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Technisches Gebrechen liegt hier nicht vor
Ich weiß, drum sag ich's ja!
dass eine Fluglinie im Falle eines lebensmüden Piloten mehr zahlt als im Fall eines technischen Gebrechens wird wohl auch nicht durchsetzbar sein.
Genauso ist aber die Rechtslage, siehe Montrealer Abkommen.
Wenn ein Angestellter eines Supermarktes eine Filiale in die Luft sprengt soll dann der Konzern für die Hinterbliebenen der Kunden zahlen?
Wenn der Angestellte in dieser Filiale arbeitet und das Attentat während seiner Arbeitszeit begeht, natürlich. Wer denn sonst?
Der Knackpunkt ist die Frage
...hat der Copilot während seiner Arbeitszeit absichtlich den Sinkflug eingeleitet, um die Maschine zum Absturz zu bringen?
Und so wie's momentan ausschaut, ist das mit "Ja" zu beantworten.
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