeht mit einer Senkung des Arbeitgeberbeitrages. Hausnummern-Beispiel 50 Euro, die Firma bezahlt dier 25 Euro mehr und der Staat senkt den Arbeitgeberanteil so, dass in der Summe 50 Euro durchkommen. Damit hätte man 50 Euro mehr.

Ich halte die Verunsicherung die einhergeht mit einer mehr negativ-Kritischen Berichterstattung über die Regierung auch für gefährlich. Einem Herrn Leitl, auch wenn er sicherlich nicht unrecht hat mit den Lohnstückkosten, muss auch über den Tellerrand hinaussehen und im komplexeren Sinne darauf acht geben das Verunsicherung der Bevölkerung und die Angst vor dem Abstieg aus der Mittelschicht den Wähler offenstichtlich nach rechts treibt. Dann werden gerade in einer Zeit der Flüchtlingswellen, die sicher nicht unproblematisch sind, Fremde und die Kosten für die Fremden die ja um Dimensionen niedriger sind als die für Arbeitslosigkeit, die Heta (Hypo), Pensionen usw. eben alles was wirklich hohe Kosten verursacht, zum Ziel von Hetze mit dem Ergebnis, dass die Einsparungen die wir wenn wir keinen einzigen Flüchtling mehr helfen oder hineinlassen in Wahrheit so gering sind, dass sie ohnehin von den Pensionszuschüssen, der Arbeitslosigkeit und vielen anderen wirklich hohen Kostenfaktoren verschlungen werden ohne, dass der Staat oder der kleine Bürger was davon hätte.

Verunsicherung ist in meinen Augen ein zweischneidiges Schwert, es kann den Wähler auch in die Hand derer treiben bei denen man befürchten muss, dass sie den größt möglichen Schaden anrichten...

:daumen:
 
Also Du glaubst jetzt ernsthaft, das sich z.B. ein Rechtsanwalt oder ein Architekt freiwillig mit dem selben Mindestlohn wie ein z.B. Anstreicher oder ein Elektriker zufrieden geben würde ?

merke: das leben ist kein wunschkonzert ... Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

und wenn's selbige tatsächlich nötig hätten mindestlohn zu beantragen, so könnt ich mir vorstellen das für ihre jobs ein wengerl ungeeignet sind ... :mrgreen:
 
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:hmm: von beantragen hat jetzt aber keiner was geschrieben, es ging um den Vorschlag, Mindestlohn für Selbstständige und wie das zu verwirklichen wäre ;)
Ok... da das irgendwie scheinbar auseinander gelaufen ist, denke ich mal dass damit folgendes gemeint war: Wenn jetzt jeder, bedingungslos, zB 1.000€ Grundsicherung bekäme so müsste das auch für die Selbständigen gelten.

Mindestlohn für Selbstständige ist, außer wir werden sowas wie eine 2te DDR, eh nicht möglich denn selbst gäbe es eine Untergrenz für eine verrechenbare Stunde "Dienstleistung", so ist es dem Selbstständigen immer möglich diese zu unterlaufen in dem zB für 1 Std, 1.5 Std gearbeitet werden nur um dem anderen den Kunden abzujagen. Ergo, ist ein Mindestlohn für eine/n Selbstständige/n eine Illusion.

Das dritte Thema, ich denke dass ich das zwischen den Zeilen gelesen hab, ist dass Selbstständige wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben nicht so unterstützt werden vom AMS wie normale Arbeiter / Angestellte und das ist zugegeben ein Misstand.
 
Selbstständige wenn sie ihre Selbständigkeit aufgebennnicht so unterstützt werden vom AMS wie normale Arbeiter / Angestellte und das ist zugegeben ein Misstand.

Vermutlich, weil sie in Arbeitslosenversicherung nicht eingezahlt haben.
 
Ok... da das irgendwie scheinbar auseinander gelaufen ist, denke ich mal dass damit folgendes gemeint war: Wenn jetzt jeder, bedingungslos, zB 1.000€ Grundsicherung bekäme so müsste das auch für die Selbständigen gelten.

Mindestlohn für Selbstständige ist, außer wir werden sowas wie eine 2te DDR, eh nicht möglich denn selbst gäbe es eine Untergrenz für eine verrechenbare Stunde "Dienstleistung", so ist es dem Selbstständigen immer möglich diese zu unterlaufen in dem zB für 1 Std, 1.5 Std gearbeitet werden nur um dem anderen den Kunden abzujagen. Ergo, ist ein Mindestlohn für eine/n Selbstständige/n eine Illusion.
ok, passt ;)

ist dass Selbstständige wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben nicht so unterstützt werden vom AMS wie normale Arbeiter / Angestellte und das ist zugegeben ein Misstand.
ok, wie gogo :herzen: schon schrieb, wennst nix einzahlst, wird es mit Arbeitslosengeld schwer, alle andere "Unterstützung" vom AMS bekommt auch der Selbstständige.
 
Vermutlich, weil sie in Arbeitslosenversicherung nicht eingezahlt haben.
Das kommt aber drauf an wie man selbstständig ist ob man das überhaupt einzahlen kann. Soweit ich das weiß, funktioniert das nur wenn man via GKK versichert ist (was aber eine GmBH oä) voraussetzt und nicht wenn man bei der SVA ist, was aber meines Wissens nach zwingend bei einem Einzelunternehmer der Fall ist.
ok, wie gogo schon schrieb, wennst nix einzahlst, wird es mit Arbeitslosengeld schwer, alle andere "Unterstützung" vom AMS bekommt auch der Selbstständige.
... und die restliche Unterstützung vom AMS beinhaltet genau 2 Dinge: Krankenversicherung und Jobvermittlung ;)
 
... und die restliche Unterstützung vom AMS beinhaltet genau 2 Dinge: Krankenversicherung und Jobvermittlung
Was braucht er mehr? Geld natürlich, also die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Und dazu muss er ebenfalls mit dem AMS Kontakt aufnehmen (um seine Arbeitswilligkeit nachzuweisen)

Allgemeine Informationen

Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der AntragstellerInnen ab.
Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind:

Österreichische StaatsbürgerInnen
EU- bzw. EWR-BürgerInnen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen.

Die AntragstellerInnen sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.

Bei einem Einkommen unter dem Mindeststandard können ergänzende Leistungen in Anspruch genommen werden, sodass ein Mindesteinkommen gesichert ist.

Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.
 
Was braucht er mehr? Geld natürlich, also die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Und dazu muss er ebenfalls mit dem AMS Kontakt aufnehmen (um seine Arbeitswilligkeit nachzuweisen)
Ich brauch nix, bin nicht selbstständig ergo nicht betroffen ;) Aber ich kenne einen dem das passiert ist, was allerdings schon ein paar Jahre aus ist und der ist durch den Rost gefallen :shock:
Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der AntragstellerInnen ab.
Es könnte aber auch sein, dass es in OÖ andere Regelungen gibt / gab :schulterzuck:
 
Das kommt aber drauf an wie man selbstständig ist ob man das überhaupt einzahlen kann. Soweit ich das weiß, funktioniert das nur wenn man via GKK versichert ist

Blödsinn....
grundsätzlich war jeder einmal vor seine selbstständigkeit bei der gkk, daher hat er auch nach seiner selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf arbeitslose. nur halt eine bestimmte zeit laut gesetz.
weiters gibt es für selbstständige (auch wenns bei der SVA) sind eine freiwillige Weiterversicherung bzgl arbeitslose
 
grundsätzlich war jeder einmal vor seine selbstständigkeit bei der gkk, daher hat er auch nach seiner selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf arbeitslose. nur halt eine bestimmte zeit laut gesetz.
weiters gibt es für selbstständige (auch wenns bei der SVA) sind eine freiwillige Weiterversicherung bzgl arbeitslose
Danke das erklärt's :daumen:
 
weil du geschrieben hast, dein bekannter fiel durch den rost
Sry... falsch gelesen ich dachte du mein "Bekannten" im Sinne von "Herr Doktor ich hab einen Bekannten mit einem Alkoholproblem.." ;)
 
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