Guten Vormittag,
Gestern Abend gab es noch eine kleine Aenderung zur Einreise VO - siehe
VO 68/2021 und
Einreiseverordnung: Auch ausländische Tests nun gültig
In Zusammenschau mit dem ORF-Text eine Praezisierung (weil die Überschrift verwirrend bzw falsch ist):
Was jetzt (
zusaetzlich) zur Einreise berechtigt, ist ein auslaendisches Testergebnis (auf DE oder EN), das
nicht von einem Arzt, sondern einer
anderen befugten Stelle (also evtl Test-Center, Apotheke, ... - wie es fuer oesterreichische Testergebnisse gilt) kommt.
Ausserdem kann man sich ab heute
nur mehr 72 Stunden im Voraus elektronisch fuer die Einreise registrieren.
Weiters wurden die Formulare C und D (Testbestaetigung DE und EN) und E (Papier-Registrierung auf DE) neu ausgegeben.
In C und D wurde der Ausdruck "Infektionsstatus/Status report of infection" (pos/neg) ehrlicherweise auf "Testergebnis/Test result" geaendert.
Die Aenderung in Anlage E hab ich nicht gefunden - Hinweise (Stichwort: Schwarmintelligenz) werden gerne entgegengenommen.
Alte C und D sowie alte elektronische Registrierungsbestaetigungen gelten bis Do, 18.2. weiter.