Zu ahnden gibts da nix.. es is urheberrechtlich einfach nicht erfasst.
Die einzige Möglichkeit in Ö (!) is derzeit, dass zB ein Musikverlag, welcher die Rechte an dem runtergeladenen Lied innehat, eine Unterlassungsklage und eine Schadenersatzforderung beim Zivilgericht einbringt.
Hier scheiden sich dann die Geister, aber die am ehesten passende Meinung is, dass es derzeit noch so is, dass dem "Runterlader" nix passiert, da solch ein Fall eben im Urheberrecht nicht erfasst ist und es auch keine Judikatur dazu gibt.
In D schaut allerdings anders aus und es würde mich nicht wundern, wenn die Musikindustrielobby es iwann mal schafft in Ö ähnliche Verhältnisse wie in D schaffen zu lassen...