Outdoor Figuren Teich, bei Wr Neudorf DHL Spedition, der Frühling/Sommer kommt...

Ashlita hat völlig recht. Aber da es sich bei der Übertretung eines Badeverbots - wenn ich mich nicht total täusche - ebenfalls um ein Verwaltungsdelikt handelt, bewegen wir uns eben wieder im Bereich "Gewohnheitsrecht". Im Juridischen gibts ja viele Winkel und ich denke, Besitzstörung wäre hier auch nicht anzuwenden, weil es ja erlaubt ist, sich am Figurteich zu "erfreuen"...da wirds nun schwammig.
Die Strafe in der genannten Höhe ist völlig absurd und kann, so wurde mir auch von einem Juristenfreund gesagt, nie durchgehen....außer: man zahlt.

Du täuscht dich leider.
Es kommt auf die Besitzverhältnisse an.
Wenn ich mich recht erinnere besteht hier ein Pachtvertrag mit dem Angelverein somit sind die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt und der Angelverein hat solange der Pachtvertrag aufrecht ist das Besitzrecht und kann in diesem unter anderem das Badeverbot aussprechen aus welchen Gründen auch immer. Meist wird hier u.a die Verantwortlichkeit herangezogen. (Wenn Baden erlaubt wäre müste der Pächter auch für die Badesicherheit und hygienische Mindeststandards (z.b WC Anlagen) sorgen) Im Fall eines Angelvereins kann dieser aber sicherlich auch mit Verschmutzung und somit Störung der Fischpopulation argumentieren was ja das ureigene Interesse des Pachtvertrages ist.

Folglich unterliegt das Badeverbot sehr wohl dem Besitzstörungstitel. Einzig wenn im Pachtvertrag die rechtlichen Begebenheiten und Anordnungen explizit Rückübertragen wurden an die Gemeinde (Grundeigentümer) könnte die Gemeinde mit dem Verwaltungsstrafrecht einschreiten.
Dann aber kann man sich auch nicht an ein "Gewohnheitsrecht" bzw das Ungehorsamsdelikt berufen weil das ja nur dann möglich ist wenn man nichts von einem Verbot weiß und dies auch glaubhaft machen kann. Glaub kaum das man einen Richter überzeugen kann das man 20 Jahre an einem Schild vorbeigegangen ist wo drauf steht "Baden verboten" aber nicht wußte das Baden auch WIRKLICH verboten ist. Ich glaub der lacht einem aus :D

Was der Angelverein jedoch nicht darf ist den Zugang zum See und zu dem Gebiet an sich zu beschränken oder verhindern.
In den meisten europäischen Ländern gibt es ein sogenanntes "Jedermannsrecht" in Österreich existiert dies in vermindeter Form auch unter dem "Wegerecht" oder "Wegefreiheit".
Dies besagt letztlich nur das jeder sich an Naturgebieten (Wald Berge See etc) prinzipiell erfreuen kann und darf unabhängig der Besitzverhältnisse und der Zugang auch nicht beschränkt werden kann und darf.
Ausnahmen stellen hier Naturschutzgebiete etc dar die besonderen Bestimmungen unterliegen.
Das Wegerecht kann aber auch verweigert werden wenn nachweislich Schaden zugefügt wurde (Stichwort: Müllablagerung) oder die Ordnung gestört wird (Stichwort: Sex) oder ähnliches.

Sowohl das Baden als auch das Müllablagern oder sexuelle Aktivitäten können allesamt Besitzstörungsklagen des Angelvereins und/oder Gemeinde nach sich ziehen.
Inwiefern diese dann von dem entsprechenden Gericht gewürdigt werden und / oder welche Strafen passieren ist wiederrum eine andere Geschichte.

Bzgl dem eingeforderten Betrag kommt der sehr stark überhöht vor und ich würde empfehlen Einspruch zu erheben mit der Aufforderung der genauen Gebührenaufstellung.
Anwaltskosten können zwar durchaus sehr teuer werden aber nicht für diese oder so eine Abmahnung.
Die einzig mögliche Erklärung wäre das hier ein vermeintlicher "Schaden" mitberechnet wurde. Da stellt sich dann aber sehr wohl wiederrum die Beweisfrage was in der Praxis nahezu unmöglich ist für den Besitzer.
z.b: Wenn dich wer sieht das du ein Papierl wegschmeisst auf seinem Grund kann er den Schaden einklagen (Sprich die Zeit/Aufwand den es ihm kostet den Ursprungszustand wieder herzustellen).
Was der Besitzer jedoch nicht darf ist dir für das eine Papierl die komplette Müllentsorgung von allen anderen Papierln die nicht von dir weggeschmissen wurden anzulasten.
Kollektivschuld des einzelnen existiert in Österreich nicht. (Das eine Papierl muss er auch mal nachweisen.)

Die Höhe ist somit vollkommen überzogen und wahrscheinlich eine "Pauschalgebühr" für angeblich erlittenen Schaden der vor Gericht wahrscheinlich nicht durchgehen würde.
Notfalls lasst den Anwalt klagen.
Wenn ein Kläger 1000 € einklagt und am Ende kriegt er 100 € zugesprochen hat der Kläger auch 90% der gesamten Kosten zu tragen da er offensichtlich überklagt hat.
Also denke ich mal wenn man es drauf ankommen lassen würde kann es durchaus sein das die Klage billiger als die Abmahnung wird was zwar an sich eine Idiotie darstellt aber naja.

lg
 
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(Wenn Baden erlaubt wäre müste der Pächter auch für die Badesicherheit und hygienische Mindeststandards (z.b WC Anlagen) sorgen)

naja, auch das ist ein schwammiger Paragraph...dann wäre Baden in Seen und Flüssen, woe diese Standards nicht eingehalten werden, auch immer verboten (Österreich ist ohnehin total überreglementiert)...und das bietet dann wieder viele Prezedenzfälle. Die Argumentation mit der Fischpopulation und Sauberkeit würde ohnehin hinken, da der Teich vom Grundwasserspiegel abhängig ist (derzeit ist er außerdem schon recht unsauber), dieser wiederum von ganz anderen Umständen. Und wer verhindern will, daß absolut kein Beschmutzer in die Nähe des Teichs kommt, muß diesen mit Stacheldraht umzäunen...also wurde hier jahrelang toleriert.
 
Die Argumentation mit der Fischpopulation und Sauberkeit würde ohnehin hinken, da der Teich vom Grundwasserspiegel abhängig ist (derzeit ist er außerdem schon recht unsauber), dieser wiederum von ganz anderen Umständen. Und wer verhindern will, daß absolut kein Beschmutzer in die Nähe des Teichs kommt, muß diesen mit Stacheldraht umzäunen...also wurde hier jahrelang toleriert.
Nur weil der Wasserstand niedrig und der Teich ohnehin nicht sauber ist, heißt das aber nicht, dass Du nicht wegen Schadenersatz geklagt werden kannst. Man kann Dir trotzdem vorwerfen, einen Teil des Schadens verursacht zu haben. Das ist wie mit dem von Ashlita zitierten Papierl. Du kannst nicht argumentieren, dass das Wegwerfen nicht ins Gewicht fällt, weil ohnehin soviel Papierln herumliegen.

Bzgl dem eingeforderten Betrag kommt der sehr stark überhöht vor und ich würde empfehlen Einspruch zu erheben mit der Aufforderung der genauen Gebührenaufstellung.
Ich glaube, das ist die beste Idee. Vielleicht lassen sie's dann lieber gleich bleiben, wenn sie merken, da lässt sich eine nicht einschüchtern. Sie haben im Zweifel ja auch ein Prozessrisiko.
 
Ich glaube, das ist die beste Idee. Vielleicht lassen sie's dann lieber gleich bleiben, wenn sie merken, da lässt sich eine nicht einschüchtern. Sie haben im Zweifel ja auch ein Prozessrisiko.

Vielleicht als Vergleich anbieten: Unterschrift einer Unterlassungserklärung für die Zukunft ohne schuldanerkennende Wirkung oder Schuldeingeständniss.
Wenn der Anwalt einigermaßen willig ist oder die Kläger werden sie dem zustimmen dann ist der Fall erledigt.


naja, auch das ist ein schwammiger Paragraph...dann wäre Baden in Seen und Flüssen, woe diese Standards nicht eingehalten werden, auch immer verboten (Österreich ist ohnehin total überreglementiert)...und das bietet dann wieder viele Prezedenzfälle. Die Argumentation mit der Fischpopulation und Sauberkeit würde ohnehin hinken, da der Teich vom Grundwasserspiegel abhängig ist (derzeit ist er außerdem schon recht unsauber), dieser wiederum von ganz anderen Umständen. Und wer verhindern will, daß absolut kein Beschmutzer in die Nähe des Teichs kommt, muß diesen mit Stacheldraht umzäunen...also wurde hier jahrelang toleriert.

Wie es dann ausjuridiziert wird ist immer eine andere Frage das schon klar. Man kann halt nur davon ausgehen was der aktuelle Stand von Gesetz bzw Gericht ist.
Mit der "Duldung" zu argumentieren ist immer ein Minenfeld.
Kenne den Fall halt auch aus erster Reihe wos ums Mountainbiken ging und ich eine Klage am Hals hatte :mrgreen:
Endergebniss war man hat sich verglichen und unterschrieben dort nicht mehr Mountainbiken zu gehen.
Duldung bedeutet einfach nicht ein abgeleitetes Recht und kann jederzeit widerrufen werden. Insbesondere wenn ein wie auch immer Schaden nachgewiesen wird gibt es keine Duldung. Das Argument es werden nicht alle davon abgehalten zählt in dem Falle nicht. Wenn du deinen Garten nicht umzäunst sondern nur ein schild aufstellst Privatgrund darf dennoch keiner hingehen und in deinem Garten die Blumen ausgraben und heimtragen zb. Oder seinen Restmüll in deinem Garten abzulagern, oder um es mal ganz dezent auszudrücken seinen Hund auf deinen Rasen kacken lassen.



Glaub aber kaum das es im Interesse aller Beteiligten ist hier ein Recht auf Baden speziell im Zusammenhang mit "Sex im Freien" Thematik wirklich gerichtlich anhängig werden zu lassen :D
Ich würde dem Anwalt zwar auch den Marsch blasen aber Recht haben und Recht bekommen ist in Österreich immer zweierlei und gleichzeitig mit gehörigen Umständen verbunden.
Muss dann jeder selber entscheiden ob es sich lohnt dafür wirklich ein Verfahren anzustreben.
Soll noch andere Seen geben wo man das Problem nicht hat aber hier spreche ich von Hörensagen........ ;)
 
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Glaube in dem Fall ist es weil's ein Grundwassersee ist und allzu groß auch nicht, also kann er sich nicht selber reinigen.

War eher auf die Outdoor Aktivitäten gemeint für die der See scheinbar genutzt wird.
Wenn man dort troubles mit Eigentümern hat lieber was anderes suchen als streiten gehn.
Und vom Hörensagen solls ja andere Seen auch geben wo das möglich / machbar ist.... ;)
 
Du täuscht dich leider.
Es kommt auf die Besitzverhältnisse an.
Wenn ich mich recht erinnere besteht hier ein Pachtvertrag mit dem Angelverein somit sind die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt und der Angelverein hat solange der Pachtvertrag aufrecht ist das Besitzrecht und kann in diesem unter anderem das Badeverbot aussprechen aus welchen Gründen auch immer. Meist wird hier u.a die Verantwortlichkeit herangezogen. (Wenn Baden erlaubt wäre müste der Pächter auch für die Badesicherheit und hygienische Mindeststandards (z.b WC Anlagen) sorgen) Im Fall eines Angelvereins kann dieser aber sicherlich auch mit Verschmutzung und somit Störung der Fischpopulation argumentieren was ja das ureigene Interesse des Pachtvertrages ist.

Folglich unterliegt das Badeverbot sehr wohl dem Besitzstörungstitel. Einzig wenn im Pachtvertrag die rechtlichen Begebenheiten und Anordnungen explizit Rückübertragen wurden an die Gemeinde (Grundeigentümer) könnte die Gemeinde mit dem Verwaltungsstrafrecht einschreiten.
Dann aber kann man sich auch nicht an ein "Gewohnheitsrecht" bzw das Ungehorsamsdelikt berufen weil das ja nur dann möglich ist wenn man nichts von einem Verbot weiß und dies auch glaubhaft machen kann. Glaub kaum das man einen Richter überzeugen kann das man 20 Jahre an einem Schild vorbeigegangen ist wo drauf steht "Baden verboten" aber nicht wußte das Baden auch WIRKLICH verboten ist. Ich glaub der lacht einem aus :D

Was der Angelverein jedoch nicht darf ist den Zugang zum See und zu dem Gebiet an sich zu beschränken oder verhindern.
In den meisten europäischen Ländern gibt es ein sogenanntes "Jedermannsrecht" in Österreich existiert dies in vermindeter Form auch unter dem "Wegerecht" oder "Wegefreiheit".
Dies besagt letztlich nur das jeder sich an Naturgebieten (Wald Berge See etc) prinzipiell erfreuen kann und darf unabhängig der Besitzverhältnisse und der Zugang auch nicht beschränkt werden kann und darf.
Ausnahmen stellen hier Naturschutzgebiete etc dar die besonderen Bestimmungen unterliegen.
Das Wegerecht kann aber auch verweigert werden wenn nachweislich Schaden zugefügt wurde (Stichwort: Müllablagerung) oder die Ordnung gestört wird (Stichwort: Sex) oder ähnliches.

Sowohl das Baden als auch das Müllablagern oder sexuelle Aktivitäten können allesamt Besitzstörungsklagen des Angelvereins und/oder Gemeinde nach sich ziehen.
Inwiefern diese dann von dem entsprechenden Gericht gewürdigt werden und / oder welche Strafen passieren ist wiederrum eine andere Geschichte.

Bzgl dem eingeforderten Betrag kommt der sehr stark überhöht vor und ich würde empfehlen Einspruch zu erheben mit der Aufforderung der genauen Gebührenaufstellung.
Anwaltskosten können zwar durchaus sehr teuer werden aber nicht für diese oder so eine Abmahnung.
Die einzig mögliche Erklärung wäre das hier ein vermeintlicher "Schaden" mitberechnet wurde. Da stellt sich dann aber sehr wohl wiederrum die Beweisfrage was in der Praxis nahezu unmöglich ist für den Besitzer.
z.b: Wenn dich wer sieht das du ein Papierl wegschmeisst auf seinem Grund kann er den Schaden einklagen (Sprich die Zeit/Aufwand den es ihm kostet den Ursprungszustand wieder herzustellen).
Was der Besitzer jedoch nicht darf ist dir für das eine Papierl die komplette Müllentsorgung von allen anderen Papierln die nicht von dir weggeschmissen wurden anzulasten.
Kollektivschuld des einzelnen existiert in Österreich nicht. (Das eine Papierl muss er auch mal nachweisen.)

Die Höhe ist somit vollkommen überzogen und wahrscheinlich eine "Pauschalgebühr" für angeblich erlittenen Schaden der vor Gericht wahrscheinlich nicht durchgehen würde.
Notfalls lasst den Anwalt klagen.
Wenn ein Kläger 1000 € einklagt und am Ende kriegt er 100 € zugesprochen hat der Kläger auch 90% der gesamten Kosten zu tragen da er offensichtlich überklagt hat.
Also denke ich mal wenn man es drauf ankommen lassen würde kann es durchaus sein das die Klage billiger als die Abmahnung wird was zwar an sich eine Idiotie darstellt aber naja.

lg

:daumen:
 
das war mein erster Gedanke....egal, war sehr interessant, und vor allem wurde ich wissenstechnisch durch Ashlita bereichert.
Genau meine Meinung. (Auch) für so etwas liebe ich das EF.

Du weißt aber auch, dass mind. 70% der Gschichtl`n hier erfunden sind.....oder ?:winke:
Die Suche nach den 30% echten Geschichten, bzw. die Suche nach dem Erleben einer echten "Geschichte" ist es aber doch, was uns im EF antreibt. Wobei: Eine gut erfundene Geschichte ist auch eine Bereicherung. ;)
 
Die Suche nach den 30% echten Geschichten, bzw. die Suche nach dem Erleben einer echten "Geschichte" ist es aber doch, was uns im EF antreibt. Wobei: Eine gut erfundene Geschichte ist auch eine Bereicherung. ;)

Wie findet man die? :mrgreen:
 
Ach gö...

Dachte die finden mich und ned ich muss suchen auch noch...
Nun wirds aber anstrengend :mrgreen:
 
Ach so..
...und da dacht ich Naive tatsächlich wir bewegen uns hier außerhalb der gesellschaftlichen Normen und dann ists erst wieder gleich...
Danke für diesen Satz, genau das habe ich mir gedacht beim Schreiben. ;) :zweisam:
Ja, hier im EF ist vieles anders als sonst in der Welt, zum Glück ... aber es gibt halt so Weisheiten, die immer und überall gelten. Wobei ich Dir natürlich wünsche, dass Du entdeckt wirst - für was auch immer. :mrgreen:
 
Wie findet man die? :mrgreen:

ganz einfach, vertrau Deinem Menschenverstand, und Du weißt schon bald, wem Du hier glauben darfst und wem nicht....ICH z.B. lüge niiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeee............;)

(also im Ernst, es wäre mir zu mühsam, Berichte zu faken, wozu auch...)
 
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