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Ich trau mich
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Ashlita hat völlig recht. Aber da es sich bei der Übertretung eines Badeverbots - wenn ich mich nicht total täusche - ebenfalls um ein Verwaltungsdelikt handelt, bewegen wir uns eben wieder im Bereich "Gewohnheitsrecht". Im Juridischen gibts ja viele Winkel und ich denke, Besitzstörung wäre hier auch nicht anzuwenden, weil es ja erlaubt ist, sich am Figurteich zu "erfreuen"...da wirds nun schwammig.
Die Strafe in der genannten Höhe ist völlig absurd und kann, so wurde mir auch von einem Juristenfreund gesagt, nie durchgehen....außer: man zahlt.
(Wenn Baden erlaubt wäre müste der Pächter auch für die Badesicherheit und hygienische Mindeststandards (z.b WC Anlagen) sorgen)
Nur weil der Wasserstand niedrig und der Teich ohnehin nicht sauber ist, heißt das aber nicht, dass Du nicht wegen Schadenersatz geklagt werden kannst. Man kann Dir trotzdem vorwerfen, einen Teil des Schadens verursacht zu haben. Das ist wie mit dem von Ashlita zitierten Papierl. Du kannst nicht argumentieren, dass das Wegwerfen nicht ins Gewicht fällt, weil ohnehin soviel Papierln herumliegen.Die Argumentation mit der Fischpopulation und Sauberkeit würde ohnehin hinken, da der Teich vom Grundwasserspiegel abhängig ist (derzeit ist er außerdem schon recht unsauber), dieser wiederum von ganz anderen Umständen. Und wer verhindern will, daß absolut kein Beschmutzer in die Nähe des Teichs kommt, muß diesen mit Stacheldraht umzäunen...also wurde hier jahrelang toleriert.
Ich glaube, das ist die beste Idee. Vielleicht lassen sie's dann lieber gleich bleiben, wenn sie merken, da lässt sich eine nicht einschüchtern. Sie haben im Zweifel ja auch ein Prozessrisiko.Bzgl dem eingeforderten Betrag kommt der sehr stark überhöht vor und ich würde empfehlen Einspruch zu erheben mit der Aufforderung der genauen Gebührenaufstellung.
Ich glaube, das ist die beste Idee. Vielleicht lassen sie's dann lieber gleich bleiben, wenn sie merken, da lässt sich eine nicht einschüchtern. Sie haben im Zweifel ja auch ein Prozessrisiko.
naja, auch das ist ein schwammiger Paragraph...dann wäre Baden in Seen und Flüssen, woe diese Standards nicht eingehalten werden, auch immer verboten (Österreich ist ohnehin total überreglementiert)...und das bietet dann wieder viele Prezedenzfälle. Die Argumentation mit der Fischpopulation und Sauberkeit würde ohnehin hinken, da der Teich vom Grundwasserspiegel abhängig ist (derzeit ist er außerdem schon recht unsauber), dieser wiederum von ganz anderen Umständen. Und wer verhindern will, daß absolut kein Beschmutzer in die Nähe des Teichs kommt, muß diesen mit Stacheldraht umzäunen...also wurde hier jahrelang toleriert.
Soll noch andere Seen geben wo man das Problem nicht hat aber hier spreche ich von Hörensagen.
Glaube in dem Fall ist es weil's ein Grundwassersee ist und allzu groß auch nicht, also kann er sich nicht selber reinigen.
Du täuscht dich leider.
Es kommt auf die Besitzverhältnisse an.
Wenn ich mich recht erinnere besteht hier ein Pachtvertrag mit dem Angelverein somit sind die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt und der Angelverein hat solange der Pachtvertrag aufrecht ist das Besitzrecht und kann in diesem unter anderem das Badeverbot aussprechen aus welchen Gründen auch immer. Meist wird hier u.a die Verantwortlichkeit herangezogen. (Wenn Baden erlaubt wäre müste der Pächter auch für die Badesicherheit und hygienische Mindeststandards (z.b WC Anlagen) sorgen) Im Fall eines Angelvereins kann dieser aber sicherlich auch mit Verschmutzung und somit Störung der Fischpopulation argumentieren was ja das ureigene Interesse des Pachtvertrages ist.
Folglich unterliegt das Badeverbot sehr wohl dem Besitzstörungstitel. Einzig wenn im Pachtvertrag die rechtlichen Begebenheiten und Anordnungen explizit Rückübertragen wurden an die Gemeinde (Grundeigentümer) könnte die Gemeinde mit dem Verwaltungsstrafrecht einschreiten.
Dann aber kann man sich auch nicht an ein "Gewohnheitsrecht" bzw das Ungehorsamsdelikt berufen weil das ja nur dann möglich ist wenn man nichts von einem Verbot weiß und dies auch glaubhaft machen kann. Glaub kaum das man einen Richter überzeugen kann das man 20 Jahre an einem Schild vorbeigegangen ist wo drauf steht "Baden verboten" aber nicht wußte das Baden auch WIRKLICH verboten ist. Ich glaub der lacht einem aus
Was der Angelverein jedoch nicht darf ist den Zugang zum See und zu dem Gebiet an sich zu beschränken oder verhindern.
In den meisten europäischen Ländern gibt es ein sogenanntes "Jedermannsrecht" in Österreich existiert dies in vermindeter Form auch unter dem "Wegerecht" oder "Wegefreiheit".
Dies besagt letztlich nur das jeder sich an Naturgebieten (Wald Berge See etc) prinzipiell erfreuen kann und darf unabhängig der Besitzverhältnisse und der Zugang auch nicht beschränkt werden kann und darf.
Ausnahmen stellen hier Naturschutzgebiete etc dar die besonderen Bestimmungen unterliegen.
Das Wegerecht kann aber auch verweigert werden wenn nachweislich Schaden zugefügt wurde (Stichwort: Müllablagerung) oder die Ordnung gestört wird (Stichwort: Sex) oder ähnliches.
Sowohl das Baden als auch das Müllablagern oder sexuelle Aktivitäten können allesamt Besitzstörungsklagen des Angelvereins und/oder Gemeinde nach sich ziehen.
Inwiefern diese dann von dem entsprechenden Gericht gewürdigt werden und / oder welche Strafen passieren ist wiederrum eine andere Geschichte.
Bzgl dem eingeforderten Betrag kommt der sehr stark überhöht vor und ich würde empfehlen Einspruch zu erheben mit der Aufforderung der genauen Gebührenaufstellung.
Anwaltskosten können zwar durchaus sehr teuer werden aber nicht für diese oder so eine Abmahnung.
Die einzig mögliche Erklärung wäre das hier ein vermeintlicher "Schaden" mitberechnet wurde. Da stellt sich dann aber sehr wohl wiederrum die Beweisfrage was in der Praxis nahezu unmöglich ist für den Besitzer.
z.b: Wenn dich wer sieht das du ein Papierl wegschmeisst auf seinem Grund kann er den Schaden einklagen (Sprich die Zeit/Aufwand den es ihm kostet den Ursprungszustand wieder herzustellen).
Was der Besitzer jedoch nicht darf ist dir für das eine Papierl die komplette Müllentsorgung von allen anderen Papierln die nicht von dir weggeschmissen wurden anzulasten.
Kollektivschuld des einzelnen existiert in Österreich nicht. (Das eine Papierl muss er auch mal nachweisen.)
Die Höhe ist somit vollkommen überzogen und wahrscheinlich eine "Pauschalgebühr" für angeblich erlittenen Schaden der vor Gericht wahrscheinlich nicht durchgehen würde.
Notfalls lasst den Anwalt klagen.
Wenn ein Kläger 1000 € einklagt und am Ende kriegt er 100 € zugesprochen hat der Kläger auch 90% der gesamten Kosten zu tragen da er offensichtlich überklagt hat.
Also denke ich mal wenn man es drauf ankommen lassen würde kann es durchaus sein das die Klage billiger als die Abmahnung wird was zwar an sich eine Idiotie darstellt aber naja.
lg
... ihr wißts oba scho das ihr über eine erfundene Geschichte palaverts...
... ihr wißts oba scho das ihr über eine erfundene Geschichte palaverts...
... ihr wißts oba scho das ihr über eine erfundene Geschichte palaverts...
Genau meine Meinung. (Auch) für so etwas liebe ich das EF.das war mein erster Gedanke....egal, war sehr interessant, und vor allem wurde ich wissenstechnisch durch Ashlita bereichert.
Die Suche nach den 30% echten Geschichten, bzw. die Suche nach dem Erleben einer echten "Geschichte" ist es aber doch, was uns im EF antreibt. Wobei: Eine gut erfundene Geschichte ist auch eine Bereicherung.Du weißt aber auch, dass mind. 70% der Gschichtl`n hier erfunden sind.....oder ?
Die Suche nach den 30% echten Geschichten, bzw. die Suche nach dem Erleben einer echten "Geschichte" ist es aber doch, was uns im EF antreibt. Wobei: Eine gut erfundene Geschichte ist auch eine Bereicherung.
Wenn Du nur intensiv genug suchst, wirst Du sie auch finden.Wie findet man die?
Von nix kommt nix ...Dachte die finden mich und ned ich muss suchen auch noch...
Nun wirds aber anstrengend
Ach so..Von nix kommt nix ...
Danke für diesen Satz, genau das habe ich mir gedacht beim Schreiben.Ach so..
...und da dacht ich Naive tatsächlich wir bewegen uns hier außerhalb der gesellschaftlichen Normen und dann ists erst wieder gleich...
Wie findet man die?