DNA Bestimmung bei der Geburt

Den durchgängigen DNA Test zum Zwecke der Vaterschaftsbestimmung vorzuschreiben halte ich auch für übertrieben.
Aber DNA Speicherung zum Zwecke der Verbrechensprävention oder -aufklärung ist sinnvoll.
Eventuell wäre es ja möglich das mit ethnic profiling zu kombinieren, es sollte auch schon Algorythmen programmierbar sein, die feststellen können bei wem eine erhöhte Kriminalitätswahrscheinlichkeit besteht....
 
Coole Idee, bestrafen wir Menschen für ihre ethnische Zugehörigkeit - Moment, da war doch schon mal irgendwas :hmm: :kopfklatsch:
 
Coole Idee, bestrafen wir Menschen für ihre ethnische Zugehörigkeit - Moment, da war doch schon mal irgendwas :hmm: :kopfklatsch:
Von bestrafen sprichst nur Du!
Und der Vergleich ist wieder mal Äpfel mit Birnen.
Hier geht es um Prävention bei nachweislicher, errechenbarer höherer Gefahr, du sprichst eine Idiotie an, die jeglicher Grundlage entbehrte.

Das absurde daran ist - durch die Unmöglichmachung des Ersteren (Prävention) erreichen wir Zweiteres (siehe Chemnitz).
 
Es ist bezeichnend, dass es mittlerweile in manchen Kreisen "in" ist Recht und Ordnung als etwas böses und negatives darzustellen!

Ich frage mich dann immer ob das nicht genau dieselben mimimis sind, die ein riesentrara samt psychischer Betreuung und Medieninterviews mit viel Tränen veranstalten, nur weil jemand bei ihnen eingebrochen hat, oder an den Arsch gefasst. Metoo

Oder wenn ein unschuldiges Töchterlein vergewaltigt wird, das ist nämlich einer der Gründe im SHG, die eine Abnahme der DNA rechtfertigen.
 
Auf die ursprüngliche Fragestellung der @Mitglied #160517 eingehend.

Ich sehe es so, dass die biologische Vaterschaft eine grundsätzliche Fragestellung ist, bei der der Mann ein Recht darauf hat, sie geklärt zu haben.

Der Test könnte als Usus eingeführt werden - Paare ... wohlgemerkt Beide zusammen können Ihn einvernehmlich ablehnen.
Die Daten können dann nach Beendigung des Vorgangs (Vaterschaftstest) vernichtet werden und sollen jedenfalls in keiner generellen Datenbank gespeichert werden.

In einigen Fällen können damit wohl unglückliche Situationen "Täuschungen" verhindert werden.

LG Bär


Wenn du bis zu 12% als "einige Fälle" siehst...:rofl:
 
Wir können sowieso davon ausgehen, dass DNA-Erfassung von Verbrechern immer einfacher und damit billiger wird. Als Fingerabdrücke erstmals aufgenommen wurden, war das selbe Theater damit.
 
nachdem dieser Prozentsatz schon öfters erwähnt wurde, muss ich dazu sagen, dass ich ihn nicht für realistisch halte. Obwohl ich sonst am eher an Gerechtigkeit, Sitte und Ordnung zweifle.

Sollt ma ev eine Umfrage dazu starten?

BIS zu 12%. Fand ich auf der Suche nach Kuckuckskindern auf einer Statistikseite über Österreich. In Wien Döbling gibt es ein Speziallabor, die haben 600 Abfragen in der Woche... :rofl:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oder wenn ein unschuldiges Töchterlein vergewaltigt wird, das ist nämlich einer der Gründe im SHG, die eine Abnahme der DNA rechtfertigen.
Da ist oft auch die Realitätsverweigerung schuld. Lies Dir die Berichte durch wenn junge Mädels vergewaltigt werden.
Den Mann/die Männer aus XYZ hatte sie im Park kennengelernt und ging dann mit in die Wohnung wo Drogen konsumiert wurden.....

Wenn eine mit Aslywerbern mitgeht die sie gerade mal ein paar Minuten kennt würde ich den freisprechen und sie bestrafen.

Sicherheitshalber: :ironie:
 
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