Drohnen mit Videokameras im Privatgebrauch

Also ich glaube solche Drohnen die man kaufen kann machen auch einen gewissen Lärm. Wenn mir im freien so eine Drohne begegnet, würde ich wahrscheinlich auch winken. Zuhause beim Duschen oder Sex kann mich das Teil eh nicht beobachten, denn da sind die Jalousien unten und die kann eh nix filmen. Einzig und allein, wenn sich ein Paar im freien vergnügt, kann es sein, dass man mit einer Drohne mit zufall darauf trifft.

Aber ich denke, wenn man sich in freien vergnügt ist man heute auch schon der gefahr, dabei gefilmt zu werden. Jeder hat ein Handy dabei und kann wenn er sowas entdeckt, aus versteckter Position filmen. Von daher glaube ich, dass diese Drohnen nicht wirklich irgendeine Art verletzung der Privatsphäre bedeuten könnten, die es nicht ohnehin schon gibt und ich glaube auch nicht, dass es dadurch mehr verletzungen der Privatsphäre gibt.
 
Ich geh davon aus, dass der Einsatz verboten werden kann bzw. im öffentlichen Raum schon jetzt verboten ist.
Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.
Ich kenn das Flugverhalten von diesen Dingern ganz gut und hab noch keines erlebt das man, wenn der Akku fast leer ist, noch über eine längere Strecke in der Luft halten könnte.
Mit "längere Strecke" meine ich übrigens deutlich unter 10 Meter ;)
Ach ja, und laut sind die Teile übrigens auch. Das extrem nervige Sirren kann einem schon den Spaß an der heimischen Grillparty verderben (außer das Teil fällt auf den Grill, dann ist der Spaß zwar nur kurz, aber vermutlich gibts ein schönes kleines Feuerwerk wenn der LiPo den Abgang macht....).
 
Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.
Ich kenn das Flugverhalten von diesen Dingern ganz gut und hab noch keines erlebt das man, wenn der Akku fast leer ist, noch über eine längere Strecke in der Luft halten könnte.
Mit "längere Strecke" meine ich übrigens deutlich unter 10 Meter ;)
Ach ja, und laut sind die Teile übrigens auch. Das extrem nervige Sirren kann einem schon den Spaß an der heimischen Grillparty verderben (außer das Teil fällt auf den Grill, dann ist der Spaß zwar nur kurz, aber vermutlich gibts ein schönes kleines Feuerwerk wenn der LiPo den Abgang macht....).

Lipo-Abgänge sind voll cool.... :mrgreen:
 
Ich geh davon aus, dass der Einsatz verboten werden kann bzw. im öffentlichen Raum schon jetzt verboten ist.

Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.


Gemäß der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG) ist ab 1.1.2014 der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen möglich.

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)

Diese Luftfahrzeuge bis max. 150kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.
 
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)
Tschuldigung, aber wir sprechen hier immer noch von 500 Gramm Spielzeugen vom Elektronikladen. Nicht von Arbeitsdrohnen oder fliegenden Kameraplatformen.
Und es ging wohl kaum um eine Bewilligung durch eine Luftfahrtbehörde, sondern darum, das der SV Niederlausingen auf seinem Sportplatz verbietet, dass irgendwer das Match gegen die SpVG Hohenschornstein mit so einem Spielzeug filmt. (weils nervt, oder gefährlich ist, oder weil der Platzwart Flugangst hat).
Bei diesen kleinen Dingern besteht selbstverständlich keine Kennzeichungs- oder Zulassungspflicht, einfach weil es sich nicht um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes handelt sondern um Spielzeug.
 
Drohne in Action

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...Bei diesen kleinen Dingern besteht selbstverständlich keine Kennzeichungs- oder Zulassungspflicht, einfach weil es sich nicht um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes handelt sondern um Spielzeug.

Luftaufnahmen sind übrigens rechtlich was Eigenes, was ich gehört hab, dort ist ein Hund begraben....
 
Da gabs wohl die Phantom und ne GoPro zu Weihnachten ;)
Da sind wir dann aber nicht mehr so ganz im Spielzeugbereich. Jedenfalls nicht, was den Preis angeht.

Luftaufnahmen sind übrigens rechtlich was Eigenes, was ich gehört hab, dort ist ein Hund begraben....
Die Zeiten sind hier schon lang vorbei, auch im gewerblichen Bereich. In Nordkorea schaut das noch ein bissl anders aus, aber sogar in Deutschland darfst seit Jahrzehnten aus der Luft fotografieren (und das will schon was heißen ;) )

Das einzige was ein Problem geben könnte, und das wurde schon kurz angesprochen, ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten von Einzelpersonen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei diesen kleinen Dingern besteht selbstverständlich keine Kennzeichungs- oder Zulassungspflicht, einfach weil es sich nicht um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes handelt sondern um Spielzeug.

Entgegen deiner Meinig waren Modellflugzeuge mit Kamera, unabhängig vom Gewicht oder Preis, bis Ende 2013 gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren - mit allen Rechten und Pflichten...
Erforderliche Voraussetzungen waren z.B.: Lufttüchtigkeitszertifizierung, Registrierungspflicht, Pilotenschein für den Piloten und Einhaltung der Luftverkehrsregeln..

TE:
Drohnen mit Videokameras im Privatgebrauch

;)
 
Entgegen deiner Meinig waren Modellflugzeuge mit Kamera, unabhängig vom Gewicht oder Preis, bis Ende 2013 gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren - mit allen Rechten und Pflichten...
Erforderliche Voraussetzungen waren z.B.: Lufttüchtigkeitszertifizierung, Registrierungspflicht, Pilotenschein für den Piloten und Einhaltung der Luftverkehrsregeln..

TE:


;)

Wo? In Ö?
Und gilt das nur für die mit Kamera?
 
Ja in Österreich und nur wenn eine Kamera geflogen wird da die Kamera als Fracht gegolten hat.
 
Ja in Österreich und nur wenn eine Kamera geflogen wird da die Kamera als Fracht gegolten hat.

Das liest sich für mich so, als ob man den Hobbymodellfliegern lediglich das filmen erschweren wollte. Wenn es ohne die Kamera diese Auflagen nicht gibt, kann es mit der Flugsicherheit ja nichts groß zu tun haben.
Generelle Gewichts, - oder Höhenbegrenzungen könnte ich mir da sinnvoller vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Gesetz wurde am 01.01.2014 angepasst, da der alte Gesetzestext mit der neuen Technik nicht umgehen konnte.:mrgreen:
 
Entgegen deiner Meinig waren Modellflugzeuge mit....
Das mag schon sein, dass das so war, aber jetzt haben wir 2014 und da ist das nicht (mehr) so.
Und nichts anderes schrieb ich.
Wir sprechen hiervon:

Unbemannte Geräte unter 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
§ 24d. Unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, dürfen nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.

Das ist nämlich das, was Du als Spielzeug im Elektronikmarkt bekommst. Egal ob mit Kamera oder ohne.
Das war übrigens auch vorher schon Spielzeug und fiel auch da nicht unter das Luftfahrtgesetz.
 
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