Cum Tribute strafbar?

Mitglied #205820

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Wir hatten mal eine interessante Diskussionsrunde in ner priv. Sauna.
Da ging es um div. Themen rund um Fetische und irgendwie kamen wir dann auch auf das Thema Cum-Tribute.
Ab und an kommt es ja auch hier im Forum auch vor, dass sich Frauen z.B.: Cum-Tribute wünschen.

Nun meine/unsere Frage
Wie ist es denn, wenn ein Cum-Tribut gemacht wird, ohne Wunsch. Also wenn ich einer Frau einfach ein Bild schicke mit dem Schlodder drauf.
Oder sich die Person im Netz als jemand anderer ausgibt- und so sozusagen ein Bild von jemanden ganz anderen "veredelst?"
Ich denke mir mal, dass das strafrechtlich sicher nicht so ohne ist.
Immerhin fällt dass ganze doch sicher unter sexueller Belästigung, oder nicht?
(Also vorausgesetzt, dass alle volljährig sind)
Ist wahrscheinlich gleich wie mit den ungefragten/ungewollten Penisbilder....denke ich mal
 
Ok, da dies aber österreichisches Forum ist, solltest extra erwähnen das du deutsches Gesetz meinst.
Hier fällt die Mantelöffnung unter sexuelle Belästigung.
Wer die deutsche Fahne erkennt, ist natürlich klar im Vorteil 😉

Ich hab extra mal fix für dich gegoogelt, scheinbar gilt in Österreich das Gleiche.

 
Ähm, nein? Zum Glück zumindest NOCH nicht .
Auch Dicpics zählen nicht unter sexuelle Belästigung, sondern der Tatbestand ist Verbreitung pornographischer Inhalte und eventuell Beleidigung. Letzteres ist schwierig, denn das muss theoretisch vom Täter beleidigend gemeint sein.
 
Meine Tochter wurde in der Kirche mit 8 Jahren bei der Erstkommunionsvorbereitung von einem Schwein angespritzt.
Das ist keine sexuelle Belästigung?
Da ist der Körper involviert, keine Ahnung unter was das zählt aber wird schon sowas sein. Dazu kommt noch erschwerend die Minderjährigkeit dazu.
 
Eine sexuelle Belästigung umfasst nunmehr per Gesetz alle sexistischen und geschlechtsbezogenen sowie entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen und andere unerwünschte körperliche Annäherungen, auch solche in Verbindung mit einem Versprechen von Belohnung und / oder von Androhung von Strafe.

Es genügt also bereits eine verbale sexuelle Belästigung. Daher können beispielsweise auch zweideutige Witze oder Sprüche bereits den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Gesetzesänderung:
Der Tatbestand der Belästigung nach § 184i StGB ist nun klar erfüllt, wenn zum Beispiel Männer Frauen an den Po oder die Brüste grapschen und diese dies nicht wollen und sich dadurch belästigt fühlen.


Aja, auch ich bin aus Deutschland und will das vorsichtshalber explizit erwähnen falls jemand die Flagge übersieht. :lalala:
 
Diskussion um des Kaisers Bart?
Strafbar ist das wohl alles, unter welchen Strafbestand es fällt bzw. welches Gesetz anzuwenden ist, kann ja bei Gelegenheit ein/e Jurist:in klären 🤷‍♂️
 
Eine sexuelle Belästigung umfasst nunmehr per Gesetz alle sexistischen und geschlechtsbezogenen sowie entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen und andere unerwünschte körperliche Annäherungen, auch solche in Verbindung mit einem Versprechen von Belohnung und / oder von Androhung von Strafe.

Es genügt also bereits eine verbale sexuelle Belästigung. Daher können beispielsweise auch zweideutige Witze oder Sprüche bereits den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Gesetzesänderung:
Der Tatbestand der Belästigung nach § 184i StGB ist nun klar erfüllt, wenn zum Beispiel Männer Frauen an den Po oder die Brüste grapschen und diese dies nicht wollen und sich dadurch belästigt fühlen.
Wo hast du das her?
 
Wir hatten mal eine interessante Diskussionsrunde in ner priv. Sauna.
Da ging es um div. Themen rund um Fetische und irgendwie kamen wir dann auch auf das Thema Cum-Tribute.
Ab und an kommt es ja auch hier im Forum auch vor, dass sich Frauen z.B.: Cum-Tribute wünschen.

Nun meine/unsere Frage
Wie ist es denn, wenn ein Cum-Tribut gemacht wird, ohne Wunsch. Also wenn ich einer Frau einfach ein Bild schicke mit dem Schlodder drauf.
Oder sich die Person im Netz als jemand anderer ausgibt- und so sozusagen ein Bild von jemanden ganz anderen "veredelst?"
Ich denke mir mal, dass das strafrechtlich sicher nicht so ohne ist.
Immerhin fällt dass ganze doch sicher unter sexueller Belästigung, oder nicht?
(Also vorausgesetzt, dass alle volljährig sind)
Ist wahrscheinlich gleich wie mit den ungefragten/ungewollten Penisbilder....denke ich mal
Im Netz zu prüfen wie es um das Alter steht ist immer ein Risiko. Niemand kann dir garantieren das der Empfänger der Fotos nicht doch erst 12 ist. Und erkläre einem Richter in Österreich gerne mit "ich wusste es ja nicht" so einen Umstand. Schon für den Versuch der Rechtfertigung hast du zwei Monate mehr drauf. Fehlende Reue und keine Einsicht! ;)

Faustregel; verhalte dich online genauso wie im realen Leben! Lass dir nicht einreden das deine Internetpräsenz eine zweite Persönlichkeit ist, es ist immer nur die eine für die du auch voll verantwortlich bist. Lediglich die Hemmschwelle zu fragwürdigen Handlungen ist geringer.

Würdest du ernsthaft jemandem ein Foto vor die Tür legen wo dein Sperma daran klebt?
Dann mach es auch nicht im Internet.
 
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