Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

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Vorbemerkung: In den fünf Jahren zwischen 2004 bis 2009 hat die österreichische Polizei nach meiner Schätzung 20.000 bis 50.000 Frauen wegen ihres von der Norm abweichenden Sexuallebens (z.B. wegen Kontaktinseraten in einschlägigen Foren, wie dieses EF oder AEC, BKM etc.) per E-Mail und Telefon überprüft und einigen auch verdeckte Ermittler als vermeintliche Sexpartner ins Haus geschickt. Die meisten wissen heute noch nicht, dass der schräge Gast Geheimagent war, und sie die Zielperson. Jene, die zu Sex für Geld bereit waren, wurden aber vom Agenten wegen Prostitution ohne Kontrollkarte angezeigt.

Ich suche nun Kontakte aus ganz Österreich zu diesen möglicherweise nicht mehr aktiven Frauen (auch Männer, transgender Personen), um nähere Einzelheiten zu ihrem unliebsamen Polizeikontakt zu erfahren. Auch Informationen von Dritten (Freunden, Sexpartnern, die von solchen Vorkommnissen wissen, wären wertvoll. Die Antworten, selbstverständlich in anonymer Form, sollen als statistische Hintergrundinformation ein wichtiger Input für ein Projekt zu Menschenrechten sein. Unten ist ein mögliches Interview zur Orientierung, worum es geht. Antworten bitte per PN. Vielen Dank schon jetzt!

Fragen

(1.) Antwort erstellt von (a) der direkt betroffenen Person, (b) jemand anderem, nämlich?
(2.) Falls erwünscht, Angabe der Kontaktmöglichkeit für Rückfragen und Ergebnisse

Kurz allgemeine Fragen zur betroffenen Person:

(3.) Geschlecht: (a) weiblich, (b) männlich, (c) transgender
(4.) Alter: (a) unter 25, (b) unter 40, (c) 40 plus
(5.) Bundesland?
(6.) Beruf: (a) Sexwork, (b) anderer Beruf, (c) privat (z.B. Studentin, Hausfrau, arbeitssuchend)

Nun allgemeine Fragen zum Ergebnis der Anzeige:

(7.) Anzeige in welchem Jahr, von welcher Einheit (z.B. LKA), an welche Verwaltungsbehörde (z.B. BH)?
(8.) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde: (a) Anzeige zurückgelegt, oder (b) Strafe, wie hoch?
(9) Im Fall 8b, wurde (a) die Strafe bezahlt, (b) dagegen berufen (UVS, Höchstgericht), mit welchem Ergebnis?
(10.) Wurde die Anzeige an eine andere Behörde geschickt (z.B. Gemeinde, Finanzamt), wenn ja, von wo wohin? Welches Ergebnis hatte die Weiterleitung?
(11.) Haben vorher unwissende Dritte von der Anzeige erfahren, mit welchem Ergebnis (z.B. Ehemann durch Behördenpost)?

Nun konkrete Fragen zum unliebsamen Gast:

(12.) Wie lange dauerte es vom Erstkontakt bis zum Treffen? Hat der Agent auf ein Treffen gedrängt? Hat er auf Sex mit Geld gedrängt? War das Treffen zunächst mit ihm alleine?
(13.) Wo fand der Kontakt statt, der zur Anzeige führte: (a) Treffen in der eigenen Wohnung, (b) Treffen woanders (wo)? Hat der Agent den Treffpunkt vorgeschlagen?
(14.) Ist es mit dem Agenten beim Treffen zu sexuellen Situationen gekommen: (a) nein, (b) nur Smalltalk in sexy Dessous oder ähnliches, (c) sexuelle Handlungen, welche (z.B. Streicheln, OV, GV, AV, mit/ohne Kondom)? Hat der Agent auf diese Situation hingearbeitet?
(15.) Hat sich der Agent schließlich als Polizist zu erkennen gegeben? Hat er noch andere Polizisten herbeigeholt? Hat er angegeben, warum er ermittelt hat? Hat er angegeben, welche Beschwerdemöglichkeiten es gibt?
(16) War die Situation in irgendeiner Form unangenehm, wenn ja, inwiefern (z.B. Scham, herablassende Behandlung, Nacktheit vor Polizisten)? Welche Gefühle verbinden sich heute im Rückblick mit dieser Situation?

Abschließende Fragen zu Folgen:

(17) Wurde eine Beschwerde gegen die Polizei eingebracht (Mehrfachantworten sind möglich): (a) nein, (b) Beschwerde bei UVS, (c) Beschwerde bei DSK, (d) Amtshaftungsklage, (e) sonstiges, nämlich? Was war das Ergebnis?
(18) Hat die Polizeiaktion psychische Folgen gehabt, welche (z.B. Unwillen zum Gespräch über das Erlebte, Schlaflosigkeit, Vergesslichkeit, Angst, Gefühl der Ohnmacht, etc.)? Hat sich das Verhältnis zum Partner, zur Familie, die Lebenseinstellung geändert (z.B. Trennung vom Partner, riskanter Sex mit Fremden oder weniger Spaß an Sex, Misstrauen gegenüber Fremden, Gleichgültigkeit, etc.)? Wann sind diese Folgen aufgetreten, wie lange halten sie schon an, gibt es auch körperliche Folgen seither, werden sie behandelt?
 
Du denkst wirklich, dass du auf diese fragen eine antwort bekommst?


sorry... aber...

naja.. tu nur ;)
 
@ rubens_hasi: Ob sich jemand per PN meldet, wird sich weisen (du hast ja schon einmal sehr prompt reagiert). Da Freunde und Freier oft Kenntnis von derartigen Vorkommnissen haben, sind sie ebenfalls herzlich eingeladen, zu berichten!

Was § 25 Strafprozessordnung betrifft, so ist WIKI veraltet: Die neue Strafprozessordnung regelt da die örtliche Zuständigkeit. Außerdem besagt das (so nicht mehr formulierte) Verbot des Lockspitzels ja nicht, dass ihn die Polizei nicht trotzdem einsetzt: In abgeschwächter Form als Scheinkunde von Suchtgift auch legal, siehe insbesondere den 4. Abschnitt StPO.
 
@ rubens_hasi: Ob sich jemand per PN meldet, wird sich weisen (du hast ja schon einmal sehr prompt reagiert). Da Freunde und Freier oft Kenntnis von derartigen Vorkommnissen haben, sind sie ebenfalls herzlich eingeladen, zu berichten!

Was § 25 Strafprozessordnung betrifft, so ist WIKI veraltet: Die neue Strafprozessordnung regelt da die örtliche Zuständigkeit. Außerdem besagt das (so nicht mehr formulierte) Verbot des Lockspitzels ja nicht, dass ihn die Polizei nicht trotzdem einsetzt: In abgeschwächter Form als Scheinkunde von Suchtgift auch legal, siehe insbesondere den 4. Abschnitt StPO.

das ist mir neu.. ok.. tut mir leid, wenn ich voreilig reagiert habe.

ich meinte damit einfach nur, dass, wenn sich jemand betroffen fühlt usw... seine geschichte sicher nicht mit jemand fremden teilen wird!

schon gar nicht, wenn man nicht weiß, warum du dies denn alles wissen willst?

ob du selber von der polizei bist?

bzw auch vom geschäft?
 
nur so nebenbei....

Hasi, du hast mir das Wort aus dem Mund genommen :mrgreen:

Und am Sonntagsmorgen ein kleines :bussal:

Und natürlich ist eine Lockspitzel zur Ausspähung von Liebesdienerinnen unzulässig.
Das wär was, wenn man seine Besuche bei schönen Frauen auf die Spesenabrechnung setzen kann .....
 
und i hab immer glaubt, in österreich gibts keine CIA ;)

Ich hätte ja auch nie für möglich gehalten, dass der eigene Verfassungsschutz in D ein Gefängnis sprengt.

Oder die Polizei meinen PC ausspioniert nur weils nicht explizit verboten ist. Man sollte da schon auch genau hinsehen.
 
@ rubens_hasi: Dein Einwand, warum jemand ihre Geschichte mit jemand Fremden teilen soll und welche Interessen ich dabei verfolge, ist durchaus berechtigt.

Wie @ sissisfranzl bereits hingewiesen hat, bin ich nicht von der Polizei, sondern selber Betroffene. Ich bereite eine Beschwerde in Strassburg gem Art 34 EMRK vor. Für mich besteht der unmittelbare Zweck der Datensammlung darin, dass sie meine Argumente zur Zulässigkeit der Beschwerde unter Art 12 Abs 3b ZP 14 EMRK unterstützt (so das nötig ist, wenn ZP 14 bei Einreichung der Beschwerde in Kraft ist). Darüberhinaus habe ich festgestellt, dass es sehr viele Betroffene/Opfer gibt. Manche haben sich mehr oder weniger erfolgreich gegen die Polizei gewehrt (Erkenntnisse von VfGH, VwGH, UVS). Andere waren aus unterschiedlichen Gründen (von den Kosten des Verfahrens bis zum Ehemann, der nichts vom Hobby wissen soll) nicht in der Lage, sich gegen die Polizei zu wehren. Ich möchte nun, dass auch sie in meinem Verfahren gehört werden können, wobei dies aus rechtlichen Gründen nur indirekt, in der Form von Hintergrundinformation, möglich ist.
 
ok... ich wusste dies eben nicht .... tut mir leid :( wollte dich nicht irgendwie "angehn" deshalb...


es ist eben ein schwieriges thema.. es ist NATÜRLICH überhaupt nicht fair, wenn Polizisten wie oben genannt so verdeckt ermitteln.....
Absolut nicht.

Jedoch ist es eben auch nicht ganz fair von den Damen, gegenüber anderen Prostituierten, welche sich wöchentlich dieser SCHEIß (!) Untersuchung unterziehen müssen, steuern zahlen usw....

:( wie gesagt..

meiner meinung nach sollte da einfach was geändert werden....
 
Also ich weiß da nur von einem Fall, der ist allerdings belegt, die Sexworkerin wurde in eine Wohnung bestellt, wo der Kriminalbeamte wartete, Ergebnis 700.- Euro Verwaltungsstrafe und ihr Freund der sie chauffiert hatte bekam ein Disziplinarverfahren angehängt (war selbst Polizist :mrgreen:)!
Andere Fälle sind mir persönlich nicht bekannt.
 
Und natürlich ist eine Lockspitzel zur Ausspähung von Liebesdienerinnen unzulässig.

Das ist richtig und wurde vom VwGH im Erkenntnis 2005/01/0039 vom 26. März 2007 bestätigt. Nichtsdestotrotz führte und führt die Polizei solche Ermittlungen durch. Gerade deshalb, weil sich 1.) die Polizei nicht immer an Gesetze hält (siehe auch @ hhuepf zu Datenschutz) und 2.) die zuständigen Gerichte nicht immer wagen, die Polizei in ihre Schranken zu weisen, vor allem, 3.) wenn es zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist (siehe Wieser gg Österreich, wo Österreich am 22. Februar 2007 wegen der Verletzung des Folterverbots verurteilt wurde, wobei sich der VfGH vorher geweigert hat, den Fall zu behandeln), gibt es internationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte, wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
 
ihr Freund [...] bekam ein Disziplinarverfahren angehängt (war selbst Polizist :mrgreen:)!

Im Rechtsinformationssystem finden sich erschreckend viele Fälle, wo Polizisten nur deshalb disziplinär verfolgt wurden, weil sie mit einer Sexworkerin befreundet waren.

Vom Verwaltungsgerichtshof wurde z.B. ein Disziplinarverfahren gegen einen Bezirksinspektor aufgehoben, weil er nicht entlassen wurde. Einer der Hauptvorwürfe gegen ihn: Er habe "sich längerfristig als Privatperson im Prostitutionsmilieu des ???-Clubs, Wien 14" aufgehalten (Zitat aus VwGH 95/09/0151, Name von mir entfernt).

Sogar noch vor kurzem wurde ein Polizist entlassen, weil er mit einer Sexworkerin befreundet war und gar nicht gewusst hat, dass sie weiter aktiv ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entlassung zwar aufgehoben (VwGH 2006/12/0169), doch wegen der überlangen Verfahrensdauer hat der Betroffene sich einen anderen Job finden müssen, um zu überleben.

Ich bin zwar kritisch gegenüber der Polizei (siehe diesen Thread), aber derart in das Privatleben von Beamten einzugreifen, und gleichzeitig Sexworker zu stigmatisieren und ihnen das Schließen von Freundschaften zu verbieten, kommt mir schwer verständlich vor. Diese Vorgehensweise speist sich aus der gleichen Haltung, die zu den gesetzlosen verdeckten Ermittlungen gegen Hobbyhuren geführt hat. Von den Behörden werden Frauen mit freizügigem Sexualleben offenbar grundlegende Rechte auf Privat- und Familienleben abgesprochen.
 
Danke für die Rückmeldungen in diesem bzw. anderen Foren, wo ich das Suchinserat aufgegeben habe. Ohne auf die einzelnen Fälle einzugehen, kann ich schon jetzt als Fazit eine bemerkenswerte Missachtung von Grundrechten in Österreich feststellen.

Ein Beispiel aus Salzburg. Dort wird im Landessicherheitsgesetz 1.) in § 2 Abs 1 Z 1 die Ausübung von Prostitution außerhalb von Bordellen verboten, 2.) in § 9 Abs 2 und 3 der Polizei das Recht eingeräumt, bei Verdacht auf Prostitution jederzeit auch gewaltsam in Wohnungen einzudringen und 3.) werden die Verdächtigten auch noch verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, außer sie belasten sich dadurch selbst mit einem Verbrechen (§ 11 Abs 3).

Es ist leicht, bei jeder x-beliebigen Person einen "Verdacht auf Prostitution" zu konstruieren und zu begründen. (Bei einem Nonnenkloster wäre es z.B. eine verdächtige Ansammlung alleine stehender Frauen. Außerdem ist ja aus der Geschichte die Sittenlosigkeit mancher Frauenklöster bekannt, etwa das aufgehobene Kloster Interlaken.) Der Landesgesetzgeber hebt somit faktisch für das Bundesland Salzburg den Schutz der Wohnung durch Hausrecht und Art 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) auf. Zusätzlich verpflichtet das Gesetz die Verdächtigten, sich gegebenenfalls selbst mit dem Verwaltungsstraftatbestand der illegalen Prostitution zu belasten, entgegen dem Grundrecht auf ein faires Verfahren gem Art 6 EMRK auch im Verwaltungsverfahren.

Das Gesetz stammt dabei nicht aus der "Steinzeit", sondern die Missachtung von Art 6 und 8 EMRK wurde 2003 ins Gesetz geschrieben und 2009 bestätigt. Wäre eine derart systematische Missachtung von Menschenrechten nicht schon alleine ein guter Grund, die Bundesländer abzuschaffen oder ihnen zumindest das Recht zu nehmen, Gesetze zu erlassen?
 
Postskript zum Salzburger Fall. Ich habe die Landesgesetze durchstöbert und siehe da: Auch im Wiener Prostitutionsgesetz findet sich unter § 8 Abs 1 und Abs 2 eine zu Salzburg vergleichbare Regelung, wobei die Auskunftspflicht sogar noch verschärft ist. Auch diese Regelungen wurden erst 2004 erlassen.

Offenbar besteht auf Landesebene eine Allianz der Missachtung der Menschenrechte (hier: Art 6 und 8 EMRK) über die Parteigrenzen hinweg, sowohl in (ursprünglich) ÖVP regierten Bundesländern, als auch im SPÖ Kernland.
 
"sich längerfristig als Privatperson im Prostitutionsmilieu des ???-Clubs, Wien 14"
"bei besonderer Betonung seiner Amtsstellung als Angehöriger der Sicherheitswache aufgehalten zu haben."
Das heißt, es geht nicht darum, dass ein Polizist privat ins Puff geht, wie andere Männer auch, sondern es geht um Beziehungen ins Rotlichtmilieu, die den Eindruck erwecken, sie werden nach der Devise "Es kann nicht schaden, gute Kontakte zur Polizei zu haben." gepflegt. Und im gegenständlichen Fall kam es ja auch zu einem Amtsmissbrauch (EKIS-Abfrage). (VwGH 95/09/0151)
Es ist leicht, bei jeder x-beliebigen Person einen "Verdacht auf Prostitution" zu konstruieren und zu begründen.
So ein konstruierter Verdacht wäre aber kein begründeter Verdacht im Sinn des Gesetzes. Wenn sich die Polizei nicht an das Gesetz hält, kann man das nicht dem Gesetz anlasten.
 
es geht nicht darum, dass ein Polizist privat ins Puff geht, wie andere Männer auch, sondern es geht um Beziehungen ins Rotlichtmilieu, die den Eindruck erwecken, sie werden nach der Devise "Es kann nicht schaden, gute Kontakte zur Polizei zu haben." gepflegt.

Ich möchte jetzt nicht den Thread zu einer Diskussion verwandeln, wann Polizisten zu Recht oder zu Unrecht entlassen werden. Doch ein privater Besuch im Bordell, wo man als Polizist bekannt ist, was eventuell Korruptionsverdacht begründen könnte, erscheint mir vom Unrechtsgehalt her geringer zu wiegen, als Amtsmissbrauch durch Folter und Scheinhinrichtung. In so einem Fall wurden die Polizisten von der Disziplinarkommission nicht entlassen und auch der Verwaltungsgerichtshof schließt nicht aus, dass die Beamten weiter im Dienst bleiben dürfen: VwGH 2007/09/0320 vom 18. September 2008.

ein konstruierter Verdacht wäre aber kein begründeter Verdacht im Sinn des Gesetzes. Wenn sich die Polizei nicht an das Gesetz hält, kann man das nicht dem Gesetz anlasten.

Das stimmt nur in erster Approximation. Sobald ein Gesetz zu einer Menschenrechtsverletzung geführt hat und der Fall vor ein internationales Gericht kommt, prüft das Gericht auch die Qualität des Gesetzes. Wenn das Gesetz zulässt oder sogar dazu einlädt, dass es die Polizei missbraucht, ist dies ein starkes Indiz für mangelnde Rechtsstaatlichkeit (dessen Quelle dieses Gesetz ist).
 
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