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tja, genau das passiert aber, oder?
Das Bundesgesetz sagt, daß das Betreten von Prostitutionslokalen verboten ist. Es besagt aber NICHT, daß es keine Hausbesuche geben darf, ebenso wenig daß es keinen Straßenstrich geben darf.
Und was macht das Land Wien draus: es beschließt einfach, die Grünen Karten nicht abzustempeln. Und somit steht dieses Landesgesetz (oder Verordnung, oder was auch immer) klar gegen das Bundesgesetz.
nein, das landesgesetz steht eben nicht gegen das bundesgesetz, sondern ‚verstärkt‘ es mit der nicht-ausgabe der stempel!