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Mit VO 270/2021 ist die EinreiseVO heute ein weiteres Mal novelliert worden, und zwar mit Wirkung ab Donnerstag, 24.6., 0 Uhr.
Anlage A ist die grüne Liste der Länder, aus denen - so nicht ein Ausnahmegrund vorliegt - mit GGG eingereist werden darf. Fehlt der GGG-Nachweis, muss man die Pre-Travel-Clearance ausfüllen und binnen 24 Std nach der Einreise einen beaufsichtigten Antigen- oder PCR-Test durchführen lassen.
Siehe auch ...
PS: Die gesamte EinreiseVO gilt derzeit bis 30.6. Ich rechne mit einer zumindest teilweisen Verlängerung.
Anlage A ist die grüne Liste der Länder, aus denen - so nicht ein Ausnahmegrund vorliegt - mit GGG eingereist werden darf. Fehlt der GGG-Nachweis, muss man die Pre-Travel-Clearance ausfüllen und binnen 24 Std nach der Einreise einen beaufsichtigten Antigen- oder PCR-Test durchführen lassen.
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PS: Die gesamte EinreiseVO gilt derzeit bis 30.6. Ich rechne mit einer zumindest teilweisen Verlängerung.
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