Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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Ich komme am 6 Juli aus Thailand zurück das seit 40 Tagen keinen einzigen Covid 19 Fall aufweist. Ich muß in Österreich bei Einreise einen Covid 19 Test machen was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist wenn ich lese das 32 Länder mit ein paar ausnahmen ohne Test einreisen dürfen obwohl aktuell zeigt das die Infektionen nach wie vor steigend sind und das auch in Österreich aber ich muß einen Test machen. Was ist das nur für eine Drecksregierung die Politik vor Gesundheit stellt.
Komme nicht aus AT und kann die Details nicht beurteilen, finde den Beitrag aber unpassend. Bleib zu Hause, oder folge den Regeln
 
Mit VO 226/2021 wurde die aus dem Jänner stammende und immer wieder verlängerte VO 10/2021 über die Wiedereinführung von (grenzpolizeilichen, an sich schengenwidrigen - das ist eine VO des Innenministers!) Grenzkontrollen zu CZ und SK mit Wirkung ab morgen, 22.05. aufgehoben.
...
Wie sich gestern gezeigt hat, war die Ausreise ohne Probleme möglich.... der Weg zurück allerdings in vielen Fällen mit erheblichen Wartezeiten verbunden. ;-)
Ob man da die Einkaufstouristen ein wenig necken wollte? :haha:
 
Gestern wurden mit einer Verordnung (VO 229/2021) das UK (Grossbritannien) sowohl in die EinreiseVO als auch in die 2. LandeverbotsVO als "Virusvarianten-Hochinzidenzgebiet" (auch wenn die Anl B2 der EinreiseVO nicht explizit so betitelt ist) aufgenommen.
Ausserdem wurde die 2. LandeverbotsVO bis 20.6. verlaengert.

Fuer die EinreiseVO war dies die 16. Novelle; sie gilt ab heute.
Fuer die 2. LandeverbotsVO war das die 11. Novelle; sie gilt ab dem naechsten Dienstag, dem 1. Juni.

Die Anlage B2 in der Einreise VO hat zwar keine Ueberschrift (wie etwa "Virusvarianten-Hochinzidenzgebiete"), doch gelten fuer diese Laendergruppe (Bras, Ins, SAfr und eben jetzt auch das UK) die Einreisebestimmungen des Par 5a (die allerdings mMn im ORF-Artikel unrichtig dargestellt sind).
 
Gestern wurden mit einer Verordnung (VO 229/2021) das UK (Grossbritannien) sowohl in die EinreiseVO als auch in die 2. LandeverbotsVO als "Virusvarianten-Hochinzidenzgebiet" (auch wenn die Anl B2 der EinreiseVO nicht explizit so betitelt ist) aufgenommen.
Ausserdem wurde die 2. LandeverbotsVO bis 20.6. verlaengert.

Fuer die EinreiseVO war dies die 16. Novelle; sie gilt ab heute.
Fuer die 2. LandeverbotsVO war das die 11. Novelle; sie gilt ab dem naechsten Dienstag, dem 1. Juni.

Die Anlage B2 in der Einreise VO hat zwar keine Ueberschrift (wie etwa "Virusvarianten-Hochinzidenzgebiete"), doch gelten fuer diese Laendergruppe (Bras, Ins, SAfr und eben jetzt auch das UK) die Einreisebestimmungen des Par 5a (die allerdings mMn im ORF-Artikel unrichtig dargestellt sind).
... bei der Einreise aus Ungarn nach Österreich wird nach wie vor intensiv kontrolliert - wie ich hören konnte. Aus Ungarn in die Slowakei kaum...
Ob sich da Österreich bei Orban für die Staus während des ersten Lockdowns bedankt? Oder generell - weil in Ungarn mit Sinovac und Sputnik geimpft wird? Die zwar wirken aber nicht anerkannt sind.... :schulterzuck::schulterzuck:
 
Guten Abend,
VO 240/2021 bringt erneut eine (fragt mich nicht die wievielte) Novelle zur EinreiseVO.
Die VO beginnt hoch dramatisch, in indem Druckfehlerberichtigungen duchgeführt werden.

IMG_20210531_214629.jpg

But, seriously (speziellen Gruß an Michelle):

5 Länder rutschen von der roten auf die grüne Liste - mit der Konsequenz, dass die Einreise aus diesen Ländern auf jeden Fall quarantänefrei erfolgen kann.

IMG_20210531_214916.jpg

Wenn ich mich nicht irre (Quizfrage: Wer gebraucht diese Phrase - samt "hihihi" - ständig?), ist die rote Liste B1 hiermit leer (die dunkelrote Liste B2 der Viriusvariantenländer bleibt aufrecht).
Auch die Durchreiseländer Polen, CZ, Slowenien, Deutschland und Dänemark sind ja aus österreichischer Sicht *) schon auf der grünen Liste.
*) Das sagt nichts aus darüber, wie das Durchreiseland die Einreise in sein Staatsgebiet regelt.

Siehe auch
 
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... die Wortfolge "in in" wird durch die Wortfolge "in" ersetzt ....

Tja, so wird man als Gesetzgeber echt "in"! :haha:
;)
 
Angeblich kommt da noch was ...
... und ist schon da, die Novelle 257/2021 zur EinreiseVO .

Keine Registrierungspflicht bei Einreise aus einem Land der (inzwischen recht langen) A-Liste, weder für Pendler noch für andere Reisende.
Und, wie bereits vom Archie erwartet, die Aufnahme von Sinovac (2 Stiche) in die Anlage I der für die Einreise (nicht aber für die diversen Zutritte) akzeptierten Impfstoffe.
 
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