Gerechte Strafe ?

Aber es bleibt bei ALLEN diesen Prozessen der schale Nachgeschmack der Tatsache, dass wir es offenbar wirklich notwendig haben, das politische Meinungsspektrum per Legislative zu regulieren.

Nein, denn bei Nationalsozialismus handelt es sich nicht um eine Meinung, sondern um ein Verbrechen!
 
Ma tuat jo nix.. ma redt jo nur drüber...
Nochmal es gebührt ihm die Strafe, aber wo ist die Relation zu einem depperten Gerede und einem bewaffneten Raubüberfall? Sein deppertes Geschreibsl und Reden muss ich mir nicht anhören, im Gegensatz wenn mir wer die Puffn ansetzt hab ich wenig Möglichkeiten. Das Gesetz sollte vlt einmal überarbeitet werden (was nicht heisst gelockert). ist ja angeblich noch von den Amis.
 
Nein, denn bei Nationalsozialismus handelt es sich nicht um eine Meinung, sondern um ein Verbrechen!

Natürlich!

Aber eines dass unter dem Verhetzungsparagrafen ohnehin strafbar ist. Wenn man den ordentlich überarbeitet und einsetzt, hat man ein universales juristisches Werkzeug in der Hand dass allgemeiner anwendbar ist, vor allem keine "Propaganda-Märtyrer" schafft und auch im Ausland auf Verständnis stößt. Es kann dann keiner der Naziverschwörungstheoretiker daherkommen und behaupten dass ihm die Meinungsäußerung verboten worden ist, weil die Meinung der Gesellschaft nicht genehm ist, nein, er ist dann unter den gleichen Paragrafen abgeurteilt wie jeder andere Hetzer.
 
Ma tuat jo nix.. ma redt jo nur drüber... :confused:

Da hast mich missverstanden. Ich finde dass Hetzer so streng wie nur möglich bestraft werden sollten. Nur muss sowohl die Rechtsgrundlage als auch die Prozessführung den Verhetzungsgedanken in den Vordergrund stellen, also das, was von ihm mit einer bestimmten Absicht kommunziert wird, und nicht was der Beschuldigte selbst glaubt oder zu wissen glaubt.

Ein mit mir befreundeter Branchenkollege ist kanadischer Jude und Nachfahre von Holocaust-Überlebenden, der liest die Berichterstattung über die diesbezüglichen Vorgänge und Prozesse in Deutschland mit Argusaugen. Und er war vollkommen entsetzt, als bei einem der Prozesse (ich weis nicht welcher) dem Angeklagten die Führung eines Wahrheitsbeweises verweigert wurde, er hat mir erklärt dass genau sowas von den internationalen Nazis ausgenutzt wird um Verschwörungstheorien und ein "Verfolgungsszenario" zu schüren.
Und deren PR Maschinerie ist leider nicht zu verachten, ich kenne durchaus einige (selbst liberale!) Akademiker aus Übersee, die ernsthaft glauben, DE / AT wären "sozialistische" Länder mit "politischen Prozessen".

Wenn man den ordentlich überarbeitet und einsetzt, hat man ein universales juristisches Werkzeug in der Hand dass allgemeiner anwendbar ist

Da hast recht, es gibt da zwei Zeitungsartikel der letzten Monate (einmal HEUTE, einmal KRONE) deren Urheber ich gerne unter dem Verhetzungsparagrafen vor Gericht sehen würde.
 
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glaubt ihr wirklich das man durch solche überzogenen strafen, dieses gedankengut aus den kopf bekommt?
ich bin eigentlich der meinung das die linken immer diesen alten überholten gedanken gut nachhängen und sie auch bei jeder gelegenheit sie auch predigen .
ich für meiner seits denke garnicht mehr daran ,es ist bedauerlich was geschehen ist aber es ist lange her und man braucht es nicht immer wieder ausgraben.:lehrer:
 
... sehe ich die unverhältnissmässigkeit der strafe darin, dass durch das ewiggestrige gerülpse ja niemand zu schaden gekommen ist. ....

Außer die 30 bis 40 nicht "deutsch" aussehenden, die allein in Ostdeutschland seit der Wende von Neonazi´s totgeschlagen und totgetreten wurden (plus die unzähligen, die "nur" im Krankenhaus gelandet sind). Und wer war bekanntlich maßgeblich an der Organisation der ostdeutschen Neonaziszene beteiligt? Herr Küssel.

Und das gibt es natürlich auch in Österreich (aber noch ohne Tote), wie einem der diversen einschlägigen Gerichtsverfahren im Jahr 2011 zu entnehmen war (alles zum Nachlesen unter http://derstandard.at/1296696299641/Graz-Anklage-gegen-Neonazis-mit-blauen-Verbindungen):

"... Diese Männer sollen nämlich auf den am Boden liegenden Jubilar eingetreten haben. Dabei soll einer der Beschuldigten mit einem Fuß wuchtig auf den Kopf des mit dem Gesicht am Boden liegenden Mannes gestampft haben. Das führte zu Brüchen des Nasenbeines und beider Augenhöhlen sowie zu einem vom Nacken bis zum Scheitel reichenden Bluterguss.

"Sein Gesicht war schon richtiggehend zermatscht. Die haben gewirkt wie komplett Wahnsinnige im Blutrausch", erzählt ein männlicher Zeuge, der aus Angst anonym bleiben will, "andererseits waren sie extrem gut koordiniert, fast wie eine Sondereinheit".




glaubt ihr wirklich das man durch solche überzogenen strafen, dieses gedankengut aus den kopf bekommt?

Das ist auch gar nicht der Sinn dieser Strafe. Es geht um die sogenannte Generalprävention, also die Abschreckung von Nachahmungstätern.
 
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9 Jahre!!!!ein Witz;)
der labert schon herum seit ich 15 bin.geht voll in ordnung,fast schon zu wenig finde ich.
in dieser szene sollte auch keine rücksicht genommen werden ob es wenig rechts oder viel rechts ist.die gehören weg!!!!!
 
Das ist auch gar nicht der Sinn dieser Strafe. Es geht um die sogenannte Generalprävention, also die Abschreckung von Nachahmungstätern.
meinst das ,das die richtigen mittel sind ? in amerika geschehen auch morde obwohl es die todesstrafe gibt.:lehrer:
 
ich bin eigentlich der meinung das die linken immer diesen alten überholten gedanken gut nachhängen und sie auch bei jeder gelegenheit sie auch predigen.
Ja, meinst du und deinesgleichen. Tatsache ist aber, dass Revisionismus bzw.Relativierung längst Mainstream geworden ist.
 
Natürlich!

Aber eines dass unter dem Verhetzungsparagrafen ohnehin strafbar ist. Wenn man den ordentlich überarbeitet und einsetzt, hat man ein universales juristisches Werkzeug in der Hand dass allgemeiner anwendbar ist, vor allem keine "Propaganda-Märtyrer" schafft und auch im Ausland auf Verständnis stößt. Es kann dann keiner der Naziverschwörungstheoretiker daherkommen und behaupten dass ihm die Meinungsäußerung verboten worden ist, weil die Meinung der Gesellschaft nicht genehm ist, nein, er ist dann unter den gleichen Paragrafen abgeurteilt wie jeder andere Hetzer.

Wie du richtig sagst gibt es ja zusätzlich den Verhetzungsparagraphen im Gesetzbuch, aber aufgrund unserer Geschichte ist es schon richtig und wichtig, daß der NS-Ungeist auch juristisch besonders abgehandelt wird.
 
ich für meiner seits denke garnicht mehr daran ,es ist bedauerlich was geschehen ist aber es ist lange her und man braucht es nicht immer wieder ausgraben.

Du meinst also, daß sich die Geschichte auf "Kaiser&Sissi-Seligkeit und Sachertorte" beschränken sollte. Eventuell erinnerst dich auch noch gern dran, wie der kleine Wolferl Mozart so rührend der Maria Theresia vorgespielt hat.

Ei wie putzig!
 
Eins noch, weil ich hier ein paar Mal gelesen habe "warum hier so viel, wenn für Verbrechen xy nur.....".

Im Strafgesetzbuch wird vom Gesetzgeber die Strafhöhe eines Verbrechens nie in Relationzu einem anderen Verbrechen gesetzt, sondern jedes für sich alleine betrachtet und bewertet.
Der Gedanke "der Bankräuber kriegt soviel, also muß der Vergewaltiger soviel kriegen" ist also falsch.
 
Nochmal es gebührt ihm die Strafe, aber wo ist die Relation zu einem depperten Gerede und einem bewaffneten Raubüberfall? Sein deppertes Geschreibsl und Reden muss ich mir nicht anhören, im Gegensatz wenn mir wer die Puffn ansetzt hab ich wenig Möglichkeiten. Das Gesetz sollte vlt einmal überarbeitet werden (was nicht heisst gelockert). ist ja angeblich noch von den Amis.

Weil die Gesetze bzw die jeweiligen Paragraphen für sich eine bestimmte Tat unter Strafe stellen und untereinander nix miteinander zu tun haben.

Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung und hat nix mit dem Verbotsgesetz zu tun...

Dass man bei den Strafmaßen vielleicht an der einen oder anderen Schraube drehen kann, darüber kann man durchaus diskutieren, aber derzeit isses halt so wie es ist.

Speziell beim Verbotsgesetz hat aber der Gesetzgeber die, bereits genannte, Präventionswirkung in den Vordergrund gestellt, wobei ein Vergleich (der hier schon angeführt wurde) mit der wirkungslosen Todesstrafe in Amerika in diesem Zusammenhang IMHO als sehr dumm bezeichnet werden kann... ;)

Das Verbotsgesetz stammt aus dem Jahr 1947, daher kann man durchaus davon ausgehen, dass es zumindest unter einem gewissen "Druck" der Siegermächte entstanden ist. Andererseits jedoch, wurde damit ein lex spezialis geschaffen, der es wirklich ermöglicht Strömungen wie im Jahr 1935 und Folgende sofort und unmissverständlich entgegenzuwirken...
 
Weil die Gesetze bzw die jeweiligen Paragraphen für sich eine bestimmte Tat unter Strafe stellen und untereinander nix miteinander zu tun haben.
Auch wenn wir jetzt die einzelnene Paragraphen durchreiten....es ist klar dass es hier um zwei verschiedene Taten geht, darum schrieb ich in der RELATION.

Andererseits jedoch, wurde damit ein lex spezialis geschaffen, der es wirklich ermöglicht Strömungen wie im Jahr 1935 und Folgende sofort und unmissverständlich entgegenzuwirken...
Was aber nicht heißt daß wir Gesetzte nicht novellieren können sonst hätten wir heute nich das Jugendschutzgesetz der Kaiserin.
 
darum schrieb ich in der RELATION.

Is schon klar, auch ich hab aber eh geschrieben, dass man durchaus an bestimmten Schrauben drehen kann.. ;)

Was aber nicht heißt daß wir Gesetzte nicht novellieren können sonst hätten wir heute nich das Jugendschutzgesetz der Kaiserin.

Wird eh laufend gemacht, jedoch speziell beim Verbotsgesetz bin ich der Meinung, dass es gar nicht so schlecht ist, so ein Gesetz zu haben, dass genau gegen DIESES Gedankengut eine Handhabe bringt...
Dadurch bleiben uns viele Auswüchse (sh USA, sh tlw auch D) erspart... ;)
 
Gerechtigkeit gibt es nich wo der Mensch am Werk und Gottes Gerechtigkeit muss man auch lange suchen
 
Ist zwar ned der Küssel, passt aber zum Thema:

Grad in den Nachrichten kommen, Strasser 4 Jahre unbedingt wegen depperte 100tausender. Das hat sich auszahlt ... :kopfklatsch:

Wobei ... passt, ist einmal a ordentliches Exempel statuiert 'worden ... :daumen:

Wobei, schau mal mal ob es Urteil hält?
 
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