- Registriert
- 27.10.2008
- Beiträge
- 44.194
- Reaktionen
- 19.972
- Punkte
- 1.383
- Checks
- 2
also wenn ich mich da jetzt nicht ganz arg irre, wurde dies vor nicht langer Zeit rechtlich geändert - sprich: die mit einer SW vereinbarte Entlohnung für ihre Dienste ist durch sie einklagbar.Denn einklagbar ist der Schandlohn auch nicht
Zumindest theoretisch - die Praxis wird wohl ein wenig anders aussehen.