Die Prämisse des guten Anwalts passt schon nicht, aber Du trittst das Vorurteil des "guten teuren Anwalts" breit, den man unbedingt benötigt.
Der Punkt ist, dass ein Anwalt nicht helfen kann, wenn der SV feststellt, dass Du Hilfe brauchst.
Und es fängt mal damit an, dass Du die Erwachsenenvertretung nicht als positiv darstellst, wo der Staat oder Angehörige jemandem helfen wollen, der seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann, eine zumindest vorübergehende Hilfe.
So als ob es möglich oder Usus wäre (wie vermutlich vor hundert Jahren), gesunde Menschen aus sonstigen Gründen zu entmündigen.
Witziger Weise kommt niemand auf die Idee zu sagen "Der Staat zwingt mich ein Behindertenpickerl auf mein Auto zu kleben".
Die Erwachsenenvertretung ist eine Hilfe, keine Schikane.