Saunaclubs FKK Funpalast Berichte

Sag, kannst du lesen und vielleicht auch irgendetwas Sachliches von dir geben?

In meinem Posting steht nicht, was ich persönlich für sinnvoll halte oder gerne hätte, sondern glaube (!), die Realität ist. Und ich lasse mich gerne durch Fakten (!) belehren.

Nachdem ich jetzt noch intensiver im Netz gesucht habe, fand ich dann doch noch eine klare Aussage. Laut Lockdown-Ausnahmen: Was hat offen?:

Mit den am 25. November veröffentlichten Ergänzungen zur aktuellen Notmaßnahmenverordnung ist nun klargestellt: Hausbesuche körpernaher Dienstleister sind vorerst bis 6. Dezember definitiv untersagt.

Escort wäre demnach NICHT erlaubt. Allerding war das offensichtlich vorher nicht der Fall bzw. zumindest nicht klar. Sonst hätte es ja auch nicht besagte Ergänzung gebraucht.

Auf heute.at findet sich übrigens in einem Artikel eine Meinung, dass Wohnungsprostitution erlaubt wäre, Aber das halte ich für nicht mehr als eben eine Meinung. Das ist ja unabhängig von Corona schon zumindest nicht unproblematisch.

Also jetzt aus meiner Sicht: legal aktuell nichts möglich


Sorry, aber ich bleibe bei meiner Meinung.

Kein halbwegs vernünftig denkender Mensch würde auch nur auf die Idee kommen, dass im harten Lockdown, den wir seit Mitte November haben, auch nur im Entferntesten etwas bezüglich Prostitution erlaubt ist.

Dazu muss man auch keine Verordnungen wälzen oder Fakten suchen, das sagt einem eigentlich der gesunde Verstand.

Weil es jedoch immer wieder einige Unverbesserliche geht, wurde der VO-Text, wie du auch schreibst, ergänzt, um zu verhindern, dass es willkürliche und freie Interpretationen gibt, wen man treffen darf.
Eigentlich schade, dass so etwas überhaupt notwendig ist, aber andererseits auch wenig verwunderlich, wenn man Beiträge wie Deinen liest.

Und auf heute.at fand ich nur zwei Artikel, die sich mit Wohnungsprostitution im Lockdown beschäftigen, kein Wort darüber, dass das erlaubt sei.

Wenn Du den Artikel von Ende Oktober meinst, in dem Mag. Arthur Machac zitiert wurde, dass "Wohnungsprostitution" erlaubt sei, so herrschte hier als auch im Forum sexworker.at Einigkeit, dass mit dem Wort "Wohnungsprostitution" nur Hausbesuche gemeint sein können, da WP generell verboten ist.

Die Frage, ob Hausbesuche erlaubt seien, wurde während des "Lockdown light" diskutiert, während des nun gültigen harten Lockdown stellt sie sich, wie bereits oben erwähnt, Leuten, die den Sinn eines harten Lockdown verstehen (wollen!), nicht mehr.
 
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deswegen ist nicht eindeutig zu sagen, ob HBs verboten sind.
Der Besuch ist nicht so ganz klar geregelt, aber die Ausgangsregelungen gelten natürlich auch für die Escortdamen. Wird schwer argumentierbar, für eine sexuelle Dienstleistung außer Haus zu gehen, zumal "körpernahe Dienstleistungen" ohnehin untersagt sind.

 
das ist deine Meinung. Ich sage, die Verordnung entbehrt jeder Logik und spiegelt nicht die tatsächlichen Gesetze wieder. Du darfst vieles tun, was in der Verordnung untersagt ist.
Sorry, aber das ist Unsinn.

Ich zitiere hier einmal das Sozialministerium:

" Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes "

 
Sorry, aber das ist Unsinn.
Ich zitiere hier einmal das Sozialministerium:
" Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes "

Okay, das ist ein guter Punkt.
Rückwirkend wird das mMn aber als verfassungswidrig eingestuft werden und Strafen aufgehoben werden.
Und dass ich mich hier an Off Topic beteiligt habe, tut mir leid. Das ist mir gerade erst aufgefallen, dass es im FP-Thread nichts zu suchen hat. Ich bin raus
:)
 
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ab 7. sind Nagelstudios wieder erlaubt....
glaubt oder besser WISST IHR ob man auch in den Puffs wieder nageln kann ???

Lunchpaket ned vergessen! :rofl:

"Handel und Dienstleistungen

Handel und Dienstleistungen sind ab 7. Dezember wieder geöffnet. Dies allerdings mit Einschränkungen. Es besteht eine Maskenpflicht und eine Beschränkung der Personenanzahl im Geschäft, konkret zehn Quadratmeter pro Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.
 
Wenn im FP die Bar und das Restaurant geschlossen bleiben und man nur die Dienstleistung der Mädchen in Anspruch nimmt, würde das der Verordnung eigentlich nicht widersprechen.
Der alten VO widerspricht's wegen des Betretungsverbots für Prost-Einrichtungen, und die neue hab ich noch nicht gesehen, erwarte mir aber dahingehend keine Änderungen.
 
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