Outdoor Figuren Teich, bei Wr Neudorf DHL Spedition, der Frühling/Sommer kommt...

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Aber ganz unten steht doch " Erlaubt, ja sogar erwünscht, ist die Freude und seelische Erbauung an der Vielfalt der Natur" :lehrer: Also doch :anspritzen::sandwich: :mrgreen: ist ja natürlich, also auch Natur und erbauend auch! :haha: Einzig ins Wasser hüpfen sollst nicht!
 
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Aber ganz unten steht doch " Erlaubt, ja sogar erwünscht, ist die Freude und seelische Erbauung an der Vielfalt der Natur" Also doch ist ja natürlich, also auch Natur und erbauuend auch! Einzig ins Wasser hüpfen sollst nicht!

.... Bingo... :daumen: :winke:
 
Und wenn du 10 mal a Bank überfällst und wirst nicht dabei erwischt ist es ja dann auch erlaubt !(Gewohnheitsrecht):kopfklatsch:


Die Frage ist nicht ob du erwischt wirsd, sondern ob du angezeigt wirsd! Wenn dich die Bank nie anzeigt und deinen Überfall meldet, dann hast nach 10x sicher das Gewohnheitsrecht, habe im Kopf Gewohnheitsrecht tritt nach dem dritten Mal in Kraft, also wenn du z.B. bei deinem Nachbar nachweislich dreimal ungefragt schneeschaufelst, dann kann er sich beim vierten Schnee darauf verlassen, dass du es wieder tust und die Schuld eines Unfalles trifft dann dich und nicht mehr den Nachbarn.
Es gab mal so einen Fall vor einem Gericht.:haha:
 
Die Frage ist nicht ob du erwischt wirsd, sondern ob du angezeigt wirsd! Wenn dich die Bank nie anzeigt und deinen Überfall meldet, dann hast nach 10x sicher das Gewohnheitsrecht, habe im Kopf Gewohnheitsrecht tritt nach dem dritten Mal in Kraft, also wenn du z.B. bei deinem Nachbar nachweislich dreimal ungefragt schneeschaufelst, dann kann er sich beim vierten Schnee darauf verlassen, dass du es wieder tust und die Schuld eines Unfalles trifft dann dich und nicht mehr den Nachbarn.
Es gab mal so einen Fall vor einem Gericht.:haha:

:undweg:
 
@Kira6: Missverständnis meinerseits. Müllentsorgung ist ja verboten, laut Schild. Man könnte jetzt darüber diskutieren, ob es Müll entsorgen oder Müll deponieren heissen soll. Entsorgung wäre ja mMn das Wegschaffen, aber mir ist das zu mühsam, daher gelöscht. Aber wenn du willst, kann ich auch ein bißchen schweinigeln. :mrgreen:
 
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Hi, bin vor kurzer Zeit in die Gegend gezogen, wer kann mir sagen an welchen Tagen und zu welcher Zeit dort was los ist?;)
Würde mich sehr über ein paar Tipps von euch freuen.
 
Wenn dich die Bank nie anzeigt und deinen Überfall meldet, dann hast nach 10x sicher das Gewohnheitsrecht,
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht. Sonst könnten sich bspw. prügelnde Ehemänner ja drauf berufen, weil die wenigsten Frauen machen gleich beim ersten Mal eine Anzeige.
 
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht. Sonst könnten sich bspw. prügelnde Ehemänner ja drauf berufen, weil die wenigsten Frauen machen gleich beim ersten Mal eine Anzeige.

Seit Ende 2006 ist das "Gewohnheitsrecht" auch nur noch sehr eingeschränkt existent in Österreich.
Das ABGB ist diesbezueglich recht eindeutig.
| § 10. Auf Gewohnheiten kann nur in den Fällen, in welchen sich
| ein Gesetz darauf beruft, Rücksicht genommen werden.

Das sind nur noch sehr wenige Rechtsquellen wo dies explizit möglich ist (z.b. Handelsrecht) somit ist das "richtige" Gewohnheitsrecht nahezu abgeschafft und sehr reglementiert worden.
Die Auswuchsbeispiele (Schneeräumung) haben das einfach notwendig gemacht und es wird sukzessive aus den Gesetzen entfernt.

Auf fremden Grund ein Gewohnheitsrecht zu bekommen ist eigtl de facto ausgeschlossen solange man nicht am gleichen Grund wohnt oder es die eigenen Grundrechte betrifft.
Bsp: Wenn der einzige weg von deinem Grund weg über ein anderes Grundstück führt kann hier Wegerecht oder Gewohnheitsrecht eintreten.

lg
 
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht.

es handelt sich ja auch um geringfügige Straftaten...wie Falschparken etc, dieses Gewohnheitsrecht besteht nach wie vor....das unlustige, und schon gar nicht provokante Posting von Mirjana bezügl. Banküberfall fällt unter die Rubrik "Kroneleserbrief"....
 
es handelt sich ja auch um geringfügige Straftaten...wie Falschparken etc, dieses Gewohnheitsrecht besteht nach wie vor....das unlustige, und schon gar nicht provokante Posting von Mirjana bezügl. Banküberfall fällt unter die Rubrik "Kroneleserbrief"....

Du vermischt hier Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsstrafen mit Straftaten und Strafrecht.
Aber auch ersterers hat in Österreich kein Gewohnheitsrecht mehr und war auch vorher nur äusserst eingeschränkt möglich.

Allgemein aber nicht ausschließlich 100% richtig:

Straftat = Strafrecht = Gerichtliche Abhandlung in ordentlichem Gerichtsverfahren und mit Freiheitsstrafen belegt
Verwaltungsstrafen = Verwaltungstrafrecht (z.b. Verkehrsordnung Parkraumordnung etc) = behördliche Abhandlung im Zuge einer Anonymstrafe primär Geldstrafen.
(Wie gesagt ist nun seeeehr vereinfacht dargestellt aber das sind die primären Unterschiede)
 
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es handelt sich ja auch um geringfügige Straftaten...wie Falschparken etc, dieses Gewohnheitsrecht besteht nach wie vor....das unlustige, und schon gar nicht provokante Posting von Mirjana bezügl. Banküberfall fällt unter die Rubrik "Kroneleserbrief"....
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?
 
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?

Das was hier gemeint ist ist kein Gewohnheitsrecht sondern eigentlich in der Gerichtssprache ein Ungehorsamsdelikt.

Als Beispiel:
Wenn du deinen Hund seit 20 Jahren auf Wiese xyz frei laufen lässt und dann die Gemeinde ein Verbot genau dafür erlässt wirst du das nächste mal wenn du den Hund dort frei laufen lässt eine Verwaltungsstrafe kassieren.
Diese Verwaltungsstrafe kann man großteils mit dem Einspruch des "Gewohnheitsrechts" bzw des Ungehorsamsdelikt abwenden in dem man einwendet man ist guten Glaubens davon ausgegangen das man es darf da es ja 20 Jahre lang nichts gab. Dies setzt aber voraus das man es nicht weiß/wusste das mans nicht darf und das glaubhaft machen kann.
Oft wird dann die Behörde die Strafe aussetzen und eine Verwarnung eintreten lassen. Damit ist aber alles andere schon erledigt.
Solltest du dann eine Woche darauf den Hund wieder frei laufen lassen wird dir die Behörde grob fahrlässiges Verhalten anhalten den ersten Strafakt wieder aktiv setzen und beim zweiten eine deutlich höhere Strafe ansetzen.

Also Ungehorsamsdelikt im guten Glauben geht nur einmal und da sehr selten.
Hier wird man aber nie Rechte bekommen durch Gewohnheit im allgemeinen. Sprich man wird nie die Möglichkeit haben ein Gewohnheitsrecht beim 2ten 3ten 5ten mal Hund frei laufen lassen durchzusetzen.

Gewohnheitsrecht im klasischen Sinne sind Rechte die durch Gewohnheit erworben werden. Bestes Beispiel hierfür wenn man als Firma einen Lieferanten über Jahre hinweg 4 Wochen nach rechnungserhalt erst bezahlt und dieser sich nie dagegen ausgesprochen hat kann dieser Lieferant bei gleichmäßiger und weiterhin bestehender Liefrvereinbarung nicht plötzlich auf 1 wöchiges Zahlungsziel bestehen.
Hier wurde dir neues Recht in form von Rechten (längeres Zahlungsziel) gegeben durch die Gewohnheit.

lg

p.s.: Wozu is eigentlich diese Definitionsklauberei da?
Die "Anzeige" in der Form hat sich ja eh erledigt und Gewohnheitsrecht wird man auf dem See nie bekommen in welcher Form auch immer.
 
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Danke, Ashlita, sehr informativ. Es ist immer gut, wenn rechtliche "urban" oder in diesem Fall "rural legends" von kompetenter Seite ausgeräumt werden.
 
Also ich bin ja vieles aber "Kompetent" (in welchen Belangen auch immer) wäre mir neu :hurra::mrgreen:

p.s.: Gerne ;)

aber zumindest hast du ein relativ grosses wissen was solche dinge anbelangt ;) bzw weist wo man da genau nachsehen sollte/müsste um nicht ins *fettnäpfchen* in so einem fall zu tretten
 
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?

Ashlita hat völlig recht. Aber da es sich bei der Übertretung eines Badeverbots - wenn ich mich nicht total täusche - ebenfalls um ein Verwaltungsdelikt handelt, bewegen wir uns eben wieder im Bereich "Gewohnheitsrecht". Im Juridischen gibts ja viele Winkel und ich denke, Besitzstörung wäre hier auch nicht anzuwenden, weil es ja erlaubt ist, sich am Figurteich zu "erfreuen"...da wirds nun schwammig.
Die Strafe in der genannten Höhe ist völlig absurd und kann, so wurde mir auch von einem Juristenfreund gesagt, nie durchgehen....außer: man zahlt.
 
Ashlita hat völlig recht. Aber da es sich bei der Übertretung eines Badeverbots - wenn ich mich nicht total täusche - ebenfalls um ein Verwaltungsdelikt handelt, bewegen wir uns eben wieder im Bereich "Gewohnheitsrecht". Im Juridischen gibts ja viele Winkel und ich denke, Besitzstörung wäre hier auch nicht anzuwenden, weil es ja erlaubt ist, sich am Figurteich zu "erfreuen"...da wirds nun schwammig.
Die Strafe in der genannten Höhe ist völlig absurd und kann, so wurde mir auch von einem Juristenfreund gesagt, nie durchgehen....außer: man zahlt.

dieser meinung bin ich auch, würde das auch eher hinterfragen bzw hinterfragen lassen eventuell durch eine RA ( rechtsschutzversicherung ? )
 
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