Bundesheer

Also ist es wurscht, ob man beim Bergsteigen abstürzt, oder sonst was macht -
oder beim PFLICHT-Dienst beim Bundesheer erschossen wird?
Kamm man so sehen - tot ist tot.
Nicht wurscht, beim Pflichtdienst ne Kugel im Kopf erwischt sollte angenehmer sein wie vom Berg gestürzt und Stunden/ Tage mit aua rumquälen.
 
Nicht wurscht, beim Pflichtdienst ne Kugel im Kopf erwischt sollte angenehmer sein wie vom Berg gestürzt und Stunden/ Tage mit aua rumquälen.
Musst nur ordentlich abstürzen, so ca 50m dürften genügen, in der Luft drehst dich noch so damitst mitm Kopf erst aufkommst, dann ist es auch gleich vorbei.
An der richtigen Stelle wäre noch gut, soll ja nix verschwendet werden, - dann bist Geier/Fuchs/Ameisenfutter.
Was ist dagegen schon a Kugel in die Brust die ein "dienstbeflissener" Kollege beim spielen mit seiner Waffe abfeuert? A Lerchalschaß wia ma so sche sogt is des.
 
Weißt Du ob ein dienstbeflissener Kollege beim Spielen mit seiner Waffe abgefeuert hat? Weißt Du das vor der Untersuchungskomission, echt jetzt?
 
Weißt Du ob ein dienstbeflissener Kollege beim Spielen mit seiner Waffe abgefeuert hat? Weißt Du das vor der Untersuchungskomission, echt jetzt?
Du als Exsoldat musst es wissen☝️.
Darf ein Wachsoldat während des Wachdienstes seine Waffe ohne Grund aus dem Holster nehmen und entsichern?

Kann sich aus einer Waffe, im gesichertem Zustand, im Holster verwart, ein Schuss lösen und einen anderen in die Brust treffen?

Ernsthafte Frage☝️
 
Weißt Du ob Sie Streit hatten, ich werde mich dann dazu äußern wenn ein Untersuchungsergebnis vorliegt. Letztes Jahr glaube ich, ist so was aus einer Auseinandersetzung raus passiert
 
Weißt Du ob Sie Streit hatten, ich werde mich dann dazu äußern wenn ein Untersuchungsergebnis vorliegt. Letztes Jahr glaube ich, ist so was aus einer Auseinandersetzung raus passiert
Wenn sie Streit hatten dann war es Totschlag/Mord🤔, ansonsten könnte er mit fahrlässiger Tötung davon kommen.

Meine Fragen dazu sind allerdings neutral.
Darf er?
Kann es sein?
 
Der Wachsoldat darf/muss natürlich bei einem Angriff auf Leib und Leben seine Waffe aus dem Holster ziehen. Aber dann muss gewarnt werden, Warnschuss usw.
 
Und je nach Alarmzustand, ist die Waffe nicht geladen, halb geladen oder natürlich geladen. Die alles nur ausdrücklich auf Befehl.
 
Hi,


ist sehr unwahrscheinlich aber möglich. Ein Defekt, Verkettung unglücklicher Umstände... Kann sein.

Kollegium Kalbsburg haben gesungen:

Und das Bundesheer hats auch nicht leicht,
die Kämpfer sind ja ganz aufgeweicht,
und ist einmal das Flascherl leer,
spielen sie sich. Mim Sturmgewehr.


Fahrlässigkeit ist zu vermuten. Da gebe ich Dir recht.

Es ist ein Mensch gestorben, ein weiterer traumatisiert. Egal was jetzt Ursache war.

Mit 20 ist eben nicht jeder so vernünftig, wie er es sein sollte. Da passiert sowas eben, zum Glück nicht oft. Ob jetzt mit Waffe oder wenn wer zu schnell fährt, die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und der Beifahrer tot ist.

LG Tom
 
Der Wachsoldat darf/muss natürlich bei einem Angriff auf Leib und Leben seine Waffe aus dem Holster ziehen. Aber dann muss gewarnt werden, Warnschuss usw.
Das wäre ein Grund, den ich in meiner vorherigen Frage ausgeschlossen habe.
Steht auch nichts im Artikel über eine mögliche Bedrohung von Außen.

Aber natürlich könnte der Kamerad ihn angegriffen haben🤔 und er sah keine andere Möglichkeit als ihn mit Waffeneinsatz zu stoppen
 
Hi,

Letztes Jahr glaube ich, ist so was aus einer Auseinandersetzung raus passiert

Im Jänner 2023, Wache der Flugfeldkaserne. Ein Rekrut hat die anderen Wachsoldaten bedroht, der OvT ist eingeschritten, im Endeffekt kam es zu einem Gerangel, der verletzte OvT hat am Boden liegend auf den über Ihm stehenden Rekruten geschossen.

LG Tom
 
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