Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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Klingt net so, außer Du bist mit einer Thailänderin verheiratet oder hast ein thailändisches Kind (plus weitere Ausnahmen). Plus Quarantäne Pflicht mit zwei Tests (auch für Special Tourist Visa).
Sag ma so: So versteh ich die Beschreibung des Außenministeriums.
Ja, ich weiß das eine Einreise zur Zeit schwer möglich ist. Mein Kommentar bezieht sich auf die Aussage des Users " Drecksregierung "
 
Also:
Es gibt keinerlei Aenderung des materiellen Rechts, wer, von wo, wie, mit welchen Unterlagen einreisen darf und was er/sie nach der Einreise zu tun hat.

Inkrafttreten mit Freitag, 15.01. Die gesetzliche Basis der Datenerfassung (im EpiG) erlischt Ende 2021.

Neu ist die elektronische Registrierungspflicht, die ich Euch unten im Wortlaut reinkopiere. Ausnahmsweise darf noch das (ueberarbeitete) Formular E (DE) bzw F (EN) verwendet werden. Dieses wird bei der Kontrolle einbehalten und an die BezVerwBeh weitergeleitet (Risiko der Ueberpruefung auf Echtheit!).

Bei der elektronischen Registrierung bekommt man eine „generierte Sendebestaetigung“. Diese ist „elektronisch oder ausgedruckt“ mitzufuehren und auf Verlangen vorzuweisen; sonst das Formular E/F.

Irland (endlich*)!!!) und Uruguay wurden, wie angekuendigt, aus der eh recht kurzen gruenen Liste gestrichen, dafuer Griechenland und Singapur dort aufgenommen.

Und – der Archie kichert innerlich – …

… es wurde der kleine „Ueberseher“ in der Novelle von Mitte Dezember korrigiert, dass man, wenn eh ueberall der Antigen-Test dem PCR-Test gleichgestellt ist, man die Quarantaene auch fuer einen Antigen-Test und nicht nur einen PCR-Test verlassen darf. Der gleiche Ueberseher wurde auch in Par 12 ausgebessert.
Aber das bestaetigt auch, dass weiterhin PCR-Tests und Antigen-Tests (mit Bestaetigung!, nicht Selbsttests) gleich behandelt werden.

*)

danke mal und meinen Respekt für deine Erklärungen...
aber, ja genau...:vorsichtig:
bitte von welcher Behörde bist du ?
HNaA? :fies:
 
Was schon irgendwie in der Luft hing (siehe auch hier), wird jetzt verordnet: Aus CZ und SK darf man ab morgen nur mehr über wenige große Grenzübergänge nach Österreich einreisen. Steht jetzt in den ORF News.
Link reich ich nach.
 
Reisen und Pandemien vertragen sich halt nicht! Das wussten schon unsere Vorfahren im Mittelalter und schlossen daher die Stadtore! Vergnügungsreisen sind sowieso hinterfragenswert und Geschäftsreisen seit Erfindung des Internets obsolet (außer zum Fremdgehen mit KollegInnen). Bleiben noch Familienbesuche. Und das sind zur Zeit DIE Virenschleudern schlechthin. Und weil das auf bestimmte Ethnien mehr zutrifft als auf andere, lässt der gelernte Politiker lieber die Finger von diesem heissen Eisen.
 
Die Novelle zur EinreiseVO wurde veröffentlicht. BGBl II 52/2021

Erste Eindrücke:
  • Inkrafttreten mit 10.Februar
  • Strengere Regeln für Pendler (Ärztl Bestätigung oder inländische Test-Bestätigung [auch Teststraße, Apotheke, ...] < 7 Tage; elektron. Registrierung)
  • Neu gefasste Anhänge E und F (manuelle Registrierung) - hab aber noch nicht geschaut, was sich da geändert hat
  • Japan ist nicht mehr auf der grünen Liste.
  • Briten gelten irgendwie nicht mehr als Pseudo-EUler.
Hier der kurze ORF-Artikel.
More to follow - aber vllt nicht mehr heute.
Obiges ist ein Schnellschuss - daher Disclaimer.
 
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Die Novelle zur EinreiseVO wurde veröffentlicht. BGBl II 52/2021

Erste Eindrücke:
  • Inkrafttreten mit 10.Februar
  • Strengere Regeln für Pendler (Ärztl Bestätigung oder inländische Test-Bestätigung [auch Teststraße, Apotheke, ...] < 7 Tage; elektron. Registrierung)
Endlich ein mal eine Verordnung vom Angstschober mit Hirn. Da können wir alle noch am Montag testen und der Bescheid ist bis 10.2. da.
Nur die elektronische Registrierung für Pendler muss noch erweitert werden.
 
Ich bin neugierig auf die Entscheidung des Gesundheitsministeriums bzgl. Tirol. Nachdem sie sich 48 Stunden Zeit nehmen wollen, gehe ich davon aus, dass es wieder einmal nur politisches Taktieren ist, und die Streitereien wegen der Abschiebung eine große Rolle spielen. Armes Österreich.
 
aus virologischer Sicht ist die Sache völlig klar: wenn es nicht kurzfristig gelingt, die in Tirol auftretende südafrikanische Variante einzugrenzen, haben wir sie demnächst in ganz Österreich. Die Mittel dazu wären allerdings drastisch, und der Platter hat sich schon festgelegt: "kommt nicht in Frage".
 
Brenner und Kufstein zu und 90 % der Schneebrunzer sind in Quarantäne. Können zu Hause Minigolf spielen.
 
Die Novelle zur EinreiseVO wurde veröffentlicht. BGBl II 52/2021

Erste Eindrücke:
  • Inkrafttreten mit 10.Februar
  • Strengere Regeln für Pendler (Ärztl Bestätigung oder inländische Test-Bestätigung [auch Teststraße, Apotheke, ...] < 7 Tage; elektron. Registrierung)
  • Neu gefasste Anhänge E und F (manuelle Registrierung) - hab aber noch nicht geschaut, was sich da geändert hat
  • Japan ist nicht mehr auf der grünen Liste.
  • Briten gelten irgendwie nicht mehr als Pseudo-EUler.
Hier der kurze ORF-Artikel.
More to follow - aber vllt nicht mehr heute.
Obiges ist ein Schnellschuss - daher Disclaimer.
Ja, da hatte ich ohnehin das meiste bereits erfasst.
Die meiner Meinung nach recht verständlich geschriebene Rechtliche Begründung (Erläuterungen) ist hier.

Noch zur Ergänzung der ersten kurzgefassten Informationen:

Die allgemeine Einreise aus dem Ausland (außer der wieder verkürzten grünen Liste) wurde auch etwas schwieriger: Es ist ein negativer Test (Arzt oder inländische andere Bestätigung) bereits mitzubringen und dennoch die Quarantäne anzutreten. Wird kein negativer Testbefund mitgebracht > Test (kein Selbsttest!) binnen 24 Stunden plus Quarantäne plus späterer (erneuter) Freitest. Das wird in den Erläuterungen verständlicher als im VO-Text beschrieben.

Zu den Pendlern: Auch hier bringt der Erl-Text zusätzliche Klarheit, insbesondere wird erklärt, dass eine Registrierung nur alle 7 Tage erfolgen muss (bzw wenn sich sonstige Angaben ändern).
Das neu gestaltete elektronische Formular zur Registrierung auch von Pendlern wird angeblich am Sonntag freigeschaltet, die Bestimmungen treten ja erst am 10.2. in Kraft.
Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass befreiende negative Testergebnisse bei einer (= jeder) Kontrolle vorzuweisen sind, zB auch bei einer Verkehrskontrolle.

Das UK ist wirklich in allen Bestimmungen aus dem „EU-plus-Staatenkreis“ (EU, EWR, CH und die vier Kleinstaaten AND, MC, SM, VAT) rausgeflogen. Allerdings wird Briten, die über noch keinen (neuen) Aufenthaltstitel in der EU verfügen, aber um einen solchen angesucht haben, doch auch weiterhin EU-Bürgern gleichgestellt.
 
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