Cum Tribute strafbar?

Also, 10 ÖS 1980 kann man von der Kaufkraft her ungefähr mit 8 € heute gleichsetzen. Das über 4 Wochen, täglich zweimal, sind knapp 400 €. Dazu kommt noch das Geld für die Filme, es sollten ja immer wieder andere Bilder sein. Für eine angelernte Sekretärin ist das ein relativ großer Teil ihres Gehalts. Insbesondere, wenn man nicht die geringste Antwort bekommt. Man gibt dann irgendwann einmal auf. Und so war das dann auch. Zufrieden?
Bitte vergiss die Inflation seit 1980 nicht….

10 Schilling war immer schon ein Trinkgeldbetrag.

(Ich hatte als 15jähriger Schüler 1981, als Hilfsarbeiter in den Ferien am Bau etwas über 7.000 ÖS verdient)

End of off Topic
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte vergiss die Inflation seit 1980 nicht….

10 Schilling war immer schon ein Trinkgeldbetrag.

(Ich hatte als 15jähriger Schüler 1981, als Hilfsarbeiter in den Ferien am Bau etwas über 7.000 ÖS verdient)

End of off Topic
Ich hab als 15 jähriger imer gesagt: schau de hat an arsch wie tausend schilling wurscht semmel.
Edit: mit 70 euronen werst heute nirgends mehr fett....
 
Wir hatten mal eine interessante Diskussionsrunde in ner priv. Sauna.
Da ging es um div. Themen rund um Fetische und irgendwie kamen wir dann auch auf das Thema Cum-Tribute.
Ab und an kommt es ja auch hier im Forum auch vor, dass sich Frauen z.B.: Cum-Tribute wünschen.

Nun meine/unsere Frage
Wie ist es denn, wenn ein Cum-Tribut gemacht wird, ohne Wunsch. Also wenn ich einer Frau einfach ein Bild schicke mit dem Schlodder drauf.
Oder sich die Person im Netz als jemand anderer ausgibt- und so sozusagen ein Bild von jemanden ganz anderen "veredelst?"
Ich denke mir mal, dass das strafrechtlich sicher nicht so ohne ist.
Immerhin fällt dass ganze doch sicher unter sexueller Belästigung, oder nicht?
(Also vorausgesetzt, dass alle volljährig sind)
Ist wahrscheinlich gleich wie mit den ungefragten/ungewollten Penisbilder....denke ich mal
Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn die tatsächlich abgebildete Person nichts davon weiß bzw. kein Einverständnis gegeben hat.
Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht
Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild
usw.,...

Und da sich das abfotografierte Bild nur in den wenigsten Fällen in Bezug auf die obigen Punkte auf Korrektheit überprüfen lässt, sind derartige Bilder im EF auch nicht gestattet.
 
Hi,

Wenn man in Österreich allerdings so ein Bild, gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht, könnte ich mir schon vorstellen, dass es, unter gewissen Bedingungen, auch den Straftatbestand der Ehrenbeleidigung erfüllen könnte.

ich dachte eigentlich schon, dass gewisse juristische Details auch in der Allgemeinheit angekommen wären.

Beleidigung kann es keine sein. Bestraft kann man trotzdem werden.

Das hab ich zum Beispiel bei Google gefunden. Wenn man es ganz genau wissen will, muß man wohl einen Anwalt fragen oder das StGB wälzen.

Agebsehen davon, dass wir hier in einem österreichischen Forum sind, ist ein Gesetzestext keineswegs ausreichend.

LG Tom
 
Hi,

Wie ist es denn, wenn ein Cum-Tribut gemacht wird, ohne Wunsch. Also wenn ich einer Frau einfach ein Bild schicke mit dem Schlodder drauf.

ist ihr Bild. Sie mag sich belästigt fühlen, andererseits, wenn man von auch erotische Fotos verschickt, wird man damit rechnen müssen.

Was anderes wäre es, wenn das Photo ohne Absprache an Dritte verschickt würde.

Oder sich die Person im Netz als jemand anderer ausgibt- und so sozusagen ein Bild von jemanden ganz anderen "veredelst?"
Ich denke mir mal, dass das strafrechtlich sicher nicht so ohne ist.

Dabei gilt der Grundsatz des guten Glaubens.

LG Tom
 
Rechtlich ist es glaube ich auch schwer dafür belangt zu werden.
Ist es nicht, auch wenn viele das glauben :cool:
Was ist eigentlich mit dem Urheberrecht und Datenschutz.
Das Urheberrecht verbleibt bei dir, deswegen darf das Bild ohne deiner Erlaubnis auch nicht weiterverbreitet werden.
Das Bild darf ja nur nach Zustimmung "verwendet " werden.
Solange das Bild daheim und für private Zwecke benutzt wird, darf der werte Herr auch draufjankern, so viel er will, und - wenn er so will - sich damit sein stilles Örtchen damit tapezieren.
Zumal du das a) nicht verhindern und b) nicht überprüfen kannst.

Aber wie gesagt: SEIN stilles Örtchen, in einer "Notdurftverrichtungsstätte" in einem öffentlichen Lokal ==>> njet! Da nicht genehmigte und somit unerlaubte Weiterverbreitung des "Kunstwerkes"
 
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