Blutig bestraft

Also ich sage so jeder soll Leben wie er glaubt. ich meine ich stehe zwar auch auf bestrafen aber in normalem Rahmen. das bei euch ist ja schon Misshandlung aber eben wie vorher auch schon gesagt wurde jeder bestimmt selber wie er Leben will und Sylvia du hast es die selbst so ausgesucht!!!
 
Ja das habe ich und ich bereue nichts. Nur ich seh das nicht als Misshandlung sondern für mich ist es eine ganz besondere Liebe und ich mach für meinen Meister alles.
 
ich fühle mit dir lol
hosen runter und gleich 60 starke hiebe mitm rohrstock hehe
 
an die *Hexe* :hmm: was hast du dir in diesem thread eigentlich erwartet?!:hmm:

...wenn du dich blutig schlagen lässt - ist das in meinen Augen (und ich denk im Empfinden vieler) wohl ein ähnlich extremer und auch nicht leicht nachvollziehbarer Extrem-Fetisch wie KV, beispielsweise...

...jeder Mensch ist frei - und solange es zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen kommt (im hardcore-SM sowieso eine Grauzone...weil: "blutig schlagen" IST schon schwere Körperverletzung, eigentlich...:roll:) - tut, was ihr nicht lassen könnt...

--aber hier nach "Leidensgenossinnen" Ausschau halten, die dann schreiben: "Ja! Ich werde auch immer so hart bestraft von meinem Meister, es ist gar schröcklich!!" usw...:fragezeichen:

genau DAS wird schwer möglich sein, weil ja beinahe jeder hier kopfschüttelnd seinen Senf (nicht unberechtigt..) dazu gibt - weil: wenns zu körperlich-blutiger Misshandlung kommt, hört sich auch irgendwo die lässig-coole Toleranz auf...:confused:
 
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ich mache mit meiner auch spanking wie auf den fotos ersichtlich ist in meinem profil aber wenn wir ehrlich sind geht es eh nur wenn der partner/in es auch will also einverständnis beider und die sache hat sich wer sagt das es umgekehrt ned auch ist das sie ihn herputzt bzw gibts auch

Lg Tiger
 
körperverletzung ist körperverletzung, egal ob mit oder ohne einverständnis
 
@ Körperverletzung:

muss zugeben, dass ich rechtlich nicht gebildet genug bin, um dieses Thema im Zusammenhang mit (BD)SM in Österreich(!!) zu hinterfragen...:hmm:

wär aber SEHR interessant! Bereits so "harmlose" Spielarten wie leichtes Spanking oder auch leichtere, un-blutige Peitschenhiebe sind letztendlich Körper-Verletzungen....

habe gehört, dass in GB und ich glaub auch im ganzen anglo-amerikanischen Raum "SM" offiziell verboten ist (aus eben diesen Gründen..)

gerade beim hier angesprochenen Thema "blutige" Bestrafung stellt sich diese Frage nach der Legalität besonders klar....
 
habe gehört, dass in GB und ich glaub auch im ganzen anglo-amerikanischen Raum "SM" offiziell verboten ist (aus eben diesen Gründen..)

also was ich diebezüglich sagen kann in england und amerika werden teilweise die kids an schulen noch mit rohrstöcken geschlagen als straffe für unterrichtsstörungen.


So für alle zum Lesen
aber egal zum thema körperverletzung sieht es so aus von rechtlicher lage her wenn beide partner dem vorgehen einvernehmlich zustimmen bezüglich spanking usw hat es keine straffrechtlichen folgen da jeweils der andere partner dem zugestimmt hat.

Was anderes wäre so wie hier mancher schreibt wegen körperverletzung wenn man auf den partner eindrischt ohne das er es will und ihn missbraucht bis zum geht nicht mehr bis er/sie im irrenhaus landet also das sind zwei paar schuhe ok

(fazit nicht alle auf eine stufe stellen und aussagen genauer Formulieren weil wie schon gesagt jeder hat sein eigenen fetisch der nicht diskriminiert werden sollte und aus)

Lg Tiger
 
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...ich bin ja echt der allerletzte, der irgendjemanden seinen Fetisch absprechen will bzw. hier den "Staat" mit "Legalitätsfragen" in solche Bereiche groß eingemischt sehen möchte...

bin selbst in einer Partnerschaft mit einer SM-affinen Partnerin---

...aber wenn es in härtere Bereiche geht (also wie in diesem thread angesprochen..) - kommt man schon recht leicht in ein paar Grauzonen...
...wo hört "beidseitiges Einverständnis" auf - und wo beginnt echte "Körperverletzung"?...:hmm:

...wenn ich mich im NICHT sexuellen Kontext von jemandem blutig schlagen ließe - auch MIT meiner Zustimmung! - und ein Zeuge beobachtet dies und zeigt den Schläger an....würde der bei entsprechender "Beweislast" wohl verurteilt werden - und wenn ich zB. vor Gericht aussagen würde, dass ich dies ja "wollte" - würde diese Aussage wohl eher als Indiz einer psychischen "Störung" meinerseits gewertet - aber nicht als "Entlastung"´des Schlägers...:confused:

---aber da gibts sicher keine realen "Fälle", weil ja gerade im SM Bereich durch das Einverständnis beider Partner - und der intimen, privaten Atmsophäre keine dahingehende Öffentlichkeit relevant ist...
und WENN jemand hier DOCH Anzeige erstattet (siehe Kachelmann-Prozess) - DANN ist ja diese "Einvernehmlichkeit" nicht mehr gegeben - und alles läuft ganz "normal" unter Vergewaltigung und/oder Körperverletzung....

---also: es ist wahrscheinlich juristisch ebenso vage wie einfach: "wo kein Kläger - da auch kein Richter" - WENN es zu einer Anklage kommt: is sowieso vorbei mit der "Einvernehmlichkeit"....:cool:


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PS: auch hier weiss wiki natürlich wieder (fast) alles:

"Nach § 90 Abs1 StGB ist eine Körperverletzung (§ 83 Abs2 StGB) oder eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB, Bezug nehmend auf § 81, Fahrlässige Tötung) nicht strafbar, wenn das „Opfer“ einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die (aktuell geltenden) guten Sitten verstößt.[56] Eine leichte Verletzung (im Urteil: „Striemen nach Fesselung und Auspeitschen“) ist bei Einwilligung des „Opfers“ grundsätzlich erlaubt.[57] Strafbar ist es auf jeden Fall, wenn es vorhersehbare schwere Körperverletzungen[57] (§ 84 Abs1 StGB, das ist eine Gesundheitsschädigung oder eine Berufsunfähigkeit, die länger als 24 Tage dauert) oder den Tod des „Opfers“ zur Folge hat´(...)"

ABER....die "Grauzone" bleibt - eh wie von mir oben angenommen...

"Zum konkreten Fall der leichten Körperverletzung durch Handlungen im BDSM-Bereich gibt es allerdings keine gefestigte Rechtsprechung.[58] Es kann durchaus sein, dass der Oberste Gerichtshof im BDSM-Bereich auch leichte Körperverletzung abseits von Striemen als sittenwidrig und somit als strafbar ansieht. Ob eine Handlung gegen die guten Sitten verstößt, hängt in Österreich nämlich davon ab, ob einem vorbildlichen Menschen die Sorge um die Gesundheit des „Opfers“ wichtiger wäre als die Rücksicht auf dessen Wünsche. Es besteht also keine Rechtssicherheit."
(Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/BDSM#.C3.96sterreich)

:lehrer: man lernt eben immer was dazu.......:cool:
 
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Ihr gefällt das doch eh, also warum dann noch fachsimpeln - sollen sich die Beiden doch gehen lassen wie sie wollen - ist Ihre Geschichte!
 
nicht immer............... sag ich mal als ihr gebieter (thommylein) :mad:


...auf irgendeine Art und Weise doch sonst passiert sonst lässt man sowas nicht zu und Zwang herscht im Jahr 2010 nur im Krieg, Häfn, Arbeitslager, etc.! :mg:
 
"Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt" (§ 228 StGB)

Soweit die österreichische Rechtslage. Bei Sexualpraktiken gibt es unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der "guten Sitten", man muss aber zuerst mal einen Richter finden, der blutig schlagen als nicht gegen gute Sitten verstoßende Sexualpraktik durchgehen lässt.
 
bist ja ganz ein gescheiter........................
"Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt" (§ 228 StGB)

Soweit die österreichische Rechtslage. Bei Sexualpraktiken gibt es unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der "guten Sitten", man muss aber zuerst mal einen Richter finden, der blutig schlagen als nicht gegen gute Sitten verstoßende Sexualpraktik durchgehen lässt.
 
"Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt" (§ 228 StGB)

Soweit die österreichische Rechtslage.

nö - das ist der deutsche gesetzestext - wennsd schon abschreibst.
 
warum die rechtliche Lage schon interessant ist...

zum einen: einfach um mal ganz "trocken" zu lesen, was der gute, alte Gesetzgeber eigentlich zu solchen Praktiken sagt - wusste zB. nicht, wie das konkret in Ö aussieht - darum hab ich den wiki-Text zu Ö (ned D ;)) hier mal auszugsweise reingestellt...

und. spannend wirds ja erst, wenn das "Einverständnis" dann im Nachhinein plötzlich nicht mehr gegeben war... - also: ob so eine SM-handlung überhaupt jemals legal gewesen sein kann - bisher war mir nicht klar, dass zB spanking und leichte Schläge anscheinend NICHT gegen die "guten Sitten" verstoßen - zumindest wenn man Gesetze SM-freundlich auslegt:mrgreen:

---das 21igste Jahrundert - Sex - und die "guten Sitten"---very funny!:cool:
 
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