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Interessante (rechtliche) Beiträge!
Jetzt weiß ich wenigstens, daß ich mich sicher mal trauen werde, und abends nackt im Auto auf die Donauinsel baden fahren werde ...
... und wenn ich in der FKK Zone aussteige, dann kann nicht mal die Polizei was sagen ...![]()
NEIN
was ich so beim googeln gelesen hab ist das bei frauen viel kongreter, habs aber nicht geschrieben weil die frage ja von nem Kerl ausging.
Frauen müßen angeblich ein oberteil tragen ...
Was ist eigentlich so schlimm daran wenn man nackt ist und warum wird das denn bestraft?
Nur ne Frage, ist ja was natürliches...
Jedenfalls würde ich mir ein frisches Handtuch auf den Sitz legen, so nur vom hygienischen Standpunkt aus gesehen.
Was ist eigentlich so schlimm daran .......
Nur ne Frage, ist ja was natürliches...
Alles eine Frage der Konventionen - die Idee von FKK ist ja, die entsprechenden Denkblockaden zu sprengen und Nacktsein salonfaehig zu machen (siehe z. B. auch http://www.nacktradeln.de/)mir fällt nur Erregung öffentlichen Ärgenisses ein und Exhibitionissmus, vorallem vor Kindern ...
naja wieso gibts eigenen FKK Bereiche ?
Die christlichen Glaubensgemeinschaften haben zwar bei den herrschenden Moralvorstellungen einige Ungereimtheiten mitbegruendet, aber du kannst nicht jede Unsinnigkeit einem vor 2000 Jahren verstorbenen Zimmermann anlasten.und wenn Jesus gewußt hätte das heut alle nackt rumrennen wollen hätt er vielleicht ein 11tes Gebot gemacht "du sollst dich nicht bedecken" ...
Gerade du solltest wissen, dass es sich hin und wieder empfiehlt, ueber traditionelle Moralvorstellungen und "sittenwidriges" Verhalten nachzudenken
Alles eine Frage der Konventionen - die Idee von FKK ist ja, die entsprechenden Denkblockaden zu sprengen und Nacktsein salonfaehig zu machen (siehe z. B. auch http://www.nacktradeln.de/)
Was Nacktheit mit Kindern zu tun haben soll, ist ueberhaupt uneinsichtig: die sehen genug nackte Menschen, warum nicht in der Oeffentlichkeit?
Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um einen Fall des Sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 3 Nr 1 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB - exhibitionistische Handlungen - in betracht. Täter einer solchen Straftat kann nur ein Mann sein; Exhibitionismus bei Frauen kann also nur nach § 176 StGB strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Erregung öffentlichen Ärgernisses vorliegen.
*scherzmodusaus*und wenn Jesus gewußt hätte das heut alle nackt rumrennen wollen hätt er vielleicht ein 11tes Gebot gemacht "du sollst dich nicht bedecken" ...
aber du kannst nicht jede Unsinnigkeit einem vor 2000 Jahren verstorbenen Zimmermann anlasten
Gerade du solltest wissen, dass es sich hin und wieder empfiehlt, ueber traditionelle Moralvorstellungen und "sittenwidriges" Verhalten nachzudenken