Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nachdem jedes Land (innerhalb Europas) unterschiedliche und z. T. diametral gegenlaufende Fallzahlen hat und sich auch die Maßnahmen gravierend unterscheiden, wäre es nur logisch, die Grenzen (Reisefreiheit hin oder her) dicht zu machen. Wird früher oder später eh kommen, halt, je später desto härter.
 
aus virologischer Sicht ist die Sache völlig klar: wenn es nicht kurzfristig gelingt, die in Tirol auftretende südafrikanische Variante einzugrenzen, haben wir sie demnächst in ganz Österreich. Die Mittel dazu wären allerdings drastisch, und der Platter hat sich schon festgelegt: "kommt nicht in Frage".
Stimmt die Einschätzung von von Laer, und es wird nichts unternommen außer das gut bewährte Contact Tracing, das ja wirklich unglaublich gut funktioniert, dann werden wir mit weit drastischeren Mitteln konfrontiert werden. Ich hoffe sie irrt sich.
 
Habe ich das richtig verstanden.Alle die ab Heute mit'n Flieger ankommen gehen in Quarantäne mit od ohne PCR Test?
 
@Mitglied #80683
Ab Mittwoch, 10.2.!
Bei der Einreise aus den EU-plus-Ländern (neu: ohne UK!) gilt:
Ja, mit den schon bestehenden, weitestgehend unveränderten Ausnahmen (grüne Liste, Geschäftsreisende, ...).
Neu ist erstens, dass man schon einen negativen Test (< 72 h) mithaben sollte oder binnen 24 h einen Test machen muss. Dieser ersetzt nicht das spätere Freitesten nach frühestens 5 Tagen.
Neu ist zweitens, dass auch Pendler sich elektronisch registrieren müssen und einen negativen Test (< 7 Tage) nachweisen müssen.

Aus anderen Ländern gilt obiges nur für bestimmte Personengruppen (zB EU-Bürger und -Ansässige, Geschäftsreisende, ...).

Die Regeln sind komplex. Wenn Du eine Frage zu einer bestimmten Situation hast, kann ich gerne versuchen, Dir zu helfen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens, zu beachten:
In der EinreiseVO sind überstandene Covid-Erkrankung oder positiver AntikörperTest nicht einem negativen PCR-/Antigen-Test gleichgestellt.
 
Übrigens, zu beachten:
In der EinreiseVO sind überstandene Covid-Erkrankung oder positiver AntikörperTest nicht einem negativen PCR-/Antigen-Test gleichgestellt.
was ja interessant ist, weil es hier einen Unterschied zu diversen anderen Bestimmungen gibt (wo eben ein positiver Antikörpertest gleich viel gilt wie ein negativer PCR/Antigen-Test, wie z.B. beim Eintritt zu körpernahen Dienstleistungen etc.)
 
Ja, ich bin auch grad erst drübergestolpert. Ich werde da einmal ein bisschen weiterbohren.
Wobei ja Selbstschutz durch Antikörper einerseits und Infektiosität andererseits zwei unterschiedliche Dinge sind, deren Verhältnis zueinander noch nicht ganz geklärt scheint. Da kommt auch in Zusammenhang mit der Impfung (Stichwort Freiimpfen) noch einiges an Diskussion auf uns (und die Legistik) zu.
 
Mit VO 59/2021 wurde das Landeverbot für Flugzeuge aus dem UK, Brasilien und Südafrika bis 21. Februar verlängert.
 
Reisetätigkeit ist DER Superspreader schlechthin. Nichts begünstigt die Ausbreitung von Mutationen so sehr. Es kann nur politische Gründe haben, dass die Grenzen nicht sofort geschlossen werden. Im Großen (Kontinente, Länder) wie im kleinen (Städte, Dörfer). Das Einzige was, im Unterschied zu Testen und Impfen, jemals sicher funktionierte (Stadtore zu, Zugbrücken hoch).

Der Warenverkehr und die Versorgung müsste darunter nicht leiden, denn Container lassen sich recht unkompliziert desinfizieren.

Ich bin sonst gegen jede autoritäre Maßnahme, aber Vergnügungsfahrten (z. B. zum Schifahren) über mehrere Hundert Kilometer gehören sofort unterbunden.

Die WHO (Vorsicht: Mogelpackung!) setzt ausschließlich auf Testen und, vor allem Impfen. Das kann funktionieren oder auch nicht. Wenn man nicht innerhalb kurzer Zeit flächendeckend impft, was nicht der Fall ist, macht man es Viren umso leichter zu mutieren, eine Art "Trainingsprogramm" für Viren.

Wenn das Impfen schief geht, bin ich mir sicher, hat die WHO und deren Sponsoren schon die entsprechenden Medikamente in der Pipeline. Das wird dann der nächste Feldversuch am Menschen.
 
Na so was!
Übrigens, zu beachten:
In der EinreiseVO sind überstandene Covid-Erkrankung oder positiver AntikörperTest nicht einem negativen PCR-/Antigen-Test gleichgestellt.
Net deppat, der Archie ...
 
Guten Vormittag,
Gestern Abend gab es noch eine kleine Aenderung zur Einreise VO - siehe VO 68/2021 und Einreiseverordnung: Auch ausländische Tests nun gültig

In Zusammenschau mit dem ORF-Text eine Praezisierung (weil die Überschrift verwirrend bzw falsch ist):
Was jetzt (zusaetzlich) zur Einreise berechtigt, ist ein auslaendisches Testergebnis (auf DE oder EN), das nicht von einem Arzt, sondern einer anderen befugten Stelle (also evtl Test-Center, Apotheke, ... - wie es fuer oesterreichische Testergebnisse gilt) kommt.
Ausserdem kann man sich ab heute nur mehr 72 Stunden im Voraus elektronisch fuer die Einreise registrieren.

Weiters wurden die Formulare C und D (Testbestaetigung DE und EN) und E (Papier-Registrierung auf DE) neu ausgegeben.
In C und D wurde der Ausdruck "Infektionsstatus/Status report of infection" (pos/neg) ehrlicherweise auf "Testergebnis/Test result" geaendert.
Die Aenderung in Anlage E hab ich nicht gefunden - Hinweise (Stichwort: Schwarmintelligenz) werden gerne entgegengenommen.

Alte C und D sowie alte elektronische Registrierungsbestaetigungen gelten bis Do, 18.2. weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, insofern war die ORF-Ueberschrift falsch; bisher waren ausländische Bestätigungen vom Arzt eh auch schon gültig. Deshalb schrieb ich ja "Präzisierung".
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Platter hat sich heute über den Ton beschwert, den die Bayern gegenüber Tirol anschlagen. :hahaha:
 
Samstag-Ueberstunden fuer die BGBl-Macher:
Gestern kam noch eine VO 69/2020 mit Ergaenzungen zur Einreiseverordnung, gewissermassen (aber nicht nur) in Zusammenhang mit der Brennerroute.
Wer in Zusammenhang mit Transit-Gueter- und Personenverkehr einreist (also Eisenbahner, LKW-Fahrer etc) muss nachweisen, dass seine Wiederausreise gesichert ist (also zB, dass er sowohl Tirol wieder verlassen als auch nach Bayern einreisen darf). Das gleiche gilt auch fuer Transitpassagiere und andere Durchreisende. Dies darf jederzeit, auch bereits bei der Einreise ueberprueft werden.
Gilt ab heute.
Hier ist das G'schichtl dazu.
Und das Zitat zum Thema.

IMG_20210214_175940.jpg

Der Platter hat sich heute über den Ton beschwert, den die Bayern gegenüber Tirol anschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es irgendwo Infos ob das Testen am 21.2 (Ausreise Tirol) endet ?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben