Privat Diverses Freier bei Razzia angezeigt

Eigentlich will ich wissen, wieviel man beim ersten Mal zahlt. Dass man im Wiederholungsfall mehr zahlt weiß ich.....
 
Eigentlich will ich wissen, wieviel man beim ersten Mal zahlt.
Mit konkreten Fakten kann ich dir nicht dienen!
Nur "Gerüchte" bzw. "Hören Sagen" von Leuten für die ich nicht meine Hand ins Feuer legen würde bzw. in RL nicht mal kenne.

Die meisten sind OHNE Strafe davongekommen.
Bei einigen wurden "nur" die Personalien aufgenommen.
Wurde eine Strafe eingehoben waren es €500
Ob diese Kontrollen alle auf Grund WPG waren kann ich dir nicht sagen.

Dass man im Wiederholungsfall mehr zahlt weiß ich.....
Auch als Kunde?
Das kann ich dem Gesetzestext NICHT entnehmen.
(§17 (3) schreibt im Gegensatz zu den anderen §§ nix zu Wiederholungen)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(§17 (3) schreibt im Gegensatz zu den anderen §§ nix zu Wiederholungen)

Ja, weil die Geldstrafe mittels Organverfügung (§ 50 VStG) eingehoben wird, und man daraus keine Wiederholungstaten ableiten kann.

Wichtig!:
Gegen eine Organverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig!
Hat man diese bezahlt ist die Vewaltungsübertretung anerkannt. Nacher protestieren hilft nix!
Fühlt man sich zu Unrecht behandelt, das Organmandat NICHT einzahlen und den Strafbescheid abwarten.
Gegen diesen ist es dann möglich Berufung einzulegen. Man sollte aber schon eine sinnvolle Begündung aufführen, weils im Falle einer Ablehnung dann richtig teuer wird.


Ich hab´s gefunden, Manon! :hurra:
 
Es gibt falsche WPG-Kontrollen. Kommt ein besonders dummer Freier mit Ehering ruft Mädel ihren Freund an der dann in "Uniform" eine "Kontrolle" durchführt und die €500 in bar kassiert. Manch besonders eingeschüchterter lässt sich dann auch zum nächsten Bankomaten begleiten.
Kannst mir bitte die Adresse (auch per PN) verraten? Da würde ich gerne hinfahren und mir das live geben.
Plus die Aktion der echten Polizisten, die ich danach anrufen werde oder sie geben mir 500 Euro...
 
Kannst mir bitte die Adresse (auch per PN) verraten? Da würde ich gerne hinfahren und mir das live geben.
Plus die Aktion der echten Polizisten, die ich danach anrufen werde oder sie geben mir 500 Euro...

Da mußt den Freund vom Freund vom Roger kontaktieren - am besten per PN. Meine Schwägerin kannst auch fragen, die fragt dann ihren Cousin, der ist wirklich vertrauenswürdig und wird dir nur knallharte Fakten mitteilen.

:mrgreen:
 
ich zitiere § 19 VSTG:

(2) Im ordentlichen Verfahren ......

Eben!

Die Organstrafverfügung zählt zum Abgekürzten Verfahren! Da ist der 19 er noch nicht schlagend.
Erst wenn man gegen die Strafverfügung Einspruch erhebt, kommt es dann zum Ordentlichem Verfahren.
 
1. Es geschehen ist, dass ein Polizist bei einer verdeckten Ermittlung den Satz "Geld spielt keine Rolle" im Zuge einer noch nicht offensichtlichen Anbahnung zum Zwecke einer sexuellen Dienstleistung gesagt hat ...

2. Ein Polizist nicht nur auf das Zimmer mitgegangen ist,

wurde das nicht heute im posting einer Userin definitiv in Abrede gestellt? Ich hab dazu aber nix mehr geschrieben, weil eh sinnlos.

Nach all dem, was mir bislang zu den diversen Razzien bekannt geworden ist, klingen Christian's Feststellungen für mich absolut glaubwürdig
 
Das ist jedenfalls mittel Organstrafverfügung nicht möglich.

Kommt drauf an, was in der Ermächtigungsurkunde steht, bzw. was im Anhang dazu steht... wenn da steht, der RB darf bei Übertretungen n d WPG 500,- kassieren, dann geht des schon...
 
Sofern es dazu keine gesonderten Verwaltungsvorschriften gibt, ist die Ermächtigung auf 90€ zu beschränken.

Und wenn dann eben im Anhang zur Ermächtigungsurkunde steht, dass der RB das darf, dann isses eben so... ;-)
 
Und wenn dann eben im Anhang zur Ermächtigungsurkunde steht, dass der RB das darf, dann isses eben so... ;-)

Ermächtigungsurkunden können nur im Rahmen des VstG gegeben werden. Eine Ermächtigungsurkunde die nicht durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen gedeckt ist, ist jedenfalls nicht zulässig.
 
Ermächtigungsurkunden können nur im Rahmen des VstG gegeben werden. Eine Ermächtigungsurkunde die nicht durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen gedeckt ist, ist jedenfalls nicht zulässig.

Na sie wird doch durchs wpg gedeckt....
Im wpg steht 500,- und im anhang steht der rb darfs kassieren. ..
Wo is das Problem?
 
Na sie wird doch durchs wpg gedeckt....
Im wpg steht 500,- und im anhang steht der rb darfs kassieren. ..
Wo is das Problem?

Sry, die Ermächtigung ist gemäß WPG 2011 auf 100€ begrenzt. ;)

Insofern korrigiere ich meinen vorherigen Beitrag von 90€ auf 100.
 
Im Stuwer-Viertel wurden des öfteren Strafen in der Höhe von 500,- an Männer verhängt. Mit einem Mann habe ich sogar persönlich gesprochen als er von der Polizei rausgekommen ist.
 
Sry, die Ermächtigung ist gemäß WPG 2011 auf 100€ begrenzt. ;)

Insofern korrigiere ich meinen vorherigen Beitrag von 90€ auf 100.

Könntest bitte die entsprechende Stelle zitieren? Bin jetzn zu faul um zu suchen. ..
Wenns so is, dann passts natürlich.
 
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