Privat Diverses Freier bei Razzia angezeigt

Hat mich eh ein bissi gewundert, dass DU solch ein Problem haben könntest...
Nein, es hat sich nichts geändert ... ;)

Zum Thema: Habe schon mehrmals Razzias in Studios miterlebt, ging immer vorbildlich von statten, die Mädels wurden respektvoll behandelt, ich wurde weder nach Personalien befragt noch sonst was, allerdings waren das auch keine Wohnungspuffs.

Wir können gerne wieder mal bei einem Bier darüber plaudern ;)
 
Wir können gerne wieder mal bei einem Bier darüber plaudern
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------> PN

@ Manon

Was mir noch eingefallen ist: Wie sieht das eigentlich im Wiederholungsfall aus ? Also, wenn man mehrmals wegen Verstosses gegen § 16 WPG angezeigt wird. Bleibts da bei den Zahlscheinen, oder muß man dann doch mit Post rechnen? Bzw. haben diese Anzeigen dann auch Einfluß auf andere Bereiche, wie z.B. Ansuchen auf Aufnahme in den Bundes/Gemeindedienst, Ansuchen um Gewerbeberechtigungen oder gar die Verkehrszuverlässigkeit etc.?
 
Also, wenn man mehrmals wegen Verstosses gegen § 16 WPG angezeigt wird.
Muss ich auch nachfragen beim Mann des Vertrauens, oder einer, der hier anwesenden Anwälte hilft.
Wenn ma bzahlt, bekommt ma ja keine Anzeige.
Ich vermute mal, Deine Frage ziehlt auf das polizeiliche Führungszeugnis ???
 
Wie hoch ist eigentlich so eine Strafe? So rein aus Interesse?

Hab einige Zeit her auch mal so ein leicht mulmiges Gefühl gehabt. War gerade im Zimmer, Massage (nix anderes) genossen. Wenn SIE dabei bekleidet ist, kann ja kaum großartig von Sexueller (okay BJ...) Handlung zu sprechen sein, oder?! Und im Flur hör ich plötzlich gerede, nicht nur eine Person (Mann+Masseurin) sondern irgendwie mehr als 2 Stimmen die gutes Deutsch sprachen, aber war letztenendes aber nix, meine ich.



Was die Aussage von "Die Kontrollorgane lesen hier eh mit" betrifft, seien wir mal ehrlich, das sollte sowieso JEDEM klar sein! Das wird evtl. nicht zwingend in den gaaaanz kleinen (außer es sind so scheiß Naziseiten wie die Fanpages von Strache) Foren sein, aber in den ganz großen (bekannten) definitiv! Da brauchen wa uns nix vorzumachen.
 
sag, in welcher Welt lebst Du?

In einer Welt in der Fakten zählen und nicht in einer von unzulänglichen Vermutungen, Verschwörungstheorien, Pauschalierungen und falschen Unterstellungen.
Auf der Hand liegt, dass ein Ermittler, der unzulässigerweise als "Agent Provocateur" auftritt, keinesfalls mit der Abschiebung der Dame vor der Verhandlung rechnen kann, da wie bereits erwähnt, ein Abschiebeverfahren erfahrunsgemäß seeeeeehr lange dauern kann. Auch müsste er vor dem unzulässigen Einsatz als "Agent Provocateur" Kentnisse über den Aufenthaltstitel der Dame besitzen, um mit einer Abschiebung vor einer Verhandlung rechnen zu können. Dazu bedarf es aber Ermittlungen, welche Damen denn in der verdächtigen Wohnung überhaupt tätig sind und wie es mit deren Aufenthaltsstatus aussieht. Im Zuge dieser Ermittlungen wäre es aber einfacher gleich rechtsgültige Beweise zu sammeln, als das Risiko eines Verfahrens wegen Überschreitung der Amtsbefugnisse einzugehen.
Als dauerhafte Strategie der Polizei wäre das von dir erwähnte Vorgehen "Wir treten als Agent Provocateur auf, weil die Alte eh nix aussagen kann, wenns abgeschoben wird" äusserst unzuverlässlich.
Es ist aber natürlich durchaus möglich, dass mal eine Dame, die durch eine unzulässige Amtshandlung aufgeflogen ist, noch vor der Verhandlung abgeschoben wurde.(Deshalb habe ich dich ja gefragt ob dir solch ein Fall bekannt ist.)


Aber zumindest können die RBs froh sein, doch noch richtige Freunde zu haben

Ich bin aber sicherlich kein Freund von RB´s, die ihre Befugnisse überschreiten!
 
Wie hoch ist eigentlich so eine Strafe?

WPG § 17 Abs.3:

Wer als Freierin oder Freier (§ 2 Abs. 9) entgegen dem Verbot des § 16 Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen.

Die 500 Euro sind die Höchsstrafe !
 
RB´s, die ihre Befugnisse überschreiten!

das Überschreiten der Befugnisse durch Auftreten als Agent Provocateur dürfte bei Herrn L.'s Truppe wohl der Regelfall sein.

Ich kenne außer den gestern geschilderten Fall zwei weitere.

In einem Fall kam der "verdeckte" RB der Dame komisch vor, sie blieb standhaft und erklärte felsenfest, daß es außer Massage nix gibt. Somit zog der Herr unverrichteter Dinge wieder ab. Und als die Drache dann aus dem Fenster blickte, sah sie unten beim Hauseingang nicht nur den einen Mann, sondern gemeinsam mit ihm noch 3 oder 4 weitere abziehen.

Und in einem weiteren Fall war der Ablauf im großen und ganzen der gleiche, wie bereits gestern geschildert. Nur daß in diesem Fall der vermeintliche Gast zur Untermauerung seines Wunsches nach "Mehr" einen zusätzlichen Geldbetrag in Aussicht gestellt hat; und dabei ist die Dame dann schwach geworden.

Brauch ich noch mehr sagen? Die RBs bedienen sich zur Erreichung ihres Ziels offenbar mit größter Regelmäßigkeit einer gesetzlich nicht gedeckten Vorgangsweise. Und da sie bislang offensichtlich ganz gut damit gefahren sind (die Chinesinnen ergreifen halt einfach keine Rechtsmittel dagegen), werden sie's auch weiterhin so machen.
 
Die 500 Euro sind die Höchsstrafe !
und wird, wenn sie verhängt wird, offenbar in der vollen Höhe von 500 Euro bemessen. Zumindest in den paar Fällen, die ich kenne, war's so (was jetzt aber nicht zwingend heißt, daß es vielleicht auch Herren gibt, die mit einen geringeren Betrag davon gekommen sind).
 
Ich kenne außer den gestern geschilderten Fall zwei weitere.

Naja, lieber Enrico, die von dir geschilderten Fälle lassen aber nicht unbedingt auf eine regelmässige, nicht gesetzlich gedeckte Vorgangsweise der Beamten schließen.
Im ersten Fall müßtes du die genaue Vorgangsweise der Ermittler schildern, um hier beurteilen zu können ob hier der § 5 Abs. 3 StPO schlagend ist.

Beim zweiten Fall ist es gar nicht mal sicher, ob es sich um verdeckte Ermittler handelte sondern das Verhalten der Herren den Mädels ja nur "komisch" vorkam. Wobei die Umstände und Beobachtung des "Drachen" darauf hindeuten könnten!

In deinem dritten Fall traue ich mir nicht wirklich zu, juristisch zu beurteilen, ob das Angebot eines Gelbetrages für "mehr" noch als verdeckte Ermitttlung zulässig ist, oder ob es schon eine Verleitung zur Unternehmung einer Straftat ist. Ich tendiere ja zum Zweiten.
Wir sind halt Beide keine Juristen, die das korrekt beantworten könnten, sondern nur darüber diskutieren, was ich aber überaus spannend finde. :lol:
 
Nur daß in diesem Fall der vermeintliche Gast zur Untermauerung seines Wunsches nach "Mehr" einen zusätzlichen Geldbetrag in Aussicht gestellt hat;
Das deckt sich so überhaupt nicht mit dem was ich zu Verhandlungen in "Massage"-Studios gehört und gelesen habe...
In den Berichten, die diesen Aspekt beleuchten, ist eher davon die Rede, dass der Drache ursprünglich €150 wollte und erst auf einen "angemessenen" Betrag heruntergehandelt werden musste.
 
Die mädels sollen gscheit sein, bei neukunden redens erst über sex, wenn er ohne unterhose vor ihnen steht...
 
und erst auf einen "angemessenen" Betrag heruntergehandelt werden musste.

verstehst Du den Unterschied nicht?
Im konkreten Fall ging's ja nicht ums Runterhandeln, sondern darum, daß der verdeckte Ermittler mit einem Zusatzverdienst gelockt hat, um die Dame damit eine weitere Falle zu stellen.

Und abgesehen davon: einen Ausrufpreis von € 150,-, so wie Du es erwähnst, habe ich überhaupt noch nie erlebt; wer erzählt Dir solche G'schichtln.
Bzw. wären die € 150,- vielleicht realistisch für 2 Stunden; aber 2 Stunden nimmt an sich ein neuer Kunde ja nicht gleich beim ersten Mal.
 
was ich aber überaus spannend finde
Ich auch, total witzig, welche Märchen hier verbreitet werden.
Grundsätzlich sei vielleicht mal erwähnt, das ausser dem Tipp mit dem Schuhe ausziehn, noch folgendes gilt, ein Beamter kommt NIEMALS allein, er braucht einen Zeugen für die Aussage der Mädels ! Er bietet auch kein Geld für irgend etwas !!! Wozu sollte er ?
 
Ich auch, total witzig, welche Märchen hier verbreitet werden.
Grundsätzlich sei vielleicht mal erwähnt, das ausser dem Tipp mit dem Schuhe ausziehn, noch folgendes gilt, ein Beamter kommt NIEMALS allein, er braucht einen Zeugen für die Aussage der Mädels ! Er bietet auch kein Geld für irgend etwas !!! Wozu sollte er ?

okay, Du hast mein posting vom ersten bis zum letzten Buchstaben nicht verstanden.
Daran kann ich jetzt aber mal nix ändern.
 
Im konkreten Fall ging's ja nicht ums Runterhandeln, sondern darum, daß der verdeckte Ermittler mit einem Zusatzverdienst gelockt hat, um die Dame damit eine weitere Falle zu stellen.
Bei den chinesischen Studios wird eben NICHT nachgekobert und so ein untypisches Verhalten müsste dem Mädel auffallen.
In den meisten chinesischen Studios zahlen die Kunden VORHER im Beisein des Drachen, da selbiger die Preisverhandlungen führt und nach den Wünschen des Kunden fragt.

Das was du beschreibst passt wenn überhaupt zu Thai-Massage und der Frage nach HE oder mehr...



einen Ausrufpreis von € 150,-, so wie Du es erwähnst, habe ich überhaupt noch nie erlebt; wer erzählt Dir solche G'schichtln.
DU hast ihn nicht erlebt - Bist auch stadtbekannt El Licko.
Vermutlich haben dich alle China Mädels mit Bild in ihrem Poesiealbum. :haha:

ICH selbst habe diesen Preis vor Ewigkeiten im Asia-Studio in der Brunnengasse genannt bekommen als ich nach Body2Body gefragt habe.
(keine Ahnung warum Full Service billiger gewesen wäre. Habe ob dieser Eigenart und der Optik der Mädels nicht weiter nachgebohrt und mich an anderer Stelle vergnügt)
Auch in der Beatrixgasse war das oft der Ausrufungspreis für Neukunden...
Ich war vor Jahren öfters dort weil Jenny eine wirklich tolle sinnliche MASSAGE gemacht hat. Weiß wer wo die hin ist?

Ob jetzt €150 oder €120 oder was auch immer als Initialangebot genannt werden ist nicht wirklich wichtig.
Es ging mir um die RICHTUNG des Preises und das Nachverhandeln am Zimmer.
 
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