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Eher weniger bis sehr wenig. Einfach weil die Öffentlichkeit nicht gefragt wurde, ob sie, und sei's bloß als Zuschauer, bei Deinen Sexspielchen mitmachen möchte. Ergo, kein Konsens und daher abzulehnen.
Was anderes ist es dort, wo man einen solchen Konsens zumindest konkludent erwarten darf, im Swingerclub, auf einer SM-Party oder vergleichbares.
Ich stelle mir das zB so vor:
Man geht mit einer dom. Partnerin in einen Club - Es muß deutlich erkennbar sein, dass man eigentlich ein Paar ist.
Die
partnerin beginnt mit anderen zu flirten und nebenbei läßt sie sich die Füsse vom Partner massieren - sie gibt sich ziemlich nuttig den anderen Männern gegenüber - läßt sich vielleicht von den Anderen ausgreifen, während sie den Partner anweist, ihre Füsse zu lecken - zwischendurch spuckt sie den Partner immer wieder ins Gesicht und in den Mund usw. usw.
Das setzt voraus, dass die Öffentlichkeit mitbekommt, das und was gespielt wird. Man kann auch jemanden öffentlich erniedrigen, ohne dass es gleich "alle Welt" mitbekommt.Eher weniger bis sehr wenig. Einfach weil die Öffentlichkeit nicht gefragt wurde, ob sie, und sei's bloß als Zuschauer, bei Deinen Sexspielchen mitmachen möchte. Ergo, kein Konsens und daher abzulehnen.
Kommt wohl tatsächlich auf den Club an. Aber einen Swingerclub oder auch das SMart-Café würde ich dann nicht unter "Öffentlichkeit" im Sinne verstehen, wie ich eigentlich den Threadtitel deutete.Man geht mit einer dom. Partnerin in einen Club - . . .
Wenn es eh niemand mitbekommt, kann man es gleich alleine zu Hause machen.Das setzt voraus, dass die Öffentlichkeit mitbekommt, das und was gespielt wird. Man kann auch jemanden öffentlich erniedrigen, ohne dass es gleich "alle Welt" mitbekommt.
Dem stimme ich zu. Wenn jemand nicht gerade BDSM auch sonst öffentlich als Life-Style pflegt, sollte die Diskretion gewährleistet sein.Solange das direkte Umfeld der Partnerin/Sub nicht darin involviert sein könnte,(Also am besten in einer fremden Stadt zb)
Ich denke, da muss man schon abwägen, inwiefern eine Belästigung anderer Menschen zumutbar ist. Das hängt davon ab, in welcher Form diese öffentliche Demütigung stattfinden soll. Zum Beispiel, "Zeig allen hier im Café deinen hässlichen Sklavenarsch!", wird natürlich nicht gehen. Da würde man zurecht hochkant rausfliegen. Dagegen werden verbale Demütigungen im allgemeinen schon möglich sein.Eher weniger bis sehr wenig. Einfach weil die Öffentlichkeit nicht gefragt wurde, ob sie, und sei's bloß als Zuschauer, bei Deinen Sexspielchen mitmachen möchte. Ergo, kein Konsens und daher abzulehnen.
Ich glaube nicht, dass ein einschlägiger Club sein muss. Das nähme der Sache wohl viel von ihrem Reiz.Ich stelle mir das zB so vor:
Man geht mit einer dom. Partnerin in einen Club - Es muß deutlich erkennbar sein, dass man eigentlich ein Paar ist.
Die
partnerin beginnt mit anderen zu flirten und nebenbei läßt sie sich die Füsse vom Partner massieren - sie gibt sich ziemlich nuttig den anderen Männern gegenüber - läßt sich vielleicht von den Anderen ausgreifen, während sie den Partner anweist, ihre Füsse zu lecken - zwischendurch spuckt sie den Partner immer wieder ins Gesicht und in den Mund usw. usw.
Entschuldigung! Wer soll den dominiert resp. erniedrigt werden? Die Öffentlichkeit? Es gibt wohl mannigfaltige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit jemanden zu dominieren, ohne dass es diese mitbekommt.Wenn es eh niemand mitbekommt, kann man es gleich alleine zu Hause machen.
Das erinnert mich an die Diskussion um Telefonierverbote in öffentlichen Verkehrsmittel oder über Bekleidungsvorschriften für Touristen oder über Passivrauchen etc. Ich denke, es gibt da einen bedenklichen Trend in Richtung des Nichtbelästigtwerdendürfens.
Natürlich kann man jemanden in der Öffentlichkeit erniedrigen, ohne dass es die Öffentlichkeit mitbekommt. Aber was hat die Öffentlichkeit dann für eine Funktion? Wenn es eh niemand mitbekommt, kann ich es auch alleine zu Hause machen. Da bekommt es auch niemand mit.Entschuldigung! Wer soll den dominiert resp. erniedrigt werden? Die Öffentlichkeit? Es gibt wohl mannigfaltige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit jemanden zu dominieren, ohne dass es diese mitbekommt.
Und was genau ist Erregung öffentlichen Ärgernisses? Ist das ein Willkürgesetz, auf Grund dessen ich jeden anzeigen kann, wenn ich mich aus irgendeinem Grund über ihn ärgere?Auch in einer anderen Stadt wird man übrigens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft.
Natürlich wäre alles viel angenehmer, wenn sich alle Menschen rücksichtsvoller verhielten. Oder vielleicht auch nicht. Vielleicht ginge es uns allen viel besser, wenn wir alle toleranter gegenüber Belästigungen wären und uns nicht so sehr von Rücksichtnahme einengen ließen.Bedenklich? Sehe ich nicht so. Wenn sich die meisten Leute an ein paar Grundregeln der Sitte und des Anstandes halten würden, wäre das alles kein Thema.
Wir werden doch dauernd belästigt und als zufällig Anwesende einbezogen. Bis zu einem gewissen Grad ist das immer der Fall, wo wir mit anderen Menschen zu tun haben. Warum man das in Zusammenhang mit Sexspielen anders sein soll, leuchtet mir nicht ein. Zum Beispiel hat es einmal Proteste gegeben, weil eine Kellnerin Lesben, die sich geküsst haben, aus einem Lokal geschmissen hat. Gerechtfertigt? Natürlich können sich zufällig Anwesende, die nicht eingewilligt haben sich so etwas in einem öffentliche Lokal ansehen zu müssen, belästigt fühlen. Es muss nicht einmal ein Lokal sein und es müssen nicht einmal Schwule oder Lesben sein, um sich durch Küssen (=Sexspiel?) in der Öffentlichkeit belästigt zu fühlen.Das ist eine Belästigung, eine Einbeziehung zufällig Anwesendere. Non-con, und damit definitv abzulehnen.
Das findest Du nötigenfalls im entsprechenden Gesetzbuch und ned im Erotikforum.Und was genau ist Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Warum man das in Zusammenhang mit Sexspielen anders sein soll, leuchtet mir nicht ein.
Also was genau versteht man unter "Sexspiele" in der Öffentlichkeit und wo ist die Grenze zu ziehen?
Viele stört die Fußball-EM (gesperrter Ring, gröhlende Fans etc.)Es geht, auch und gerade in dem Zusammenhang, um sozialadäquates Verhalten. Muss ich damit rechnen, dass das, was ich tue, andere stört?
Die Frage ist, hat die Möglichkeit, dass sich andere gestört fühlen könnten, grundsätzlich mehr Gewicht als meine eigenen Wünsche und Neigungen? Soll man immer rücksichtsvoll gegenüber anderen sein oder darf man auch einmal Toleranz für die eigenen Bedürfnisse einfordern?Tue ich es dann trotzdem? Tue ich es gerade deswegen? Das ist der Unterschied.
"(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt." Bloße Erniedrigung ist sicher keine geschlechtliche Handlung. Und nur weil sich jemand gestört fühlt, ist das noch kein berechtigtes Ärgernis.Wie üblich ist auch hier das StGB (§ 218) als eine Art Obergrenze sehr brauchbar.
Außerdem drücken Gesetze nur gesellschaftliche Ansichten aus, die man nicht teilen muss.
Der Staat kann mich dazu zwingen, mich an Gesetze zu halten. Aber er kann mich nicht dazu zwingen jedes Gesetz in seiner jeweiligen Form gut und richtig und nützlich und zielführend zu finden. Das meinte ich. Dass etwas verboten ist, heißt nicht, dass es falsch ist. Dass etwas erlaubt oder vorgeschrieben ist, heißt nicht, dass es gut ist. Es heißt höchstens, dass der Gesetzgeber das so sieht.Genau das tun sie eben nicht. Das ist die Eigenschaft der Ethik oder Moral. Gesetze sind die Regeln, an die du dich halten musst, ob sie dir passen oder nicht. Der Staat kann dich dazu zwingen.
Viele stört die Fußball-EM (gesperrter Ring, gröhlende Fans etc.)
Die Frage ist, hat die Möglichkeit, dass sich andere gestört fühlen könnten, grundsätzlich mehr Gewicht als meine eigenen Wünsche und Neigungen?
Soll man immer rücksichtsvoll gegenüber anderen sein oder darf man auch einmal Toleranz für die eigenen Bedürfnisse einfordern?
Bloße Erniedrigung ist sicher keine geschlechtliche Handlung.
Außerdem drücken Gesetze nur gesellschaftliche Ansichten aus, die man nicht teilen muss.
Was non-con betrifft: Nur weil jemand nicht ausdrücklich zustimmt, muss man nicht davon ausgehen, dass er nicht zustimmen würde.