Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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Mit VO 270/2021 ist die EinreiseVO heute ein weiteres Mal novelliert worden, und zwar mit Wirkung ab Donnerstag, 24.6., 0 Uhr.

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Anlage A ist die grüne Liste der Länder, aus denen - so nicht ein Ausnahmegrund vorliegt - mit GGG eingereist werden darf. Fehlt der GGG-Nachweis, muss man die Pre-Travel-Clearance ausfüllen und binnen 24 Std nach der Einreise einen beaufsichtigten Antigen- oder PCR-Test durchführen lassen.

Siehe auch ...

PS: Die gesamte EinreiseVO gilt derzeit bis 30.6. Ich rechne mit einer zumindest teilweisen Verlängerung.
 
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Nach Spanien und Kroatien kann ich aus Österreich (weil ja grün) ohne der 3G reisen ! Korrekt ?!
 
Aus Kroatien (via Slowenien) zurück und aus Spanien (mit DirektFlug oder zB via FRA oder ZRH oder auch Bratislava) zurück brauchst entweder GGG oder Pre-registration (bzw ausnahmsweise mitgebrachtes Formular E) und dann binnen 24 Std Antigen-Test vom Arzt oder Apotheker (Merksatz: "Wer selber in der Nase bohrt, darf nicht herein") oder - da bin ich nicht ganz sicher - überwachten (also zB Gurgelbox) PCR Test. Ob gefilmter PCR-Selbst-Test reicht, weiß ich nicht. Das "vornehmen lassen" ist auch nicht ganz eindeutig. Ich weiß andererseits nicht, ob die Bestätigung des überwachten PCR-Selbsttests dann anders ausschaut, d.h. das Gurgeln im stillen Kämmerlein aus dem Dokument erkennbar ist.
 
nochmal meine Frage :

Nach Spanien und Kroatien darf ich nun ohne der 3G einreisen !
zurück Österreich ist easy - binnen 24h testen ....

@Mitglied #470492

erst denken , dann sprechen ;) deine Antwort ist falsch ...

 
Ich hoffe die Leute sind so vernünftig und verreisen und kommen nur dann zurück, wenn sie auch wirklich fen Virus nicht grad akkut in sich tragen.

Das ewig Schlupflochsuchen und ICH kann aber, ICH mach aber, IICH fahr aber geht mir so am Keks.

Würde so ein Verhalten schon als Charakterschwäche bezeichnen. 😰
 
@Mitglied #475094

Wie schon richtig erwähnt - für die Einreise nach Kroatien (und Spanien) KEINE 3G Regel mehr nötig! :up: 👏
Gilt für alle grünen Länder übrigens ....
 
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Ab 1. Juli gilt die neue COVID-19-EinreiseVO 2021, gestern kundgemacht im BGBl II 276/2021.

Für alles Nachfolgende gilt - insbesondere auch angesichts der nachtschlafenden (nein, nicht nackt schlafenden) Stunde - ein ausdrücklicher Disclaimer sowie der Vorbehalt, dass ich am Tage vllt noch ergänze oder ändere).

Sie ist ein wenig anders strukturiert als die alte EinreiseVO (das war 445/2020 in der zuletzt geltenden Fassung), aber kennt nach wie vor eine "grüne Liste" sowie eine "rote" Liste der Virusvarianten-Länder (ausgeweitet auf weitere Staaten des südlichen Afrika, auf Nepal und Uruguay).

Im ersten Überblick in ORF Online fallen mir besonders zwei Punkte auf:

  • ... die Ausnahme "im ... Interesse der Republik" für Sportler und Künstler ("insbesondere" - also auch Basti und Sascha dürfen nach dem österreichischen EM-Finalsieg in Wembley aus London wieder nach Österreich zurück, ohne in Q zu müssen - Journalisten aber???);
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  • die völlige Nichtgeltung der gesamten VO bei der Durchreise ... also entweder ist das Virus inzwischen so umweltbewusst, dass es nicht mehr mit dem Auto kommt, oder es ist uns jetzt schon alles wurscht.
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Für alle, die jetzt selber weiterforschen:
Die beiden Länderlisten sind jetzt in den Anlagen 1 und 2 (bisher A und B2), die Liste der anerkannten Impfstoffe in Anlage A (bisher Buchstabe I) und die Formulare (deutsch/englisch) in den Anlagen B bis G. Die Anlagen sind
hier zugänglich.
 
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Wie eine Glaubhaftmachung des Aufenthalts erfolgt, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Infrage kommen zum Beispiel Flug- oder Hotelreservierungsbestätigungen, hieß es auf Nachfrage der APA aus dem Gesundheitsministerium.

Was mich anzipft: die Regeln werden in kurzen Abständen immer wieder geändert. Und es ist nicht einfach, zur Originalquelle zu kommen (offizieller Verordnungstext), Denn vienna.at ist irgend eine Webseite, aber keine offizielle Quelle, auf die ich mich berufen kann. Soll jetzt ein jeder für seinen konkreten Fall im Gesundheitsministerium anfragen? Ist es wirklich zu viel verlangt, dass das Gesundheitsministerium eine das alles leicht lesbar und mit vernünftigen Erkärungen versehen ins Internet stellt?

Beispiel Zahnarztbesuch im EU - Nachbarland!
 
Und es ist nicht einfach, zur Originalquelle zu kommen (offizieller Verordnungstext)
Also der Originaltext, die VO ist auf der Webseite des GesMin nicht wirklich schwer zu finden (falls ich einmal was übersehen oder vertrödelt habe :zzz:). Eine zusammengefasste Erklärung gibt es zwar nicht, aber ich finde die FAQs (und ihre Antworten) auch durchaus aussagekräftig. Sie stellen halt immer nur die Rechtslage bei der (Wieder-)Einreise dar.
Bei konkreten Fragen kannst mich gerne öffentlich oder mittels PN anschreiben. Wenn ich überfragt bin, hab ich kein Problem, das einzugestehen.

Par 8(2)
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Ein Nebenschauplatz:
Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten - bei Einreise aus einem Gebiet mit Covid-Reisewarnung laut BMEIA - von Passagieren im grenzüberschreitenden Flug- und Schiffsverkehr, gewerblichen (Linien- und Gelegenheits-)Busverkehr und Taxiverkehr, die mit 30. Juni ausläuft, wurde mit der VO 274/2021 bis Ende 2021 verlängert.
Der derzeit und eben auch weiterhin geltende Text findet sich hier.

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In der Realität wird (vermutlich) eh nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich hab es ja schon erwähnt, Samstag vor einer Woche war ich im Waldviertel und bin dann auf die Idee gekommen, einen Abstecher in die Tschechei ( České Velenice ) zu machen. Hatte zwar meinen Impfpass, aber kein Reisedokument dabei. Ich konnte die Grenze in beiden Richtungen ungehindert und unkontrolliert passieren.

"Unbedingte Notwenigkeit"??? Ist die routinemäßige Kontrolle meiner Zähne und die Überprüfung eines Zahnimplantates unbedingt notwendig? Fragen über Fragen.
 
"Unbedingte Notwenigkeit"??? Ist die routinemäßige Kontrolle meiner Zähne und die Überprüfung eines Zahnimplantates unbedingt notwendig? Fragen über Fragen.
Letztlich ausschlaggebend ist, dass es Dir der behandelnden Arzt oder die behandelnde Aerztin auf dem Formular F oder G bestaetigt.
 
Zur (neuen) EinreiseVO 2021 ist mit BGBl 302/2021 die erste Novelle veroeffenlticht worden, die mit morgen, dem 8. Juli 20921 in Kraft tritt.
Neben zwei redaktionellen Aenderungen (darunter eine Unschaerfe, die ich auch gesehen, aber dann doch nicht zynisch kommentiert habe) und einer Klarstellung (wenn jemand in den letzten zehn Tagen sowohl in einem "neutralen" Gebiet als auch in einem Virusvariantengebiet - rote Liste - war, gelten die strengeren Regeln) wurden
  • 10 Gebiete auf die gruene Liste gesetzt, darunter Bosnien, Montenegro und Kosovo, Moldova und Kanada; und
  • Russland neu auf die rote Liste gesetzt.
Im ORF-Online-Artikel fehlt der Hinweis auf Kanada und Moldova.
 
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