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Gast
(Gelöschter Account)
Soweit mir bekannt ist sind Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften von einer Arbeiterkammermitgliedschaft ausgeschlossen.
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Soweit mir bekannt ist sind Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften von einer Arbeiterkammermitgliedschaft ausgeschlossen.
genauso ists...
frag mich eher warum du dauernt bei der ak anrufen musst. bist ein sklaventreiber? :-D
schlußendlich haben wir verloren, die fristlose Entlassung musste ich eine Kündigung geändert werden...soviel zur rechtsvertretung der WK
Und warum ist sie jetzt deine EX - EX?eigentlich hätt ich das honorar kriegen müssen
Ob das nur an der WK liegt?
...auch ein GmbH Geschäftsführer kann angestellter sein....
... auch dann, wenn er/sie (auch) Eigentümer des Unternhemens ist...
Und warum ist sie jetzt deine EX - EX?
bei mehr als 25 % aber nimmer ASVG.
bei mehr als 25 % aber nimmer ASVG.
ehrlich gesagt, ich kenne keinen GF der offiziell mehr als 25 % hält...
doch ich kenne sehr viele....
......
die is sofort wieder ausgestiegen. die übernehmen dann meistens haus und grund. ...
also, der einzige "Zwang" besteht darin, einen jährlichen Kammerbeitrag von ab ca. 100.-- Euro (größere Betrieb zahlen alequot mehr) zu leisten.
für ein (sei e noch so kleines) Unternhmen eher was für die Portokasse...