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Als Vorgeschmack auf die größeren Änderungen mit 15. September kam gestern mit VO 393/2021 eine 5. Novelle zur COVID-EinreiseVO.
(Disclaimer gilt, obwohl der Text von der Formulierung her relativ klar und verstaendlich ist.)
Sie bringt, mit Geltung ab 15.09., einerseits diverse Umschichtungen von Ländern auf den grünen, roten und Virusvarianten-Listen und tragen andererseits dem Umstand Rechnung, dass die ersten Impfungen jetzt dann bald schon mehr als 270 Tage her sind.
Verlaengerung der Gueltigkeit von Impfungen und Auffrischungsimpfung
In der Novelle 392/2021 zur COVID-SchulVO, die ich hier nicht naeher bespreche, sind diese Aenderungen wortgleich vorgenommen worden.
Wir werden vielleicht durch die noch ausstehende Rechtliche Begruendung erleuchtet werden.
Laenderlisten
Einen ORF-Artikel zu diesen Aenderungen gibt es im Moment noch nicht.
(Disclaimer gilt, obwohl der Text von der Formulierung her relativ klar und verstaendlich ist.)
Sie bringt, mit Geltung ab 15.09., einerseits diverse Umschichtungen von Ländern auf den grünen, roten und Virusvarianten-Listen und tragen andererseits dem Umstand Rechnung, dass die ersten Impfungen jetzt dann bald schon mehr als 270 Tage her sind.
Verlaengerung der Gueltigkeit von Impfungen und Auffrischungsimpfung
- Um GGG zu sein, gilt jetzt auch die Doppelimpfung vor bis zu 360 Tagen (Achtung! Nicht ein Kalenderjahr!), ihre Gueltigkeit endet nicht schon nach 270 Tagen.
- Das gilt (absichtlich ) NICHT fuer den Einzelstich mit Johnson & Johnson.
- Die Einzelimpfung nach Antikoerpernachweis (als zB bei Genesenen) darf auch schon 360 Tage her sein.
- Es gilt auch die Auffrischungsimpfung fuer erneute 360 Tage (wobei die Auffrischung mindestens 120 Tage nach der zuletzt davorliegenden Impfung verabreicht worden sein muss).
In der Novelle 392/2021 zur COVID-SchulVO, die ich hier nicht naeher bespreche, sind diese Aenderungen wortgleich vorgenommen worden.
Wir werden vielleicht durch die noch ausstehende Rechtliche Begruendung erleuchtet werden.
Laenderlisten
- Von der gruenen Liste gestrichen werden
- Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazadonien, Serbien; (ts, ts, ts; die (Gastarbeiter-)Urlaubssaison ist vorbei!)
- Armenien, Aserbaidschan;
- Brunei, Japan, Thailand;
- Israel und die USA.
- In die gruene Liste aufgenommen (direkt von der Virusvariantenliste) wird
- Uruguay.
- Neu in die Virusvariantenlisteaufgenommen werden
- Chile, Costa Rica und Surinam.
- Von der Virusvariantenliste gestrichen (und damit "normale sonstige" Laender) werden
- Eswatini (Swaziland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Zimbabwe;
- Uruguay (direkt auf die gruene Liste - siehe oben)
Auf der Virusvariantenliste verbleibt also nur Brasilien, dazu die drei oben genannten neuen lateinamerikanischen Laender.
- Die Sonderregel bei der Einreise mit dem Flugzeug (dazu hier) gilt nur mehr fuer Zypern (Spanien faellt weg).
- Es wurde ergaenzt, dass bei der Einreise aus sonstigen Laendern die nachweislich Genesenen den Geimpften gleichgestellt sind.
- Die Gueltigkeit der gesamten EinreiseVO 2021 wurde bis 31. Oktober 2021 verlaengert.
- Die diversen Formulare wurden angepasst.
- Der Fallfehler (hihi!) in der Ueberschrift zur gruenen Liste wurde korrigiert.
Einen ORF-Artikel zu diesen Aenderungen gibt es im Moment noch nicht.
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