Am 10. Dezember begann die zweiwöchige Umtauschfrist der Währungsreform von 1947, bei der der Schilling auf ein Drittel des Wertes abgewertet wurde, während von den Sparguthaben ein Teil vom Staat abgeschöpft wurde, um den Wiederaufbau zu ermöglichen. Unter Vorweis seiner
Lebensmittelbezugskarte konnte jeder 150 Schilling in 150 neue Schilling umtauschen, darüber hinausgehende eingelieferte Geldbeträge wurden entsprechend dem
Währungsschutzgesetz vom 19. November 1947 im Verhältnis 3:1 getauscht
[6].
Die Abwertung betraf allerdings nicht Kleinmünzen. So waren zu diesem Zeitpunkt noch Ein-, Fünf- und Zehn-Pfennig-Münzen sowie die neuen 10-Groschen-Stücke im Umlauf, die vorläufig ihren Wert behielten, da der Staat nicht in der Lage war, neue Münzen zu prägen. Dies führte vor der Umstellung zu massivem Hamstern dieser Münzen, da diese ja ihren Wert im Gegensatz zu den größeren Nominalen behielten.
[7] Neu ausgegeben wurden Fünfzig-Groschen-Münzen, Ein- und Zwei-Schilling-Münzen; die Fünf- und Fünfzig-Schilling-Banknoten glichen den bis 1938 verwendeten, Zehn- und Hundert-Schilling-Banknoten hatten seitlich einen weißen Rand mit dem Vermerk
Zweite Ausgabe.
Diese Reform war die Bedingung, um Mittel aus dem
Marshall-Plan zu erhalten. Nur die
Sowjetunion erhielt für ihre Zustimmung in der
alliierten Kommission einen
Wechselkurs von 1 : 1,75.
https://de.wikipedia.org/wiki/Währungsreformen_in_Österreich#cite_note-8