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Gast
(Gelöschter Account)
Verzeih, aber eine gute Tat, zugunsten eines Verstorbenen, kann man mit körperlicher Gefügigkeit zu diesen Zweck nicht wirklich rechtfertigen, vor allem wenn die Beteiligte selbst ihn nicht kannte, was ich ihren Zeilen in anderen Thread entnahm.
Die Hure leistet gegen Entgelt geschlechtliche Befriedigungsarbeit an ihrem Kunden. Was ist daran verwerflich oder kann mit "körperlicher Gefügigkeit" umschrieben werden? Der Ausdruck "körperliche Gefügigkeit" passt doch nur für die Ehefrau in kleinbürgerlichen Ehen in denen der Ehemann zur Befriedigung seiner geschlechtlichen Wünsche und Bedürfnisse eben auf diese "körperliche Gefügigkeit" seines Eheweibes zurückgreifen kann um Kosten und soziale Probleme die bei einem Kontakt mit einer Hure oder einer Nebenfrau auftreten hintanzuhalten! Bei der Aristokratie und beim finanziell saturierten Großbürgertum war dieser Sinn der Ehe übrigens kaum jemals aktuell.
Da scheint wer was gründlichst zu verwechseln!
Ob die Hure ihren Hurenlohn für ein gutes Essen, für ihre jeweiligen anderen Bedürfnisse, oder für sonst etwas ausgibt wird doch deren ureigenste Angelegenheit sein. Die Verwendung für Begräbniskosten ist doch einzig und alleine Sache der in diesem Gewerbe tätigen Dame! Diese Verwendung für Begräbniskosten ist sowohl von der "menschlichen" als auch von der "sittlichen" Seite her nicht anders zu beurteilen wie z.B. das Verhalten einer Künstlerin (... so nebenbei: Gute Huren sind durchaus als Künstlerinnen zu bewerten!) die für einen wohltätigen Zweck unentgeltlich tätig wird.