Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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Auf eines muss dann morgen auch genau geschaut werden:

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Derzeit sind auch für Geschäftsreisende Antigen-Tests gleichgestellt, allerdings muss das Ergebnis wohl "bestätigt" sein.
 
Auf eines muss dann morgen auch genau geschaut werden:

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Derzeit sind auch für Geschäftsreisende Antigen-Tests gleichgestellt, allerdings muss das Ergebnis wohl "bestätigt" sein.
Also mache ich als Privater einen Test im Ausland und der ist negativ muss ich nach der Rückkehr nach Ö nicht in Quarantäne?
 
Edit: Für Einreise aus einem Nachbarland (und manche anderen Länder, Details auf der Vorseite) gilt
Derzeit musst Du in Qu (Freitesten ab Tag T+5), außer
  • Arbeitspendler (außer Pflegekräfte), LKW-Fahrer etc, Transit, Schüler/Student, deutsches Eck, Familienpendler, Familiengründe (Begräbnisse, Geburten, ...) medizinische Gründe, ...
  • wenn beruflich, dann mit Testbestätigung überhaupt
  • wenn beruflich (Einreise generell erlaubt, [muss nicht unaufschiebbar sein], dann in Ö rumgurken "wenn erforderlich", Hotel nur "wenn unaufschiebbar") ohne Test, dann zwar Quarantäne (fahrst halt direkt Richtung daheim), aber nur bis zur nächsten Testmöglichkeit mit Bestätigung (nicht nur self) (Bregenz, Feldkirch, Kufstein, Salzburg, Villach, Schwechat usw).
Pro futuro: Wir werden es sehen.
 
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Derzeit musst Du in Qu (Freitesten ab Tag T+5), außer
  • Arbeitspendler (außer Pflegekräfte), LKW-Fahrer etc, Transit, Schüler/Student, deutsches Eck, Familienpendler, Familiengründe (Begräbnisse, Geburten, ...) medizinische Gründe, ...
  • wenn beruflich, dann mit Testbestätigung überhaupt
  • wenn beruflich ohne Test, dann zwar Quarantäne (fahrst halt direkt Richtung daheim), aber nur bis zur nächsten Testmöglichkeit mit Bestätigung (nicht nur self) (Bregenz, Feldkirch, Kufstein, Salzburg, Villach, Schwechat usw).
Pro futuro: Wir werden es sehen.
Meinst du mit Arbeitspendlern jene, die zum Beispiel in der Früh nach Österreich kommen und abends wieder nach Hause fahren?
 
Das ja, aber ich glaube (Disclaimer!) auch Wochenpendler. Irgendwo gab es eine Textstelle "mindestens ... an den Wohnort zurückkehren".
Aber ich weiß nicht mehr wo (und ob zB "einmal monatlich" gestanden ist).
Ministerium? Kammer? Arbeiterkammer?
Ich kann jetzt leider nicht suchen.
Ich frage aus dem Grund, im Nachbarhaus polnische und portugisische Arbeiter für den Bau des Westrings untergebracht sind. Diese Männer sind am 18.12. nach Hause gefahren. Am Sonntag sind sie wieder gekommen und haben am Montag gleich wieder begonnen zu arbeiten. Normalerweise sind sie 2 Monate hier und dann wird die Mannschaft gewechselt
 
@Mitglied #551429
Siehe mein Edit, das Dein Zitat überlagert.
Was Du beschreibst sieht mir weniger/nicht danach aus, aber solche Spezialfälle kann ich nicht wirklich kommentieren.
 
Es geht mir um die borniertheit der Regierung ich komme aus einem Land zurück die keine Neuinfektionen aufweist ich muss einen Test machen aber der deutsche z.b. nicht obwohl es in Deutschland noch genug Neuerkrankungen gibt. Für mich ist es rein politisch Ambitioniert und hat mit Gesundheit nichts zu tun
sorry, aber jetzt brech Dir mal kein Zacken aus der Krone, weil Du mal ein Test machen musst.
Wo ist das Problem???
Weil eine Regierung Entscheidungen zum Wohle der Menschen trifft, und Du jammerst rum!! Na herzlichen Glückwunsch:X3:👏
Dich möchte ich mal auf dem Chefsessel gerne sehen, wie Du über 9 Millionen Menschen in dem Land entscheidet, halt.... die Frau fest!
 
Also:
Es gibt keinerlei Aenderung des materiellen Rechts, wer, von wo, wie, mit welchen Unterlagen einreisen darf und was er/sie nach der Einreise zu tun hat.

Inkrafttreten mit Freitag, 15.01. Die gesetzliche Basis der Datenerfassung (im EpiG) erlischt Ende 2021.

Neu ist die elektronische Registrierungspflicht, die ich Euch unten im Wortlaut reinkopiere. Ausnahmsweise darf noch das (ueberarbeitete) Formular E (DE) bzw F (EN) verwendet werden. Dieses wird bei der Kontrolle einbehalten und an die BezVerwBeh weitergeleitet (Risiko der Ueberpruefung auf Echtheit!).

Bei der elektronischen Registrierung bekommt man eine „generierte Sendebestaetigung“. Diese ist „elektronisch oder ausgedruckt“ mitzufuehren und auf Verlangen vorzuweisen; sonst das Formular E/F.

Irland (endlich*)!!!) und Uruguay wurden, wie angekuendigt, aus der eh recht kurzen gruenen Liste gestrichen, dafuer Griechenland und Singapur dort aufgenommen.

Und – der Archie kichert innerlich – …
(der Archie kann es sich nicht verkneifen) - die Verfasser scheinen ... in der Dezember-Novelle ... einen kleinen Ueberseher begangen zu haben:
Ueberall haben sie schoen die Bestimmungen hinsichtlich der Tests von PCR auf Antigen ausgedehnt; ausser bei der Berechtigung, die Quarantaene zum Getestetwerden zu verlassen. Nach den Buchstaben der VO darf man die Qu. nur fuer PCR-Tests verlassen.
… es wurde der kleine „Ueberseher“ in der Novelle von Mitte Dezember korrigiert, dass man, wenn eh ueberall der Antigen-Test dem PCR-Test gleichgestellt ist, man die Quarantaene auch fuer einen Antigen-Test und nicht nur einen PCR-Test verlassen darf. Der gleiche Ueberseher wurde auch in Par 12 ausgebessert.
Aber das bestaetigt auch, dass weiterhin PCR-Tests und Antigen-Tests (mit Bestaetigung!, nicht Selbsttests) gleich behandelt werden.

*)
 
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Hier noch der Originaltext zur elektronischen Registrierung.
Ich habe gelesen, dass es auch die Möglichkeit geben soll, das Testergebnis (= den Wisch) hochzuladen wahrscheinlich,c wenn man Punkt 9 ankreuzt.

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Ich komme am 6 Juli aus Thailand zurück das seit 40 Tagen keinen einzigen Covid 19 Fall aufweist. Ich muß in Österreich bei Einreise einen Covid 19 Test machen was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist wenn ich lese das 32 Länder mit ein paar ausnahmen ohne Test einreisen dürfen obwohl aktuell zeigt das die Infektionen nach wie vor steigend sind und das auch in Österreich aber ich muß einen Test machen. Was ist das nur für eine Drecksregierung die Politik vor Gesundheit stellt.
Schnell zurück nach Thailand dort kannst ohne Probleme einreisen oder ?
 
Schnell zurück nach Thailand dort kannst ohne Probleme einreisen oder ?
Klingt net so, außer Du bist mit einer Thailänderin verheiratet oder hast ein thailändisches Kind (plus weitere Ausnahmen). Plus Quarantäne Pflicht mit zwei Tests (auch für Special Tourist Visa).
Sag ma so: So versteh ich die Beschreibung des Außenministeriums.
 
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