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zurecht wäre dies im Falle des Falles nichtig, mal abgesehen davon, dass ich es persönlich erbärmlich finde so etwas als AG überhaupt zu verlangen. Der Nächste geht her und lässt sich eine KV Unterschreitung, Urlaubskürzung unterschreiben....dann wären wir wieder beim Graf und seinem KnechtEs bewarb sich ein Behinderter bei mir. Er machte einen guten Eindruck und war bereit, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach er auf alle seine Privilegien als Behinderter verzichten würde. Ich wollte ihn einzustellen, doch besprach die Angelegenheit noch einmal mit meinem Rechtsanwalt. Der erklärte mir, dass im Ernstfall so eine Erklärung wertlos wäre, worauf ich von der Einstellung Abstand nahm. Typisches Beispiel, wie diverse Organisationen in dem Glauben, Gutes zu tun, den Arbeitnehmern Schaden zufügen.