Haftstrafen für Alkolenker

gefängnisstrafen für alkolenker?


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K

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dieses thema das hierzulande jetzt diskutiert wird könnte auch hier ein interessantes thema für pro/kontra meinungen sein . die sinnhaftigkeit einer hafstrafe sei mal dahingestellt der abschreckungsfaktor ist aber auf alle fälle grösser als bei einer blossen geldstrafe. jene die vielleicht 4 mal im monat besoffen fahren so nach dem motto "na wird scho nix passieren" die würden wahrscheinlich dann überlegen sich fett hinters steuer zu setzen , einem der tagtäglich mit einer ölung fährt wird ein neues gesetz kaum kratzen.

meiner einschätzung nach würde ein derartiges gesetz schon etwas bringen , der nachteil dabei wäre wohl das unsere jetzt schon überfüllten gefängnisse dann aus allen nähten platzen würden.

auf alle fälle wäre ich aber dafür das ein betrunkener alkolenker der andere personen schwer verletzt oder im schlimmsten fall tötet nicht mehr mit einer bedingten haftstrafe davonkommt.

so jetzt seid ihr dran
 
ich halte eher nix von haftstrafen,kostet mehr als es bringt

0,0 promille,wesentlich höhere geldstrafen und längeren führerscheinentzug,am besten gleich ganz weg und neue prüfung

man sollte immer bedenken ein betrunkener autofahrer ist wie eine waffe und die bekommt ja auch net ein jeder

auf alle fälle wäre ich aber dafür das ein betrunkener alkolenker der andere personen schwer verletzt oder im schlimmsten fall tötet nicht mehr mit einer bedingten haftstrafe davonkommt.

da gebe ich dir recht das sollte auch verschärft werden
 
Ich bin für 0,0 Promille am Steuer und würde die Bestrafung für Alkohol am Steuer staffeln, je nach Unfallfolgen von einem Punkt im Strafregister über den Führerscheinentzug bis hin zu sehr hohen Geldstrafen oder kurzen Haftstrafen bei Unfällen mit tödlichem Ausgang.
 
Von Haftsrafen halt ich eher wenig - eine Anpassung der Geldstrafen an die Vermögensverhältnisse des Täters wär allerdings wünschenswert.
 
kurze haftstrafen für jemand der fahrlässig ein oder mehrere leben ausgelöscht hat :shock: was verstehst du unter kurz herby?
Ich mein das so:
Zum Beispiel
Bei Unfällen mit Verletzungen : 4 Wochen Nachdenkpause im Häfen
bei schweren Verletzungen bis zu 6 Monate Nachdenkpause im Häfen
und bei tödlichen Ausgang ab 1 Jahr Haftstrafe aufwärts.
 
Ich mein das so:
Zum Beispiel
Bei Unfällen mit Verletzungen : 4 Wochen Nachdenkpause im Häfen
bei schweren Verletzungen bis zu 6 Monate Nachdenkpause im Häfen
und bei tödlichen Ausgang ab 1 Jahr Haftstrafe aufwärts.

Solche Strafunterschiede würden aber vorausetzen, daß der Fahrer die Verletzungsschwere mitbeinflussen könnte. Kann er aber nicht.
 
I mein, ob er einen schwer- oder leichtverletzten hat kann er sich ja ned "aussuchen". Wenn, dann muß sich die Strafe nach der Promillehöhe richten - alles andere ist Zufall. Das wär wie wenn ein Taschendieb eine geringere Strafe bekommt, wenn weniger Geld im Börsl war - obwohl er darauf ja eigentlich keinen Einfluß hat.
 
Ich mein das so:
Zum Beispiel
Bei Unfällen mit Verletzungen : 4 Wochen Nachdenkpause im Häfen
bei schweren Verletzungen bis zu 6 Monate Nachdenkpause im Häfen
und bei tödlichen Ausgang ab 1 Jahr Haftstrafe aufwärts.

ja so würde ich auch sagen , weil es kann meiner meinung nach ned sein das man für eine körperverletzung ins häfn geht und für eine fahrlässige tötung eine bedingte kriegt.


Von Haftsrafen halt ich eher wenig - eine Anpassung der Geldstrafen an die Vermögensverhältnisse des Täters wär allerdings wünschenswert.

gute idee fc aber was macht man mit jenen die ohnehin schon am existenzminimum knabbern?
 
ich hab auf "halte davon gar nix , weils nix bringen würde" angeklickt weil ja dann die Gefängnisse nur mehr überfüllt wären als was sie ja jetzt schon sind.
Ich wäre aber für gemeinnützige Arbeit was weiss ich im Behinderten-Heim, in der Pathologie als Reinigungskraft,...etc. dann würden sie schon sehen was es bringt alkoholisiert zu fahren.
 
wäre es zu erfahren, rein statistisch gesehen...wie hoch in den vergangenen jahren der alkoholisierungsgrad bei verursachten unfällen war. ich denke...es waren lenker/innen die weit über 0,5%o waren.

ich bin für beibehaltung von 0,5%o!!! bis 0,8%o geldstrafen vorausgesetzt keine sach od. personenschäden.

haftstrafen und gemeinnützige arbeit (möglicherweise konfrontation mit alkoholbedingten unfallopfern) ab 0,8%o und bei sach-, od. personenschäden.

alkohol am steuer is leider heutzutage noch immer ein "kavaliersdelikt"!

wenn jemand bsoffen mit einer puffn leute übern haufen knallt...würd keiner nachdenken ob haft oder nicht. in dem fall ist aber das auto die puffm.

daher null toleranz für alkolenker!!!

meine meinung
 
I mein, ob er einen schwer- oder leichtverletzten hat kann er sich ja ned "aussuchen". Wenn, dann muß sich die Strafe nach der Promillehöhe richten - alles andere ist Zufall. Das wär wie wenn ein Taschendieb eine geringere Strafe bekommt, wenn weniger Geld im Börsl war - obwohl er darauf ja eigentlich keinen Einfluß hat.
Alles klar!! :daumen:
Das mit der Promillehöhe klingt einleuchtend.

gute idee fc aber was macht man mit jenen die ohnehin schon am existenzminimum knabbern?
Schwierige Frage. :hmm:
Aber wenig Geldvermögen darf kein Freibrief sein, um alkoholisiert Auto zu fahren.
 
Schwierige Frage. :hmm:
Aber wenig Geldvermögen darf kein Freibrief sein, um alkoholisiert Auto zu fahren.

das sicher ned , aber wo nix zu holen is da kannst auch nix wegnehmen da wäre die idee von fc mit den sozialdiensten schon ganz gut
 
die idee mit der anpassung der strafen an die vermögensverhältnisse find ich auch ganz gut , klar ist der maler X genauso schuld wie der bauunternehmer Y wenns besoffen fahren , aber die strafen sind für beide gleich was dem bauunternehmer Y aber ned kratzen wird zahlt der seine strafe doch aus der briefmarkenkasse
 
die idee mit der anpassung der strafen an die vermögensverhältnisse find ich auch ganz gut , klar ist der maler X genauso schuld wie der bauunternehmer Y wenns besoffen fahren , aber die strafen sind für beide gleich was dem bauunternehmer Y aber ned kratzen wird zahlt der seine strafe doch aus der briefmarkenkasse

:nono: wird ja derzeit schon praktiziert.....60 Tagsätze x.....Euro..
 
:nono: wird ja derzeit schon praktiziert.....60 Tagsätze x.....Euro..


das is scho richtig aber es gibt halt ka gesetz das einen richter dazu zwingen kann einem "gstopftn" einen höheren tagessatz aufzubrummen wie einem "normal sterblichen".....freunderlwirtschaft
 
das is scho richtig aber es gibt halt ka gesetz das einen richter dazu zwingen kann einem "gstopftn" einen höheren tagessatz aufzubrummen wie einem "normal sterblichen"

des gibts aber beim Strafmass auch nicht....sondern von bis....;)

Für was brauchen wir dann noch unabhängige Richter, wenn das alles vorgegeben wird....:cry:
 
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