Privat Diverses Freier bei Razzia angezeigt

Du hast mein posting vom ersten bis zum letzten Buchstaben nicht verstanden
Ist nicht notwendig, weils einfach nicht stimmen kann Enrico, mich wundert z.B., warum immer nur Du von solch "merkwürdigen " Einsätzen erzählst, also eher aus zweiter Hand, weil dabei warst ja nicht.
Erklär bitte, was ich nicht verstanden habe. ;) Übrigens, WENN eine Kontrolle angesetzt ist, egal wo, kommen alle Beteiligten gemeinsam, da bleibt keiner auf der Strasse stehn, wie von Dir geschildert ;)
 
Bei den chinesischen Studios wir eben NICHT nachgekobert und so ein untypisches Verhalten müsste dem Mädel auffallen.
In den meisten chinesischen Studios zahlen die Kunden VORHER im Beisein des Drachen, da selbiger die Preisverhandlungen führt und nach den Wünschen des Kunden fragt

ja, genau so war's auch im konkreten Fall. Punkto in Gegenwart der Drache geäußerten Wünsche ging's ausschließlich um Massage. Und erst am Zimmer begann der vermeintliche Kunde dann, nach mehr zu fragen, was vorerst verneint wurde. Und erst als er einen zusätzlichen Geldbetrag in Aussicht stellte, wurde sie schwach und tappte in seine Falle.
Alles soooooo unlogisch?
 
Ich will mich nicht damit beschäftigen, ob 120,-teuer ist,mir egal.
Es war die Rede von €150...aber Preisdiskussionen machen eh keinen Sinn
Für die ist es gratis
gemeint war, dass DU bezahlen musst :lol: :undweg:





Nachdem in diesem Thread ohnehin schon alle Märchenonkel/Tanten ihre Stories zum Besten geben will ich euch folgendes (stimmt sicher weil hat mir der Freund eines Freundes erzählt und der hat es per PN in einem Forum erzählt bekommen) nicht vorenthalten:

Es gibt falsche WPG-Kontrollen. Kommt ein besonders dummer Freier mit Ehering ruft Mädel ihren Freund an der dann in "Uniform" eine "Kontrolle" durchführt und die €500 in bar kassiert. Manch besonders eingeschüchterter lässt sich dann auch zum nächsten Bankomaten begleiten.
 
Es gibt falsche WPG-Kontrollen. Kommt ein besonders dummer Freier mit Ehering ruft Mädel ihren Freund an der dann in "Uniform" eine "Kontrolle" durchführt und die €500 in bar kassiert. Manch besonders eingeschüchterter lässt sich dann auch zum nächsten Bankomaten begleiten.

Das hat mir der Cousin meiner Schwägerin auch schon erzählt. Allerdings hat er beim Bankomaten dann eine über die Rübe bekommen, als er wieder aufgewacht ist war das Konto ausgeräumt.
 
Burschen (oder Mädels),

mich dürstet nach Fakten. Und bitte keine alkoholschwangeren Raubersgschichten samt wechselseitigen Beflegelungen.

Wer hat unmittelbar eine Kontrolle miterlebt? Wie viel musste man:down: bezahlen? 500,- ohne Vorstrafe erscheint mir völlig überhöht und geht vor Ort meines Wissens ohne Schnellrichter auch nicht... Ganz auszuschließen ist es aber nicht.

Soweit ich das überblicke, bitte korrigiert mich, ist ein einziger Forumsteilnehmer kontrolliert worden, dessen Personalien aufgenommen wurden.

Last and least: Schön langsam sollte jedem klar sein, dass der Besuch von Wohnungspuffs nach dem WPG strafbar ist. Wer dort erwischt wird braucht sich auch nicht aufregen. Soll sich bitte jeder überlegen ob er sich den Kitzel gönnt. Das ist ein bissel wie Schwarzfahren. Geht's gut war's billiger, geht's in die Hose ist es halt ziemlich teuer. Geiz ist nicht immer geil...

Schlimmer ist es, wenn die Dame der Wahl nur in einer Wohnung ordiniert. Da hilft nur der Hausbesuch (und kaum ein Mitleid mit den Ehemännern).

Last last but not least: Mich ärgert viel mehr, dass abseits der Chinapuffs die wirklich harmlose massierende Einzelkämpferin aufgrund der Rechtslage undifferenziert in diesen Topf geschmissen wird. Aber ich wiederhole mich...

Cu Delectatio
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für die Präzise präzise:

diesen Topf geschmissen= auf diese die höchst mühseligen und sachlich nicht differenzierenden Bestimmungen des WPG, das die Volksgesundheit und die Interessen der Bevölkerung umfassend wahren soll, zu Anwendung kommen :lehrer:

Ich werde ich Hinkunft meine möglicherweise von beteiligten Verkehrskreisen mißverständlich zu interpretierenden Äußerungen so formulieren, dass jeder Zweifel über die Erhabenheit meiner Interessen und insbesondere meines Charakters gänzlich ausgeschlossen ist. Dass mich dann niemand versteht kann ich auch nicht ändern.;)
 
auf diese die höchst mühseligen und sachlich nicht differenzierenden Bestimmungen des WPG,
ok, also, wenn sie angemeldet ist, also einen Gewerbeschein z. B. für Energetik hat, bekommt sie keine Probleme, weil durch diesen Schein ist sie gleichzeitig bei SVA und FA gemeldet.
Macht sie klassische Massagen, dann braucht sie ein in Ö anerkanntes Diplom, ansonsten gleiche Regeln zwecks FA und SVA, sie bekommt dann überhaupt keine Probleme.
Bietet sie sexuelle Handlungen an, also HE oder Franz. bei der Massage als Entspannung z.B. wie beim Tantra, dann fällt sie unters WPG, braucht einen Deckel und kann NICHT straffrei in einer Wohnung rummachen.

Du wolltest Fakten, bitteschön ;)
 
Es ist mir bewusst, dass meine Identität offen liegt und das ich rechtlich für folgende Behauptungen verantwortlich bin.

Ich kann belegen, dass in Österreich vor wenigen Wochen:

1. Es geschehen ist, dass ein Polizist bei einer verdeckten Ermittlung den Satz "Geld spielt keine Rolle" im Zuge einer noch nicht offensichtlichen Anbahnung zum Zwecke einer sexuellen Dienstleistung gesagt hat (schriftliche Aussage des Polizisten liegt mir vor). Er handelte (laut seiner eigenen Aussage) als Scheinkunde einen "Dreier" aus.

2. Ein Polizist nicht nur auf das Zimmer mitgegangen ist, sondern auch (laut eigener Aussage) gewartet hat, bis die SexarbeiterIn nackt war, ohne sich zu erkennen zu geben! Und dies obwohl es durch die Nacktheit der SexarbeiterIn kein "Mehrwert" für die Ermittlung entstanden ist. Er war alleine mit ihr auf dem Zimmer (die schriftliche Aussage des Polizisten liegt mir vor)

3. Das eine SexarbeiterIn bei einer gerade stattfindenden Amtshandlung zu einem verdeckten Ermittler und einer SexarbeiterIn gerufen hat "zieht EUCH schnell an, wir haben eine Razzia". Hier könnte man sogar daraus schließen (ich war nicht dabei, habe aber die Aussage des Polizisten, der diesen Vorfall selbst beschreibt vor mir liegen) dass sogar der Polizist nicht ganz bekleidet war. Sonst hätte die rufende SexarbeiterIn nicht "zieht EUCH an" gerufen. Die Rufende hat das Zimmer in dem die verdeckte Ermittlung stattgefunden hat, betreten, nachdem sie mitbekommen hat, dass das Lokal kontrolliert wurde. Der verdeckte Ermittler war (laut eigener Aussage) geraume Zeit vor der eigentlichen Razzia vor Ort.

Wenn es nicht ausgeschlossen wäre, dass ein Irrtum vorliegt, würde ich es nicht wagen zu posten. Natürlich kann jetzt wieder wer sagen "es ist nicht die Norm" - Das behaupte ich auch nicht. Ich behaupte aber mit allem Nachdruck dass es doch geschieht. Und "ja" wir tun was dagegen - da wir nicht der Ansicht sind, dass dies was da geschehen ist, rechtlich gedeckt ist.

Noch eine Bemerkung: Es geht nicht einmal so um die verhängten Geldstrafen. Es ist laut Fremdengesetz möglich (und geschieht), dass eine Verwaltungsstrafe ausreicht um ein Aufenthaltsverbot zu erhalten.

christian knappik
 
ok, also, wenn sie angemeldet ist, also einen Gewerbeschein z. B. für Energetik hat, bekommt sie keine Probleme, weil durch diesen Schein ist sie gleichzeitig bei SVA und FA gemeldet.
Macht sie klassische Massagen, dann braucht sie ein in Ö anerkanntes Diplom, ansonsten gleiche Regeln zwecks FA und SVA, sie bekommt dann überhaupt keine Probleme.
Bietet sie sexuelle Handlungen an, also HE oder Franz. bei der Massage als Entspannung z.B. wie beim Tantra, dann fällt sie unters WPG, braucht einen Deckel und kann NICHT straffrei in einer Wohnung rummachen.

Du wolltest Fakten, bitteschön ;)

Das sind großteils Interpretationen der Rechtslage.
Fakten sind Tatsachen vulgo ERLEBNISSE.

Die Frage war, wer als Massierter wurde schon mal bei der Massage kontrolliert, wer hat gezahlt, wenn ja wieviel?
 
Ich auch, welche sollte das sein ?

Manon, ich bewundere deine Fähigkeit meine Nerven zu strapazieren. Das ist weit über der Schmerzgrenze:domina: Du musst gut sein.

ich zitiere § 19 VSTG:

Strafbemessung
§ 19. (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat.
(2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Auf das Ausmaß des Verschuldens ist besonders Bedacht zu nehmen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen.

Besondere Erschwerungsgründe im STGB:
§ 33. (1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
1.
mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen oder die strafbare Handlung durch längere Zeit fortgesetzt hat;
2.
schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;
3.
einen anderen zur strafbaren Handlung verführt hat;
4.
der Urheber oder Anstifter einer von mehreren begangenen strafbaren Handlung oder an einer solchen Tat führend beteiligt gewesen ist;
5.
aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat;
6.
heimtückisch, grausam oder in einer für das Opfer qualvollen Weise gehandelt hat;
7.
bei Begehung der Tat die Wehr- oder Hilflosigkeit eines anderen ausgenützt hat.

ZB: Ob er schon mal im Wohnungspuff erwischt wurde?
 
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