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...sagst du!
Im schlimmsten Fall könnte dieses "ein-zwei Mal im Jahr" schon deine Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellen......was mit einem Verlust der Lenkberechtigung einhergehen könnte.
Macht man aber i.d.R. aber ned, obwohl es gesetzlich möglich ist...….
wenn i beim falschparkn oder beim Spurwechsln ohne Blinker ertappt werd?
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