Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

...............dann frage ich mich, warum ein auf honorarbasis Arbeitender nicht auch so ca. 4000€ im Monat steuerfrei verdienen darf, ist ja auch nur seine Liebhaberei..........

Du verwechselst Verdienst mit Einnahmen. Aber das sei Dir nachgesehen - nomen est omen.
 
Des weiteren ist es mir nicht unverständlich, dass Erwerbsbereiche, welche recht stark an der Grenze der Legalität angesiedelt sind, recht oft mit grenzwertigen Methoden überwacht werden. Leider trifft es auch öfters ein paar, die wirklich harmlos sind, aber bekommen die dann auch echte Probleme mit der Justiz?

Fakt ist, dass die Polizei dort, wo sie Kriminalität vermutet, sehr auf die Einhaltung der Gesetze achtet. Fehler können nämlich vor Gericht zu Freisprüchen führen - wovon dann z.B. Bordellbesitzer profitieren, bei denen nicht so genau nachvollziehbar ist, ob und wie sie ihre eingereisten Mitarbeiterinnen bei der Reise unterstützt haben (siehe oben).

Die Missachtung der Menschenrechte ist in jenen Bereichen zu konstatieren, wo die Polizei nur Verwaltungsvergehen vermutet, aber auch gleichzeitig annimmt, dass sich die Betroffenen nicht wehren können.
 
Du kannst aufhören, die große Menschenrechtskeule zu schwingen. Es haben inzwischen alle begriffen, dass es dir hier nur um deinen eigenen Vorteil geht.

Was du hier betreibst, ist eine Frechheit all jenen gegenüber, die wirklich Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind.
 
Du kannst aufhören, die große Menschenrechtskeule zu schwingen. Es haben inzwischen alle begriffen, dass es dir hier nur um deinen eigenen Vorteil geht.

Was du hier betreibst, ist eine Frechheit all jenen gegenüber, die wirklich Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind.

so ist es, wenn man schon ungesetzliches tut, wieso dann endlos jammern, wenn einem das gesetz mit voller härte trifft:roll:
 
Du kannst aufhören, die große Menschenrechtskeule zu schwingen. Es haben inzwischen alle begriffen, dass es dir hier nur um deinen eigenen Vorteil geht.

Was du hier betreibst, ist eine Frechheit all jenen gegenüber, die wirklich Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind.

Ich finde ihre Argumentationslinie stringent und logisch. Ich hab die Paragraphen nicht geprüft, wenn sie so richtig zitiert wurden, wurde ihr eindeutig Unrecht angetan, ob es nun eine Menschenrechtverletzung war oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen. Sie nimmt das, was ihr passiert ist dafür her, andere aufzurufen, sich mit ihr zu verbünden, bzw. hat sie ordentlich recherchiert und nachgeforscht. Seine eigenen Interessen zu verfolgen ist doch per se nichts Schlechtes, sondern eher was Gutes - vor allem, wenn es so klar gesagt wird, warum sie was tut.

Ich war selber überrascht, dass es lt. Gesetz "offiziell" so etwas wie Hobbyprostitution gibt. Ist das wirklich der Fall, finde ich es nur verständlich, dass Lycisca sich das nicht "gefallen" lässt, was ihr widerfahren ist.
 
Du verwechselst Verdienst mit Einnahmen. Aber das sei Dir nachgesehen - nomen est omen.
Danke für Deine Großmut, aber ich glaube nicht, Deiner Nachsicht würdig zu sein, da ich mich des umgangssprachlichen "Verdienens" bemüht habe. Sind beides Einkommen. :mrgreen:

Fakt ist, dass die Polizei dort, wo sie Kriminalität vermutet, sehr auf die Einhaltung der Gesetze achtet. Fehler können nämlich vor Gericht zu Freisprüchen führen - wovon dann z.B. Bordellbesitzer profitieren, bei denen nicht so genau nachvollziehbar ist, ob und wie sie ihre eingereisten Mitarbeiterinnen bei der Reise unterstützt haben (siehe oben).

Die Missachtung der Menschenrechte ist in jenen Bereichen zu konstatieren, wo die Polizei nur Verwaltungsvergehen vermutet, aber auch gleichzeitig annimmt, dass sich die Betroffenen nicht wehren können.
:hmm: Ich weiß nicht, langsam befällen mich Gedanken, die ich nicht haben möchte. Ich durfte, leider, auch feststellen, dass bei uns viele, die lauthals auf ihre Menschenrechte pochten, nicht ganz unschuldig waren.

Was ich mich Frage ist, warum Du diesen Staat, der Dir dennoch die Möglichkeiten gibt Deinen Fall (wenn auch in Strassburg) voranzutrieben, so ein schlechtes Urteil gibst. In manch einem "freieren" Staat kämst Du nicht so weit.
 
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was ist denn das für eine Geschichte mit Gratz und Blecha? davon hab ich noch nie gehört. wann soll das gewesen ein und wieso? Bitte klär mich auch. Danke!
 
Was du hier betreibst, ist eine Frechheit all jenen gegenüber, die wirklich Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind.

Um dein Verständnis, worum es bei Menschenrechten geht, ein wenig aufzupolieren, möchte ich dich auf die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verweisen. Schmökere durch ein paar Urteile, schau dir vielleicht den Text der Menschenrechtskonvention an. Das gleiche an die Adresse von @Billy_the_Kid und @thefool.

Ich weiß nicht, langsam befällen mich Gedanken, die ich nicht haben möchte. Ich durfte, leider, auch feststellen, dass bei uns viele, die lauthals auf ihre Menschenrechte pochten, nicht ganz unschuldig waren.

Was ich mich Frage ist, warum Du diesen Staat, der Dir dennoch die Möglichkeiten gibt Deinen Fall (wenn auch in Strassburg) voranzutrieben, so ein schlechtes Urteil gibst. In manch einem "freieren" Staat kämst Du nicht so weit

Menschenrechte sind nicht erst dann verletzt, wenn die Polizei jemanden zu Tode foltert (oder zu foltern versucht). Menschenrechte sind auch unteilbar und stehen auch Verbrechern zu. (Wobei in meinem Fall von meiner Seite her weder ein Verbrechen noch ein Verwaltungsvergehen vorliegt, das nur zur Information. Was die Polizei betrifft, die meine Menschenrechte verletzt hat, wird noch zu prüfen sein, ob den Beamten Amtsmissbrauch vorzuwerfen ist.)

Was die Möglichkeit betrifft, meinen Fall bis Strassburg voranzutreiben: Diese Möglichkeit besteht für rund 1 Milliarde Menschen [edit: laut Wikipedia 800 Millionen] - nämlich für alle Bürger in einem Mitgliedstaat des Europarats. Es handelt sich also nicht um ein besonderes Privileg für Österreicher.
 
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Menschenrechte sind nicht erst dann verletzt, wenn die Polizei jemanden zu Tode foltert (oder zu foltern versucht).
Ich würde gerne darauf hinweisen, dass Mitglieder einer Institution nicht die Institution selbst sind. Die "peinliche Befragung" wurde abgeschafft. Dass unser eigener Polizeiapparat auch Umbrüche und interne Korrekturen erfahren kann, hat die jüngere Vergangenheit bewiesen.

Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur
statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme
darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die
öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die
Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum
Schutz der Gesundheit und der Moral
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer notwendig ist.

Und schon können sich die Geister scheiden...
 
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Ich würde gerne darauf hinweisen, dass Mitglieder einer Institution nicht die Institution selbst sind. Die "peinliche Befragung" wurde abgeschafft. Und dass unser eigener Polizeiapparat auch Umbrüche und interne Korrekturen erfahren kann, hat die jüngere Vergangenheit bewiesen.

Ich habe mich mit der Folter auf einen früher in diesem Thread diskutierten Fall bezogen, der diese Woche auch vor dem Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen diskutiert wurde: Mehrere Polizeibeamte haben vor mehreren Jahren einen Schubhäftling brutalst gefoltert, versehen aber bis heute ihren Dienst. Der aktuelle Stand ist, dass einzelne davon zwar nach mehreren Versuchen doch noch vom Disiplinarsenat entlassen wurden, doch diese Entscheidung greift erst, wenn die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde der Polizisten abgeschlossen ist (noch ein paar Jahre). International hat dieser Fall ein besonders schlechtes Bild auf die österreichische Polizei geworfen.

Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur
statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme
darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die
öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die
Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum
Schutz der Gesundheit und der Moral
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer notwendig ist.

Und schon können sich die Geister scheiden...

Du hast die Hervorhebungen falsch durchgeführt. Die wichtigen Einschränkungen sind "gesetzlich vorgesehen" und "notwendig in einer demokratischen Gesellschaft" - für die dann rot markierten Zwecke. Verdeckte Ermittlungen zur Auslotung der Wohnungsprostitution sind aber eben nicht gesetzlich vorgesehen (Verwaltungsgerichtshof).
 
Ich habe mich mit der Folter auf einen früher in diesem Thread diskutierten Fall bezogen
Schon allein aus Respekt vor den Opfern solltest du dein Anliegen nicht mit wirklichen Folterfällen in Zusammenhang bringen. So etwas ist geschmacklos.
 
Du hast die Hervorhebungen falsch durchgeführt. Die wichtigen Einschränkungen sind "gesetzlich vorgesehen" und "notwendig in einer demokratischen Gesellschaft" - für die dann rot markierten Zwecke. Verdeckte Ermittlungen zur Auslotung der Wohnungsprostitution sind aber eben nicht gesetzlich vorgesehen (Verwaltungsgerichtshof).

Weswegen Du dann ja wohl nicht deswegen belangt wurdest oder hättest werden können, oder?
Ich frage mich, wie Du z.B. zu der geklauten und verkauften Steuerhinterzieher-CD stehst. :)
 
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Schon allein aus Respekt vor den Opfern solltest du dein Anliegen nicht mit wirklichen Folterfällen in Zusammenhang bringen. So etwas ist geschmacklos.

Geschmacklos ist es, mir vorzuwerfen, dass ich mich nicht als Opfer von Menschenrechtsverletzungen sehen soll, ohne dass du meinen Fall kennst.

Das Beispiel der Folter ist in die Diskussion herein gekommen, um hervorzuheben, dass es auch andere Menschenrechtsverletzungen gibt, außer dieser offensichtlichen.
 
Weswegen Du dann ja wohl nicht deswegen belangt wurdest oder hättest werden können, oder?

Falsch (Frage bezieht sich, ob oa VwGH Erkenntnis relevant war). Das Erkenntnis ist aber selbstverständlich in den Verfahren zur Menschenrechtsverletzung relevant

Ich frage mich, wie Du z.B. zu der geklauten und verkauften Steuerhinterzieher-CD stehst. :)

Off-Topic (gerne in einem anderen Thread)
 
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Ich war selber überrascht, dass es lt. Gesetz "offiziell" so etwas wie Hobbyprostitution gibt.
Gibt es ja auch nicht.
Wie bei anderen Tätigkeiten auch ist nur zu beurteilen, ob sie gewerblich im Sinne des Gesetzes ausgeübt wird. Und gewerblich ist bald einmal etwas, auch wenn es im umgangssprachlichen Sinn als Hobby gesehen wird. Man kann auch ein Gewerbe als Hobby betreiben.
Langer Rede kurzer Sinn: Wenn es öffentlich auffällt, dass es getan wird.
Ein Thread hier, mit Kommentaren und Bewertungen, wäre wohl so eine öffentliche Belanntmachung.
Wenn da nicht die Wohnadresse steht, ist die Antwort nein.
Ob in einer Anzeige die Adresse angegeben oder nur auf Nachfrage bekanntgegeben wird, ist ganz sicher kein Kriterium für die Gewerblichkeit. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn sich ein Angebot an einen grundsätzlich unbestimmten Personenkreis (also etwa nicht nur an gute Bekannte) richtet.
 
Es handelt sich um keinen Erwerb. So, wie bei den steuerfreien Trinkgeldern oder den positiven/negativen Einkünften aus Liebhaberei handelt es sich um Aktivitäten innerhalb eines Bereichs der Privatsphäre und der persönlichen Interessen (also außerhalb der Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben), der den Staat nichts angeht. [schnipp-schnapp!]
Sprach's und hörte nicht, wie sämtliche Finanzbeamten Österreichs sich am Boden liegend vor Lachen bogen. :mrgreen:

Zum einen kennt der Staat in Punkto Einkommensteuer keine geschützten "Bereich der Privatsphäre". Er kennt nur die in § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten Einkünfte, die (be)steuerbar sind. Fällt man da drunter, dann ist es blunzenwurscht, ob man das Gerschtl für vierzig Stunden wöchentliches Tippen am PC bei einer ausländischen Botschaft (unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug) oder von zwanzig Kunden für dreißig Blowjobs bekommen hat. In beiden Fällen muss man, wenn's korrekt zugeht, zum Finanzamt "beichten" gehen. Wäre ja sonst irgendwie ungerecht, bloß weil das eine Büroarbeit und das andere "Intimarbeit" ist, oder?

Zum anderen nimmt, wer zwecks Einkunftserzielung einer Tätigkeit nachgeht, stets "am allgemeinen Wirtschaftsleben" teil. Was du meint, ist die "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" gemäß der Definition der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in § 23 Z 1 EStG. Dass die Prostitution da drunterfällt, kannst du u.a bereits klipp und klar im Erkenntnis VwSlg 5758 F/1983 des Verwaltungsgerichtshofs nachlesen, hier ein Link zur Kurzfassung (Rechtssatz).

Trinkgelder? Mach da keinen Denkfehler! Steuerbefreite "Trinkgelder" im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 16a EStG kann nur jemand beziehen, der Arbeitnehmer ist und den Schmattes von Kunden seines Arbeitgebers ("von dritter Seite freiwillig") bekommt. Der "Chef" bekommt nie ein Trinkgeld sondern hat Einkünfte. :lehrer:

Aber das waren jetzt nur ein paar grundsätzliche Erwägungen, kein Gutachten darüber, ab wann und wie hoch nebenberufliche Arbeit als Sexworker/in konkret zu besteuern ist, was mit anderen Einkünften ausgleichsfähig ist, welche Werbungskosten geltend gemacht werden können, und, und, und, da gibt's hunderte Einzelfragen für Steuerspezialisten.
 
Der Thread soll mir zwar in erster Linie Kontakte zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei ermöglichen - aber ich kümmere mich gerne auch um Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch das Finanzamt, wenn diese eine Folge des grundrechtswidrigen Polizeihandelns sind. Daher kurz ein paar Kommentare für die zuletzt thematisierten Steuerfragen:

Zum einen kennt der Staat in Punkto Einkommensteuer [...] nur die in § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten Einkünfte, die (be)steuerbar sind.

Eben, und um die Frage, was nun unter diese Definition fällt, gibt es umfangreiche Judikatur und Literatur - wo es auch um ganz andere Fragen und Dimensionen geht, als um ein paar Euro für eine Hobbyhure.

Zum anderen nimmt, wer zwecks Einkunftserzielung einer Tätigkeit nachgeht, stets "am allgemeinen Wirtschaftsleben" teil. Was du meint, ist die "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" gemäß der Definition der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in § 23 Z 1 EStG. Dass die Prostitution da drunterfällt, kannst du u.a bereits klipp und klar im Erkenntnis VwSlg 5758 F/1983 des Verwaltungsgerichtshofs nachlesen

Die zu klärende Vorfrage ist, ob überhaupt Prostitution vorliegt ... daher ist die Gewerbsmäßigkeit im Einzelfall zu prüfen:

Und gewerblich ist bald einmal etwas, auch wenn es im umgangssprachlichen Sinn als Hobby gesehen wird. Man kann auch ein Gewerbe als Hobby betreiben [...] Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn sich ein Angebot an einen grundsätzlich unbestimmten Personenkreis (also etwa nicht nur an gute Bekannte) richtet.

Vorab die Bemerkung: Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nur eines der in der Literatur entwickelten Kriterien, ein anderes ist zum Beispiel die individuelle Gewinnerzielungsabsicht - besteht sie nicht, besteht auch keine Steuerpflicht (oder das Recht auf Verlustabzug).

Ich beschränke mich aber nur auf dieses Kriterium: Da Prostitution, so wie jede gewerbliche Tätigkeit, notwendigerweise öffentlich ist (VwGH 91/10/0112, 11.7.2001), ist die vom Verfassungsgerichtshof als privat klassifizierte gelegentliche Ausübung von Sex gegen Entgelt nicht öffentlich und daher als geheime Tätigkeit im Kernbereich des geschützten Privatlebens ohne ausreichenden Bezug zum allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Wenn die Polizei verdeckte Ermittlungen zur Ausforschung einer Hobbyhure einsetzen muss, ist das bereits ein ausreichender Beweis zur fehlenden Öffentlichkeit (weil die Hobbyhure nicht mit jedermann Geschäftskontakt aufnimmt, greift die Polizei zu Verfassungsbruch, um doch Kontakt zu erlangen) - und somit liegen weder Prostitution, noch Einkommen iSv § 2 EStG 1972 vor.

Darüber hinaus ist es selbstverständlich so, dass grundsätzlich die nur gelegentliche Ausübung einer Hobbytätigkeit gegen Geld (also Gartenhilfe, Reparaturen, ... und natürlich auch Sex) mangels Nachhaltigkeit keine Steuerpflicht erzeugt (VwGH 96/04/0081, 8.10.1996).
 
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Der Thread soll mir zwar in erster Linie Kontakte zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei ermöglichen - aber ich kümmere mich gerne auch um Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch das Finanzamt, wenn diese eine Folge des grundrechtswidrigen Polizeihandelns sind. Daher kurz ein paar Kommentare für die zuletzt thematisierten Steuerfragen:

Eben, und um die Frage, was nun unter diese Definition fällt, gibt es umfangreiche Judikatur und Literatur - wo es auch um ganz andere Fragen und Dimensionen geht, als um ein paar Euro für eine Hobbyhure. [schnipp-schnapp!]
Ach! :mrgreen:

Die vielzitierte "Hobbyhure", m.E. ein Exemplar derselben Klasse wie "warmer Eislutscher", "schwarzer Schimmel" und "wahre Lügen", fast eine klassische contradictio in adiecto, wie der Lateiner sagt, ein leichter Widerspruch in sich.

  • Hure is der (Vulgär-)Ausdruck für eine Frau, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbietet. Politisch korrekt nennt man sie heute wohl "Sexworkerin".
  • Einem Hobby ("Steckenpferd") geht nach, wer planvoll und zielgerichtet unter Aufwand eigenen Geldes in seiner Freizeit zum Vergnügen und zur Entspannung an etwas arbeitet.
Des passt ned ganz z'samm. Just my 5 cents. ;)
 
Ach! :mrgreen:

Die vielzitierte "Hobbyhure", m.E. ein Exemplar derselben Klasse wie "warmer Eislutscher", "schwarzer Schimmel" und "wahre Lügen", fast eine klassische contradictio in adiecto, wie der Lateiner sagt, ein leichter Widerspruch in sich.

  • Hure is der (Vulgär-)Ausdruck für eine Frau, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbietet. Politisch korrekt nennt man sie heute wohl "Sexworkerin".


  • Punkt 1 gebe dir zu 100 % recht. Eine Hobbyhure ist eine Hure, die vortäuschen will, keine ganz gewöhnliche Hure zu sein. Sondern eben eine, die das Ganze aus Berufung, Leidenschaft oder was immer macht. Daraus dann ableiten zu wollen, dass das daraus resultierende Entgelt nicht steuerpflichtig sei, das ist Nonsens. Dieses Entgelt wurde sicher vor Durchführung der sexuellen Aktivitäten mit dem Freier abgesprochen und fixiert. Es kann nicht wie ein Trinkgeld gesehen werden, das der Kunde freiwillig und ohne Verpflichtung hergibt.

    Zu Punkt 2 muss ich dir (wir hatten die Debatte im Forum schon einmal) widersprechen. Hure ist der übliche Ausdruck für eine Frau, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen anbietet. So sieht das auch der Duden, der im Gegensatz zur sogenannten "political Correctness" tatsächlich das Leitbild für unsrer Sprache ist:

    Hu|re, die; -, -n [mhd. huore, ahd. huora, zu: huor = Ehebruch, urspr. wohl = Liebhaberin u. Substantivierung ...

    Hure kommt nicht aus der Vulgärsprache, sondern ist schlicht und einfach ein deutsches Vokabel.

    Etwas mehr in die Richtung Vulgärsprache geht das Wort Nutte ..... beachte beim Studium des Dudenzitates den feinen Unterschied.

    Nut|te, die; -, -n [urspr. berlin., eigtl. = Ritze (der Vagina); zu →Nut] (salopp abwertend): Prostituierte: ...

    Natürlich könnte man auch den amtsüblichen Ausdruck "Prostituierte" benutzen. Aber auch der ist offenbar noch zu "unkorrekt" :ironie:

    Daher hat man zu Steigerung des Ansehens das Wort "Sexworkerin" als neues Vokabel eingebracht. Allerdings kennen das weder meine Rechtschreibprüfung noch der Duden. Und außerdem halte ich nicht viel davon, (Schein)Bildung durch Verwendung überflüssiger Anglizismen zu demonstrieren.

    Zu allerletzt: Wenn sich ein Rauchfangkehrer unbedingt als "Rauchgasableitungsmanager" bezeichnen will, so sei es ihm gegönnt. Soll ER es tun. Für mich bleibt er trotzdem der Rauchfangkehrer.
 
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