Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

was verstehst Du nicht an "ist nicht berechtigt"?

Mit "nicht berechtigt" meine ich: Der VwGH kann die Beweiswürdigung und somit die Disziplinarstrafe nicht selbst festsetzen, sondern nur grobe Fehler korrigieren. Dadurch verbleibt für die Disziplinarkommission ein breiter Spielraum, sie kann auch bewußt die Meinung/die Botschaft des VwGH ignorieren - und hätte die Beamten nicht unbedingt entlassen müssen. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass die Disziplinarkommission die "freie Beweiswürdigung" nicht in dieser extensiven Form ausgenutzt hat, die prinzipiell möglich gewesen wäre. (Das internationale Echo wäre entsprechend ausgefallen: Im Frühling analysiert die UN Folterkommission die Situation in Österreich.)

Wie weit der Spielraum der Disziplinarkommission gewesen wäre, das Verhalten der Polizisten zu beurteilen, illustriert der Fall Edwin Ndupu. Er stirbt am 19. August 2004 in der Justizanstalt Krems/Stein, nachdem er von Beamten verprügelt wurde. Eine unabhängige Untersuchungskommission wurde nicht eingesetzt. Die Beamten werden später von der Justizministerin mit je 2.000 Euro belohnt, siehe die Übersicht von Simon Inou im Presse- Panorama vom 8. Jänner:

Quelle: Die Presse
 
Ich habe mir nicht den ganzen Beitrag durchgelesen aber ich möchte auch etwas dazu beitragen was ich mal von einem Kollegen gehört habe als über das Thema Prostitution gesprochen wurde. Das Gespräch ist schon einige Zeit her also kann ich nicht für Aktualität bürgen, aber vielleicht ist es trotzdem hilfreich.

Soweit ich informiert bin ist ein Polizist verpflichtet, ob in zivil oder "undercover", seine Dienstnummer bekannt zugeben sobald er danach gefragt wird.

Falls der Beitrag nicht hilfreich war tut es mir leid. :):bussal:
 
1. Habe mir jetzt den ganzen Thread durchgelesen. Super-Thema, danke Lycisca :daumen:, wünsche Dir viel Erfolg mit Deiner Beschwerde, hoffentlich melden sich viele Betroffene bei Dir!!

2. Geheimprostitution ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung und keine Straftat. Z.B. seinen Hund nicht chippen lassen ist auch nur eine Verwaltungsübertretung. Wird jetzt an den ganzen Landespolizeidirektionen auch überall eine SOKO-Hundechip eingerichtet. Polizisten dringen in die Wohnungen von potentiellen ChipverweigererInnen ein, gegebenenfalls werden sie zum Gaudium der Nachbarschaft in Handschellen abgeführt?
Für mich ist es völlig unverhältnismäßig, dass die Polizei bei Verwaltungsübertretungen derart vorgehen darf.
 
Soweit ich informiert bin ist ein Polizist verpflichtet, ob in zivil oder "undercover", seine Dienstnummer bekannt zugeben sobald er danach gefragt wird.

Bei einem "Undercover" Polizisten ist das nicht der Fall: Er kann sogar "gefälschte" Ausweise verwenden (genauer: von der Behörde asgestellte echte Ausweise zu einer falschen Identität).
 
Geheimprostitution ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung und keine Straftat. Z.B. seinen Hund nicht chippen lassen ist auch nur eine Verwaltungsübertretung ... Polizisten dringen in die Wohnungen von potentiellen ChipverweigererInnen ein, gegebenenfalls werden sie zum Gaudium der Nachbarschaft in Handschellen abgeführt?

Für mich ist es völlig unverhältnismäßig, dass die Polizei bei Verwaltungsübertretungen derart vorgehen darf.

Das Beispiel mit den Chips zeigt, welch große Zahl von Personen Ziel derartiger Aktionen der Polizei sein können. (Im Prinzip auch alle Nicht-Hunde-Besitzer, denn diese könnten ja Geheimhundehalter sein und die Hundesteuer hinterziehen.) Im Strafrecht ist genau geregelt, dass die Polizei z.B. ohne richterliche Aufsicht nicht in Wohnungen eindringen darf, auch nicht als verdeckter Ermittler unter einem falschen Vorwand. Im Verwaltungsrecht gibt es solche ausdrücklichen Verbote nicht - weswegen manche Polizisten glauben, dass erlaubt ist, was nicht verboten wurde.
 
Im Strafrecht ist genau geregelt, dass die Polizei z.B. ohne richterliche Aufsicht nicht in Wohnungen eindringen darf, auch nicht als verdeckter Ermittler unter einem falschen Vorwand. Im Verwaltungsrecht gibt es solche ausdrücklichen Verbote nicht

Das glaub ich jetzt einmal bis auf weiteres nicht, bis ich die entsprechende Gesetzesstelle - vielleicht mit deiner Hilfe :zaunpfahl: - gefunden habe.
 
Wenn ich das alles hier lese denke ich mir, wie richtig es war,
dass ich mich für die Kontrollkarte entschieden habe und somit nicht mit Gesetzt in Konflikt komme. Es ist zwar nicht richtig, wie die Polizei in deinem Fall vorgegangen ist, aber hättest du den legalen Weg gewählt wäre dir das alles erspart geblieben...
 
Das glaub ich jetzt einmal bis auf weiteres nicht, bis ich die entsprechende Gesetzesstelle - vielleicht mit deiner Hilfe :zaunpfahl: - gefunden habe.

Zum Beispiel normiert § 131 Abs 4 StPO (Strafprozessordnung):
"Wohnungen und andere vom Hausrecht geschützte Räume dürfen verdeckte Ermittler nur im Einverständnis mit dem Inhaber betreten. Das Einverständnis darf nicht durch Täuschung über eine Zutrittsberechtigung herbeigeführt werden."​
Das zitierte Hausrecht wird durch das Hausrechtsgesetz, das Staatsgrundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (alles im Verfassungsrang) geschützt, wonach Polizei nur unter gesetzlich genau festgelegten Regeln, und auch dann nur bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit, eine fremde Wohnung betreten darf.
 
Wenn ich das alles hier lese denke ich mir, wie richtig es war, dass ich mich für die Kontrollkarte entschieden habe und somit nicht mit Gesetzt in Konflikt komme.

Zunächst zur Klarstellung: Auch ich bin nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ... sondern nur mit der Polizei, die das Gesetz gebrochen hat.

Solcher Ärger mit der Polizei kann dir durchaus noch bevor stehen. Zum Beispiel gibt es Berichte von ehemaligen Sexworkern, die von der Polizei des Nachts "besucht" wurden, um zu überprüfen, ob sie der Prostitution nach der Zurücklegung der Kontrollkarte geheim nachgehen. Das ist mehr als peinlich, wenn der Lebensgefährte nichts von der "Vergangenheit" weiß.
 
ich persöhnlich kenn auch sehr viele ex SW, die die kontrollkarte hatten,
die haben kein problem danach gehabt,... weder mit polizei noch mit irgendeine behörde..
 
ich persöhnlich kenn auch sehr viele ex SW, ... die haben kein problem danach gehabt

Alles andere wäre ein unhaltbarer Zustand. Aber auch gehäufte Einzelfälle von Polizeiversagen sind problematisch für einen demokratischen Staat.
 
@anna-love: Das ist jetzt zwar off-topic, aber mit der Registrierung handeln sich Sexworker einige Unannehmlichkeiten ein:

Laut Urteil des OGH deklarieren sie sich selbst als asoziale Subjekte (1Ob728/85 vom 15.1.1986), weswegen sie z.B. von ihren Eltern enterbt werden können (§ 768 Abs 4 ABGB) und ihre Tätigkeit ein Scheidungsgrund ist (OGH im zitierten Urteil), wobei Beiträge oben zeigen, dass z.B. Polizisten gar nicht mit Sexworkern verheiratet sein dürfen.

Dass sie keinen Anspruch auf Bezahlung haben, versteht sich von selbst (Sittenwidrigkeitsurteil des OGH, 3Ob516/89 vom 28.6.1989, basierend auf § 879 ABGB).

Wenn die Bank vom Sexwork erfährt, kann sie auch das Konto löschen ... die Sexworkerin wird dann von wesentlichen Aspekten des Wirtschaftslebens (und auch von Sozialhilfe) abgeschnitten. (Das Problem mit dem fehlenden Konto, das nicht nur Sexworker betrifft, wurde inzwischen von der Europäischen Kommission aufgegriffen: "Financial Inclusion: Ensuring Access to Basic Bank Account", Dokument MARKT/H3/MI D vom 6.2.2009.)

Wenn du also auch nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt kommst, kann es durchaus sein, dass das Gesetz mit dir in Konflikt kommt (vor allem, wenn du Sexworkerin bist). Insofern wäre allen SexworkerInnen anzuraten, sich aktiv mehr für ihre Rechte einzusetzen.
 
Der oben zitierte Schattenbericht wurde inzwischen auf der Homepage des UNO Hochkommissariats für Menschenrechte veröffentlicht und wird vom Ausschuss gegen Folter (CAT) am 4. und 5. Mai 2010 behandelt. Die österreichische Bundesregierung wird dann die Möglichkeit zu einer Stellungnahme haben. Der Link zur CAT-Session ist

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cat/cats44.htm

Der Schattenbericht ist dann in der 4. Spalte bei Austria (Link auf Sex-workers Forum).

Kurz zum Inhalt des Berichts: Das Forum berichtet den Vereinten Nationen über die erniedrigende Behandlung von Frauen im Sexwork. 1) Für asylsuchende Frauen erniedrigend ist, dass ihnen Sexwork als praktisch einzige Einkommens-Möglichkeit bleibt. 2) Frauen mit atypischem Sexualverhalten (Swinger-Lifestyle) sind das Ziel systematischer verdeckter Ermittlungen zur Auslotung von Wohnungsprostitution und sie sind dabei erniedrigenden sexuellen Übergriffen ausgesetzt. 3) Sexworker, die sich in Wien registrieren lassen, werden bei der Untersuchungsstelle in einer Weise erniedrigender Behandlung ausgesetzt, die an einen modernen Pranger erinnert. 4) Und entgegen den internationalen Verpflichtungen Österreichs gibt es für alle diese Frauen keine wirksamen Rechtsmittel gegen die erlittene erniedrigende Behandlung. In der Conclusion weist der Bericht darauf hin, dass diese Situation eine Folge der zu geringen Beachtung von Frauenthemen ist, und dort insbesondere des Ignorierens von psychologischer Folter, die vorzugsweise gegen Frauen eingesetzt wird. Beide Aspekte wurden im Bericht der Regierung überhaupt nicht erwähnt.
 
Der oben zitierte Schattenbericht hat auch zu einer Reaktion geführt: Der Ausschuss gg Folter der Vereinten Nationen hat diese Woche in der 44. Sitzung im Abschlussbericht über Österreich die Zustände bei den Zwangsuntersuchungen in Wien als Besorgnis erregend unter dem Gesichtspunkt des Verbots von Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art 16 CAT) eingestuft. Die österreichische Bundesregierung ist aufgefordert, die Würde der betroffenen Frauen zu garantieren.

Unten der Originaltext:

22. The Committee is concerned about reports of alleged lack of privacy and humiliating circumstances amounting to degrading treatment during medical examinations at the Vienna Communal Health Office, where registered sex-workers are required to undergo weekly medical checkups, including gynaecological exams, and take regular blood tests for sexually transmitted diseases (art. 16).
The State party should ensure that these medical examinations are carried out in an environment where privacy is safeguarded and in taking the greatest care to preserve the dignity of women being examined.
 
ich hab den thread nicht durchgelesen, aber ich kann nur sagen, dass ich in meiner aktiven zeit kein unangenehmes erlebnis mit einem polizeibeamten hatte.
o doch, einmal - aber der war als kunde bei mir.

ansonsten wurde ich sehr nett behandelt, auch bei allfälligen kontrollen - sogar, wenn ich mich aufgrund verschiedener umstände nicht auf der richtigen seite des gesetzes befand.

m.e. geht um sehr viel darum, wie man jemandem entgegenkommt.

mfg,
lorelay :)
 
Sei froh!


In Wirklichkeit geht es in diesem Thread ohnehin nur darum, dass die TE ihrem Gewerbe nachgehen will, ohne Steuern zu zahlen.

Die Polizei oder Finanz braucht ja hier nur mitlesen, und an das angebliche „Hobbynutterl“ eine PN senden und schon ist es passiert, der „Wickel“ mit der Polizei. ;)
 
ich hab den thread nicht durchgelesen, aber ich kann nur sagen, dass ich in meiner aktiven zeit kein unangenehmes erlebnis mit einem polizeibeamten hatte. [...] m.e. geht um sehr viel darum, wie man jemandem entgegenkommt.

Im Thread geht es um verdeckte Ermittlungen in Privatwohnungen durch Scheinfreier zur Auslotung von Wohnungsprostitution. Unabhängig davon, wie "nett" sich der Polizist dabei verhalten haben mag, hat er mehrere Menschenrechte verletzt: Recht auf Achtung des Privatlebens gem Art 8 EMRK durch eine verdeckte Ermittlung ohne gesetzliche Grundlage, Recht auf Achtung der Wohnung gem Art 8 EMRK durch das Eindringen in eine private Wohnung ohne gesetzliche/richterliche Ermächtigung, Recht auf faires Verfahren gem Art 6 EMRK durch Tatprovokation ... wozu dann je nach den Umständen und dem Verhalten des Polizisten in der Wohnung weitere Menschenrechtsverletzungen gesetzt worden sein können.

Der Zweck des Threads ist es, weitere Frauen zu finden (natürlich nur über PN), die in dieser Weise in ihren Menschenrechten verletzt wurden.
 
In Wirklichkeit geht es in diesem Thread ohnehin nur darum, dass die TE ihrem Gewerbe nachgehen will, ohne Steuern zu zahlen.

Der Zweck des Threads ist oben nochmals angeführt ... dass laut Verfassungsgerichtshof z.B. für Trinkgelder keine Steuern zu zahlen sind (wo im Gastgewerbe ganz beträchtliche Summen zusammen kommen) sei nur nebenbei bemerkt
 
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