Biometrische-Daten sammeln?

Weiß man ja nicht.
Auch net wenn die Daten gfladert und missbraucht wurden, von wem ursprünglich gespeichert.

Geh, der ist eh ein liaber, halt fasziniert, was alles so geht und was er da Gscheites kauft hat.
Würd halt freundlich und diskret drauf hinweisen, dass des so ned geht, weil "mit an Fuaß im Kriminal" 😀
 
...ohne Speicherung, nix elektronische Erkennung, nix biometrische Daten...das ist so als ob man die 10 Schritte raus machen würde und sieht wer da ist.
Nur die paar Schritte erspart, nix gespeichert, das wär ja noch o.k.
Ich habe das erwähnt weil ich genau so eine türspionkamera mal hatte.
Diese wurde wahlweise durch bewegungserkennung, erschütterung oder oder lärm aktiviert und hat natürlich auf der karte gespeichert.
 
Mich faszinieren, die Leut ohne technische Affinität jeder Art, die sehr unbedarft und unwissend, derart sensible Daten sammeln, lustig verwenden.
Irgendwie schräg.
I bin ja ka Ogschissene, aber quasi sowas in "Narrenhände" macht einen doch nachdenklich.
"Jööö weißt was mei Kamera kann?" geil
"Jo und wie macht denn die das?" wurst
Und solche Plug and Play Kameras die, die Bilder überallhin ins Smartphone übertragen können, sind super gefährlich.
Denn alle Daten landen zentral auf einem Server b.z.w. Serverfarm bei sehr einflussreichen Unternehmen.
Und werden zu einem Spotpreis angeboten, unter 10 Euro.
 
In Österreich scheint die Rechtslage eien andere zu sein als in Deutschland.

Während in Deutschland explizit die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" strafbar ist (§ 201a dStGB), wird in Österreich lediglich der "Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten" (§ 120 StGB) pönalisiert.
Das wurde zwar in einem anderen Zusammenhang festgestellt und zwar hier Parlamentarische Materialien hat aber mit der Thematik zu tun.
 
Hi,

Was ist erlaubt, was ist verboten, wie lange darf man speichern, darf man überhaupt ohne Zustimmung des Datengebers speichern?
So ganz nebstbei: Und wie fühlt´s Euch dabei?

er darf nur mit Zustimmung innerhalb seines Grundstücks filmen, außerhalb nur bei berechtigtem Interesse (Zustimmung de DSB). Speichern nur solange für den Zweck nötig, biometrische Auswertung nur mit Zustimmung und soweit nötig.

Knackpunkt ist, dass er Privatmann ist, das bedeutet, die Strafen (2 Millionen bzw. 2% vom jährlichen weltweiten Gesamtumsatz) fallen flach. Ebenso das Vorliegen des Sicherheitskonzepts, Risikoanalyse, etc.

Im Prinzip kann man nichts anderes machen, als eine anonyme Beschwerde bei de DSB.

LG Tom
 
zum threadtitel: als wenn's nicht wurscht wäre. menschen liefern heute via gesichtserkennung und daumenabdruck am handy alles freiwillig, na da macht die cam vom nachbarn das kraut auch nicht mehr fett. aber nichts desto trotz, würde es mit der cam halten wie ein bekannter von mir mit der drohne, die regelmässig in der badesaison seine gartensiedlung überflog, ein beherzter schuss aus der schrotflinte mache dem spuk rasch ein ende ... :up:
 
Hi

zum threadtitel: als wenn's nicht wurscht wäre. menschen liefern heute via gesichtserkennung und daumenabdruck am handy alles freiwillig, na da macht die cam vom nachbarn das kraut auch nicht mehr fett.

so funktioniert das ja nicht. So wie beim Passwort, sicher auch hier im EF, ist seit Jahrzehnten üblich.

Es werden nicht die Daten, das Passwort, ein Bild vom Gesicht oder der Fingerabdruck gespeichert, sondern nur Hashes. Ein Hashwert bzw. auf Deutsch "Streuwert" ist das Ergebnis einer mathematischen Funktion, die nicht rekursiv ist.

Das bedeutet, dass man aus dem Hash nicht die ursprünglichen Daten rekonstruieren kann. Der Admin kann Dir ein neues Passwort generieren, aber nicht Dein altes Passwort sagen.

Ein Hash ist nicht einmalig, es kann also sein, dass zwei Datensätze den selben Hash haben, im Prinzip läuft das nach dem Motto "je kleiner der Unterschied zwischen zwei Daten, desto größer der Unterschied im Hash".

Die selbe Technik wird z.B. bei digitalen Signaturen verwendet. Wenn Du in der Rechnung z.B. einen Wert geringfügig änderst, ist das ein komplett anderer Hash. Es könnte aber sein, dass die Hymne Japans den selben Hash hat, wie Deine Rechnung.


Also FaceID, Fingerabdruck etc. erlauben es nicht, das Foto oder den Fingerabdruck zu rekonstruieren. Da ist auf dem Telefon keine Datenbank mit Gesichtsfotos, Fingerabdrücken oder Stimmen gespeichert.

Nichts desto trotz ist das ein Risiko, wenn das Schule macht, reicht ein Fremdzugriff auch auf die Hashes, weil dann weiß man, dass Person X nicht nur der Nachbar von Person Y ist, sondern auch jeden Freitag Vormittag bei Person Z zu Besuch ist, usw. Und wenn dann einer noch Klarnamen mit den Hashes verknüpft, ....

Im Einzelfall kein Problem, aber wehret den Anfängen.

Die Frage ist ja auch, inwieweit diese Gerätschaften online sind. Unbedingt nötig ist es nicht. Andererseits habe ich im Büro bei der SIP Nebenstellenanlage auch die Türklingel samt Kamera im Türspion online gehabt. Natürlich gut verschlüsselt. Und mein Server hat die Verbindung zu mir aufgebaut, das kann aber keiner wissen.

Grundsätzlich kein großer Grund zur Sorge, auf Serverfarmen wird da nix sein, aber wie gesagt: wehret den Anfängen.

LG Tom
 
Ein Beispiel mal unbekümmert in den Raum geworfen:

Nachbar hat Überwachungskameras installiert.
Eine davon Ausrichtung vor das Eingangstor.
Supersicherheit, erkennt Mensch oder Tier, Tag/Nacht, Meldung, Live-Video, gleich mit Lautsprecher u.s.w..

Ganz begeistert im O-Ton: "Super, wenn Du kommst, geb ich Deinen Namen ein und die erkennt Dich dann immer am Gsicht."

Die Frau Ophira, beherrscht mal den Blutrausch, kramt mal Sturmhaube und Sonnenbrille raus, aber halt, Vermummungsverbot?
Wie sieht das aus mit dem Aufzeichnen und Speichern meiner biometrischen Daten von EDVtechnischen Flachwichsern aus?
Darf der jahrelang auf meine Daten zugreifen, damit er seinen Hintern nicht vor die Tür bewegen muss?

Die helle Begeisterung von Menschen, die nachts ihre Türe 3x zusperren, ein Eindringen auf ihre persönlichen Geräte nicht mal schützen können, schockt mich.
Betrug mit biometrischen Daten (z.B. Identitätsdiebstahl), ist ja ganz aktuell eh schon mehr als problematisch.
Darf überhaupt jemand gefilmt und gespeichert werden ohne seines Wissen "Vor der Türe" somit im öffentlichem Raum und nicht im eigenen Garten?

Was sagen so unsere rechtsinteressierten und etwas elektronisch Beleckten zu Themen wie diesem?
(@Mitglied #469517 z.B.)

Was ist erlaubt, was ist verboten, wie lange darf man speichern, darf man überhaupt ohne Zustimmung des Datengebers speichern?
So ganz nebstbei: Und wie fühlt´s Euch dabei?

Klar mein Nachbarwappler ist kein böser Bube, kann sich aber auch nicht gegen das Abgreifen böser Buben schützen, auch nicht seine gespeicherten Daten ausreichend schützen, tja und die Kamera ebensowenig - jetzt fangt der an sensible Daten der Nachbarschaft, Postler und Exekutoren zu sammeln - ja derf der denn das?
Mir war lieber als die Pensionisten noch Briefmarken sammelten.

Ein wenig animiert ist dieses Thema von den vielen Usern, die sich derart in Sicherheit wähnen, dass sie auf keinen Betrug reinfallen können, alles im Griff haben, deshalb ganz gern Opfer als "dumm" verlachen.
Sollte man mit solchen Themen etwas sensibler umgehen oder ist das dumme Hysterie?
Was denkt ihr?
Wer sich informieren will:



Das Ganze ist ein zweischneidiges Schwert - das mit der 72 Stunden Aufzeichnung ist nett, aber kann in der Praxis z.B. mit Feiertagssituationen Probleme verursachen. Eine DSFA zur Legitimation darüber hinausgehenden Vorhalte Bedarfs ist ein Höllenaufwand!

Kehrseite:
Mit persönlich ist vor einem Markt einer in das Auto (Rückwärts) hineingefahren, dort gab es eine Video-Aufzeichnung - mit dem Verweis auf DSGVO wurde mir der Zugriff auf das Videomaterial verwehrt - die Polizei fühlte sich nicht zuständig (da nur Sachschaden) und hat mich im Kreis geschickt - die DSB fühlt sich in dem Fall ebenso nicht zuständig - ich hätte maximal eine Aussage einer in der Filiale tätige bekommen, die das Videomaterial gesehen hat :wacky: mal wieder typisch Österreich :fies:

LG Bär
 
Hi,

Das Ganze ist ein zweischneidiges Schwert - das mit der 72 Stunden Aufzeichnung ist nett, aber kann in der Praxis z.B. mit Feiertagssituationen Probleme verursachen.

dazu muss die Videoüberwachung erstmal zulässig sein.

Eine DSFA zur Legitimation darüber hinausgehenden Vorhalte Bedarfs ist ein Höllenaufwand!

Nein. Du brauchst ja eh auch ein Verzeichnis mit allem drum und dran. Die DFA ist auch keine Berechtigung für eine längere Speicherdauer.

Mit persönlich ist vor einem Markt einer in das Auto (Rückwärts) hineingefahren, dort gab es eine Video-Aufzeichnung - mit dem Verweis auf DSGVO wurde mir der Zugriff auf das Videomaterial verwehrt - die Polizei fühlte sich nicht zuständig (da nur Sachschaden) und hat mich im Kreis geschickt - die DSB fühlt sich in dem Fall ebenso nicht zuständig - ich hätte maximal eine Aussage einer in der Filiale tätige bekommen, die das Videomaterial gesehen hat :wacky: mal wieder typisch Österreich :fies:

Die DSB ist auch nicht zuständig. Du hast ganz offensichtlich keinen Anspruch auf diese Daten (es sei denn, die Polizei hätte geschlampt).

Ist das so kompliziert? Grundsätzlich ist Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte unzulässig, unter bestimmten Voraussetzungen zu bestimmten Zwecken ist sie trotzdem zulässig.

Die Speicherdauer ist vom Zweck abhängig. Die 72 Stunden sind ein Richtwert, der aber bei entsprechenden Zwecken auch zu lang sein kann.

LG Tom
 
Mit persönlich ist vor einem Markt einer in das Auto (Rückwärts) hineingefahren, dort gab es eine Video-Aufzeichnung - mit dem Verweis auf DSGVO wurde mir der Zugriff auf das Videomaterial verwehrt - die Polizei fühlte sich nicht zuständig (da nur Sachschaden) und hat mich im Kreis geschickt - die DSB fühlt sich in dem Fall ebenso nicht zuständig - ich hätte maximal eine Aussage einer in der Filiale tätige bekommen, die das Videomaterial gesehen hat :wacky: mal wieder typisch Österreich :fies:
war bei meinem Unfall auch so .. allerdings funkte das (in meinem Fall) über die Versicherung. Just for info.
 
Hi,



dazu muss die Videoüberwachung erstmal zulässig sein.



Nein. Du brauchst ja eh auch ein Verzeichnis mit allem drum und dran. Die DFA ist auch keine Berechtigung für eine längere Speicherdauer.



Die DSB ist auch nicht zuständig. Du hast ganz offensichtlich keinen Anspruch auf diese Daten (es sei denn, die Polizei hätte geschlampt).

Ist das so kompliziert? Grundsätzlich ist Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte unzulässig, unter bestimmten Voraussetzungen zu bestimmten Zwecken ist sie trotzdem zulässig.

Die Speicherdauer ist vom Zweck abhängig. Die 72 Stunden sind ein Richtwert, der aber bei entsprechenden Zwecken auch zu lang sein kann.

LG Tom
Du kann alles sein ... ich war das letzte Mal bei der Einführung der DSGVO in AT von der PM Seite dafür zuständig ... für die meisten Fachthemen hatte ich mir spezialisierte Juristen hinzugezogen ... mittlerweile ist ja schon wieder viel Wasser den Fluss heruntergeflossen ...

Ist ja auch schon wieder mehr als ein halbes Jahrzehnt her ... mal sehen, ob ich mich wieder mal mit den Details auseinandersetzen muss :bag:

LG Bär
 
war bei meinem Unfall auch so .. allerdings funkte das (in meinem Fall) über die Versicherung. Just for info.
Für die war das einfach ein Sachschaden bei Vollkasko ... da wollte wohl keiner unnötig einen Finger zuviel krumm machen ...
Meinen Gerechtigkeits-Sinn hat es gestört ... nur ich wollte die Angestellte des Supermarkts dann nicht weiter involvieren ...

LG Bär
 
Fällt meinem Gefühl nach unter die DSGVO, erkennbare Bilder/biometrische Daten benötigen das Einverständnis zur Speicherung 🤔
Bei Daten , wie Gesicht etc. Das zur Kenntlich machen von Personen geeignet ist gilt das Urheberrecht.
Das kann Teuer werden und beginnt schon beim Speichern von E-mail Daten .

Wo kein Kläger da kein Richter .
Wenn einer jedoch weiß wie man die Gesetze angeht kann ma sich unter Umständen richtig die Finger verbrennen .

Ausgenommen sind Bestandteile wenn die Bilder oder Daten zu ermittlungstechnischen zwecken aufgezeichnet werden .
Jedoch gilt auch hier ,wenn sie nicht zum Beweis beitragen sind diese zu löschen .
 
Hi,



da hast Du nur ein Veröffentlichungsverbot.

LG Tom
Nicht wirklich .....denn derjenige der die Daten aufbewahrt oder weiter Verarbeitet kann von dir verlangen mit Unterschrift zu bestätigen das die Daten nicht in falsche Hände gelangen ....

Wird derjenige welcher die Daten verarbeitet aber nicht tun , zur DSVGO kommt eben das Urheberrecht dazu .

Und ja ich habs grad durch mit einer Bank Hauptsitz dieser ist nicht Österreich.

Sie haben es Unterschrieben ,weil sie sonst zur Kasse gebeten werden und meine Daten müssen sie nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses 7 Jahre für die Finanz aufbewahren .
 
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