sag, in welcher Welt lebst Du?
In einer Welt in der Fakten zählen und nicht in einer von unzulänglichen Vermutungen, Verschwörungstheorien, Pauschalierungen und falschen Unterstellungen.
Auf der Hand liegt, dass ein Ermittler, der unzulässigerweise als "Agent Provocateur" auftritt, keinesfalls mit der Abschiebung der Dame
vor der Verhandlung rechnen kann, da wie bereits erwähnt, ein Abschiebeverfahren erfahrunsgemäß seeeeeehr lange dauern kann. Auch müsste er
vor dem unzulässigen Einsatz als "Agent Provocateur" Kentnisse über den Aufenthaltstitel der Dame besitzen, um mit einer Abschiebung vor einer Verhandlung rechnen zu können. Dazu bedarf es aber Ermittlungen, welche Damen denn in der verdächtigen Wohnung überhaupt tätig sind und wie es mit deren Aufenthaltsstatus aussieht. Im Zuge dieser Ermittlungen wäre es aber einfacher gleich rechtsgültige Beweise zu sammeln, als das Risiko eines Verfahrens wegen Überschreitung der Amtsbefugnisse einzugehen.
Als dauerhafte Strategie der Polizei wäre das von dir erwähnte Vorgehen "Wir treten als Agent Provocateur auf, weil die Alte eh nix aussagen kann, wenns abgeschoben wird" äusserst unzuverlässlich.
Es ist aber natürlich durchaus möglich, dass mal eine Dame, die durch eine unzulässige Amtshandlung aufgeflogen ist, noch vor der Verhandlung abgeschoben wurde.(Deshalb habe ich dich ja gefragt ob dir solch ein Fall bekannt ist.)
Aber zumindest können die RBs froh sein, doch noch richtige Freunde zu haben
Ich bin aber sicherlich kein Freund von RB´s, die ihre Befugnisse überschreiten!