Da wir ja außer darüber zu tratschen nix wesentliches zu tun haben, stelle ich jetzt die Aussage der Betreiber des Buches von Susi in den Raum, wonach die Prostition in der Wohnung des Kunden erlaubt sei...
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der Hinweis im Wortlaut beim Einstieg auf die HP bzw beim Menüpunkt Verfügbarkeit :
Liebe Besucher,
Auf Grund der
Verordnung der Bundesregierung bezüglich des Corona-Virus dürfen Lokale/Bordelle/Laufhäuser usw. ab 03.11.2020 00:00 nicht betreten werden.
NEU
Escortservice ist nach einer aktuellen Entscheidung des Gesundheitsministeriums in der Wohnung des Kunden erlaubt. Die Einhaltung von geeigneten Schutzmaßnahmen ist notwendig.
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Ihr
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Ein Hinweis auf die Legalität ist vielleicht jener, dass die Schnirchgasse nachwievor die grünen Karten macht.
Wie ist die gängige Interpretation ??