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Gast
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wie würdet ihr auf so eine Begegnung mit einem ferngesteuerten Gerät, das potentiell Videos aufnimmt, reagieren?
Nur her damit !
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wie würdet ihr auf so eine Begegnung mit einem ferngesteuerten Gerät, das potentiell Videos aufnimmt, reagieren?
Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.Ich geh davon aus, dass der Einsatz verboten werden kann bzw. im öffentlichen Raum schon jetzt verboten ist.
Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.
Ich kenn das Flugverhalten von diesen Dingern ganz gut und hab noch keines erlebt das man, wenn der Akku fast leer ist, noch über eine längere Strecke in der Luft halten könnte.
Mit "längere Strecke" meine ich übrigens deutlich unter 10 Meter
Ach ja, und laut sind die Teile übrigens auch. Das extrem nervige Sirren kann einem schon den Spaß an der heimischen Grillparty verderben (außer das Teil fällt auf den Grill, dann ist der Spaß zwar nur kurz, aber vermutlich gibts ein schönes kleines Feuerwerk wenn der LiPo den Abgang macht....).
Ich geh davon aus, dass der Einsatz verboten werden kann bzw. im öffentlichen Raum schon jetzt verboten ist.
Das ist auch meine Vermutung. Schon alleine wegen der Gefährdung von anderen Menschen.
Gemäß der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG) ist ab 1.1.2014 der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen möglich.
Aber sicher nicht zur Überwachung des öffentlichen Raumes.An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.
Tschuldigung, aber wir sprechen hier immer noch von 500 Gramm Spielzeugen vom Elektronikladen. Nicht von Arbeitsdrohnen oder fliegenden Kameraplatformen.Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)
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...Bei diesen kleinen Dingern besteht selbstverständlich keine Kennzeichungs- oder Zulassungspflicht, einfach weil es sich nicht um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes handelt sondern um Spielzeug.
Da gabs wohl die Phantom und ne GoPro zu WeihnachtenDrohne in Action
Die Zeiten sind hier schon lang vorbei, auch im gewerblichen Bereich. In Nordkorea schaut das noch ein bissl anders aus, aber sogar in Deutschland darfst seit Jahrzehnten aus der Luft fotografieren (und das will schon was heißen )Luftaufnahmen sind übrigens rechtlich was Eigenes, was ich gehört hab, dort ist ein Hund begraben....
Bei diesen kleinen Dingern besteht selbstverständlich keine Kennzeichungs- oder Zulassungspflicht, einfach weil es sich nicht um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes handelt sondern um Spielzeug.
Drohnen mit Videokameras im Privatgebrauch
Entgegen deiner Meinig waren Modellflugzeuge mit Kamera, unabhängig vom Gewicht oder Preis, bis Ende 2013 gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren - mit allen Rechten und Pflichten...
Erforderliche Voraussetzungen waren z.B.: Lufttüchtigkeitszertifizierung, Registrierungspflicht, Pilotenschein für den Piloten und Einhaltung der Luftverkehrsregeln..
TE:
Ja in Österreich und nur wenn eine Kamera geflogen wird da die Kamera als Fracht gegolten hat.
Das Gesetz wurde am 01.01.2014 angepasst, da der alte Gesetzestext mit der neuen Technik nicht umgehen konnte.
Das mag schon sein, dass das so war, aber jetzt haben wir 2014 und da ist das nicht (mehr) so.Entgegen deiner Meinig waren Modellflugzeuge mit....