Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
stella, meiner meinung nach .....ist es dieser dreckskerl nicht wert, daß wir auch noch über ihn diskutieren.........er soll in irgendeiner zelle verotten...ich verschwende auf alle fälle keine gedanken an den!! mir fehlen einfach die worte.
Nein bist du nicht, weil du, laut StGB im Sinne des § 3 dich nicht strafbar machst wenn die Vorraussetzungen für eine Notwehr bestehen... auch wenn BREIVIK am Tatort von einem Polizisten erschossen worden wäre, was leider nicht passiert ist und noch mehr Opfer gekostet hat, wäre dieser Polizist verdientermaßen als Held gefeiert und ned als Mörder verurteilt worden.
Und das wäre auch keine Todesstrafe gewesen sondern schlicht Hilfe für die Opfer auf dem Tatort welche man sich von der Polizei erwarten dürfen sollte.
Es macht aber auch einen Unterschied ob ich den Täter lebend festnehme, ihn vor ein Gericht stelle und DANN exekutiere (auf welche Art und Weise auch immer), denn das unterscheidet ein Rechtssystem dessen Wurzeln AUCH in der MRK verankert ist von einem solchen, das es sich aussucht ob es sich an die MRK hält oder nicht (vgl dazu Amerikas Einstellung zu Folter während des Irakkrieges unter Bush Jr.)