Der Große Wurf

leider sind die wähler nicht so stimmelastisch, wie uns diese regierung im pressefoyer rede und antwort steht ;)

der krug wird auch immer seltsamer :mrgreen:
 
fuck, in vorfreude auf einen krug frischen biers ist mit da doch glatt ein lapsus passiert :oops:
 
Dann ist ein jeder, der seine Musik über eine Bezahlseite herunter lädt, ein doppelt zahlender Trottel? Oder umgekehrt betrachtet: Die Raubkopie ist dann legalisiert? :hmm:

ist sie sowieso.....runterladen ist ja nicht verboten nur das raufladen ;-)
 
Das Runterladen wird nicht geahndet, aber legal ist es auch nicht unbedingt.

Zu ahnden gibts da nix.. es is urheberrechtlich einfach nicht erfasst.

Die einzige Möglichkeit in Ö (!) is derzeit, dass zB ein Musikverlag, welcher die Rechte an dem runtergeladenen Lied innehat, eine Unterlassungsklage und eine Schadenersatzforderung beim Zivilgericht einbringt.

Hier scheiden sich dann die Geister, aber die am ehesten passende Meinung is, dass es derzeit noch so is, dass dem "Runterlader" nix passiert, da solch ein Fall eben im Urheberrecht nicht erfasst ist und es auch keine Judikatur dazu gibt.

In D schaut allerdings anders aus und es würde mich nicht wundern, wenn die Musikindustrielobby es iwann mal schafft in Ö ähnliche Verhältnisse wie in D schaffen zu lassen...
 
Zu ahnden gibts da nix.. es is urheberrechtlich einfach nicht erfasst.

Die einzige Möglichkeit in Ö (!) is derzeit, dass zB ein Musikverlag, welcher die Rechte an dem runtergeladenen Lied innehat, eine Unterlassungsklage und eine Schadenersatzforderung beim Zivilgericht einbringt.

Hier scheiden sich dann die Geister, aber die am ehesten passende Meinung is, dass es derzeit noch so is, dass dem "Runterlader" nix passiert, da solch ein Fall eben im Urheberrecht nicht erfasst ist und es auch keine Judikatur dazu gibt.

In D schaut allerdings anders aus und es würde mich nicht wundern, wenn die Musikindustrielobby es iwann mal schafft in Ö ähnliche Verhältnisse wie in D schaffen zu lassen...

ja, aber der musikverlag braucht beweise und diese auch dem gericht präsentieren. wenns ned die ip-adresse haben oder so...könnens eh brausen gehen.
 
ja, aber der musikverlag braucht beweise und diese auch dem gericht präsentieren. wenns ned die ip-adresse haben oder so...könnens eh brausen gehen.

Da fangt sich allerdings in Ö schon das Problem mit der fehlenden Judikatur an...

Man braucht nämlich einen Gerichtsbeschluss, damit man zu einer IP (die lasst sich allerdings realtiv leicht kriegen) vom jeweiligen ISP eine Person dazukriegt... ;)
 
Da fangt sich allerdings in Ö schon das Problem mit der fehlenden Judikatur an...

Man braucht nämlich einen Gerichtsbeschluss, damit man zu einer IP (die lasst sich allerdings realtiv leicht kriegen) vom jeweiligen ISP eine Person dazukriegt... ;)

so weit ich das gelernt hab nicht. da es kein ermittlungsverfahren gibt.
 
so weit ich das gelernt hab nicht. da es kein ermittlungsverfahren gibt.

Trotzdem kann ein Rechtsanwalt eines Musikverlages im Zuge eines Zivilgerichtsverfahrens einen Antrag auf Beischaffung von Beweismitteln (eben eine Person zu einer IP) beantragen..
Ob das Gericht dem folgt wurde eben noch nicht ausjudiziert... ;)
 
ja, aber der musikverlag braucht beweise und diese auch dem gericht präsentieren. wenns ned die ip-adresse haben oder so...könnens eh brausen gehen.

Und die kriegen sie auf legalem Weg nicht. Ist ja bei einer Tauschbörse gar nicht so einfach, die Ermittler müsste glatt selber als "Anbieter" auftreten. Und das wiederum ist ja dann als Beweismittel auch eher umstritten .......
 
Und die kriegen sie auf legalem Weg nicht. Ist ja bei einer Tauschbörse gar nicht so einfach, die Ermittler müsste glatt selber als "Anbieter" auftreten. Und das wiederum ist ja dann als Beweismittel auch eher umstritten .......

In Ö gibts aber die freie Beweiswürdigung durch das Gericht. Somit wäre es grundsätzlich egal wie der Beweis zustandegekommen ist.
Wie ich schon sagte... alles eine Frage der Judikatur...
 
Zurück
Oben