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Verwaltungsrecht vs. Strafrecht
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Aber ganz unten steht doch " Erlaubt, ja sogar erwünscht, ist die Freude und seelische Erbauung an der Vielfalt der Natur" Also doch ist ja natürlich, also auch Natur und erbauuend auch! Einzig ins Wasser hüpfen sollst nicht!
Und wenn du 10 mal a Bank überfällst und wirst nicht dabei erwischt ist es ja dann auch erlaubt !(Gewohnheitsrecht)
Die Frage ist nicht ob du erwischt wirsd, sondern ob du angezeigt wirsd! Wenn dich die Bank nie anzeigt und deinen Überfall meldet, dann hast nach 10x sicher das Gewohnheitsrecht, habe im Kopf Gewohnheitsrecht tritt nach dem dritten Mal in Kraft, also wenn du z.B. bei deinem Nachbar nachweislich dreimal ungefragt schneeschaufelst, dann kann er sich beim vierten Schnee darauf verlassen, dass du es wieder tust und die Schuld eines Unfalles trifft dann dich und nicht mehr den Nachbarn.
Es gab mal so einen Fall vor einem Gericht.
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht. Sonst könnten sich bspw. prügelnde Ehemänner ja drauf berufen, weil die wenigsten Frauen machen gleich beim ersten Mal eine Anzeige.Wenn dich die Bank nie anzeigt und deinen Überfall meldet, dann hast nach 10x sicher das Gewohnheitsrecht,
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht. Sonst könnten sich bspw. prügelnde Ehemänner ja drauf berufen, weil die wenigsten Frauen machen gleich beim ersten Mal eine Anzeige.
Ich widerspreche Dir ungern, aber bei Straftaten gibt es natürlich kein Gewohnheitsrecht.
es handelt sich ja auch um geringfügige Straftaten...wie Falschparken etc, dieses Gewohnheitsrecht besteht nach wie vor....das unlustige, und schon gar nicht provokante Posting von Mirjana bezügl. Banküberfall fällt unter die Rubrik "Kroneleserbrief"....
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?es handelt sich ja auch um geringfügige Straftaten...wie Falschparken etc, dieses Gewohnheitsrecht besteht nach wie vor....das unlustige, und schon gar nicht provokante Posting von Mirjana bezügl. Banküberfall fällt unter die Rubrik "Kroneleserbrief"....
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?
.... kompetenter Seite ausgeräumt werden.
Also ich bin ja vieles aber "Kompetent" (in welchen Belangen auch immer) wäre mir neu
p.s.: Gerne
Ja, eh, ich hätte es auch so gesehen. Aber was sagst Du zu Ashlitas Posting? Das betrifft zwar Zivilrecht, aber bedeutet es nicht, dass man sich auch im Verwaltungs(straf) recht immer weniger auf Gewohnheitsrecht berufen kann?
Ashlita hat völlig recht. Aber da es sich bei der Übertretung eines Badeverbots - wenn ich mich nicht total täusche - ebenfalls um ein Verwaltungsdelikt handelt, bewegen wir uns eben wieder im Bereich "Gewohnheitsrecht". Im Juridischen gibts ja viele Winkel und ich denke, Besitzstörung wäre hier auch nicht anzuwenden, weil es ja erlaubt ist, sich am Figurteich zu "erfreuen"...da wirds nun schwammig.
Die Strafe in der genannten Höhe ist völlig absurd und kann, so wurde mir auch von einem Juristenfreund gesagt, nie durchgehen....außer: man zahlt.