Wenn die Hobbyhure nicht mit jedermann Geschäftskontakt aufnimmt, frage ich mich, wie sie an einen verdeckten Ermittler geraten kann. Ist der verdeckte Ermittler nicht jedermann?
Ganz klar, der Ermittler ist nicht "Jedermann": "Jedermann" ist die Person in der Öffentlichkeit, mit der dort für alle sichtbar Kontakte geknüpft werden (Beispiel Strassenprostitution). Diese öffentliche Kontaktnahme kann auch von der Polizei beobachtet werden und ein Einschreiten begründen. (Wenn die Beobachtung systematisch erfolgt, wäre das allerdings bereits Observation , die strengen Regelungen unterliegt, oder bei einem Privatmann Stalking.) Bereits der Suchtgiftfahnder, der ein verdächtiges Lokal betritt und dort verklausuliert nach "Stoff" fragt, wäre hingegen bereits ein verdeckter Ermittler (und müsste die noch strengeren Regelungen für verdeckte Ermittlungen befolgen). Er verhält sich nicht wie "Jedermann" - sonst müsste er z.B. Kaffee konsumieren und allenfalls zusehen, was sich tut (hoffen, dass ihm ohne sein Zutun vor aller Augen "Stoff" angeboten wird) - und er ist daher auch nicht "Jedermann".
Hier müsste man aber klären, was "gelegentlich" in Abgrenzung zu "gewerblich" bedeutet. Dass [...] man die Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder sonstwo ausübt, können dafür keine Kriterien sein
Ist es für die Steuerpflicht auch nicht (zumindest nicht alleine). Es ist aber ein Kriterium für die Menschenrechtsverletzung (zur Erinnerung, das Thema des Threads) - und insofern ist das Trinkgeld-Urteil (ebenso wie ein früheres Videotheken-Urteil) im Hinblick auf die Steuerpflicht doch wieder relevant: Es gibt gewisse Bereiche, wo der Staat auf Besteuerung verzichten muss, weil er die Abgabengrundlagen nicht feststellen kann, ohne Menschenrechtsverletzungen zu setzen.
Alle Einkünfte werden zusammengezählt, ist die Summe über eine bestimmte Grenze->Steuer zahlen.
Zur Liebhaber-Diskussion ... damit sollten nur Threadersteller, wie oben, erinnert werden, dass das Steuerrecht doch nicht so simpel ist - und Steuerfreiheit in ganz anderen Dimensionen der "Passivierung" von Gewinnen einer GmbH besteht.
Unterschied zwischen Pflicht und Zwang
Seien wir doch realistisch: Ein großer Prozentsatz der Frauen sind im Sexwork deshalb tätig, weil sie für sich keine andere Beschäftigung finden, die einen Lebensstandard halbwegs über dem Subsistenzniveau bietet. Sie nehmen all das auf sich, um zu verhindern, dass ihre Kinder im Vergleich mit ihren SchulkollegInnen wegen Armut sozial ausgeschlossen werden (Stichworte Designerklamotten, Sprachreisen, ...). Für diese Frauen ist die Pflichuntersuchung sehr wohl ein Zwang. Nicht umsonst verlangen die Vereinten Nationen, dass Österreich bei diesen Untersuchungen in Hinkunft die Würde der Frauen sicherstellen soll.
Soweit ich mich erinnern kann, hast du den Vorfall oder die Vorfälle, durch den/die du deine Menschenrechte verletzt siehst, nicht konkret geschildert.
Nein, denn (Beitrag #1) suche ich hier Kontakt zu Frauen, die von verdeckt ermittelnden Sittenpolizisten in ihren Wohnungen besucht wurden. Dies ist auch ein konkreter Teil meiner Beschwerde - und ein laut Medienberichten sehr verbreitetes (nach meiner Beschwerde rechts- und insbesondere verfassungswidriges) Polizeiverhalten.
Weitere konkrete Vorwürfe gegen die Polizei finden sich in den Schriftsätzen an die zuständigen Höchstgerichte und nach dem Abschluss des innerstaatlichen Rechtswegs an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In diesen Schriftsätzen kann ich die Vorwürfe auch durch Beweise substantiieren - hier im Forum nicht, weswegen ich hier (Forenregeln) über die Vorfälle auch nicht im Detail berichten kann. Wenn du geduldig bist, wird es in vielleicht fünf bis zehn Jahren ein veröffentlichtes Urteil "XX gg Österreich" geben, wo du dann alle meine Vorwürfe im Detail nachlesen kannst (rund ein Jahr später, wenn das Urteil richtungsweisend war, auch in deutscher Übersetzung beim Salzburger Instititut für Menschenrechte).
"Si tacuisses...." ein im Grunde saublöder Spruch. Er impliziert nämlich, dass nur die unfehlbaren Champions in eine Diskusssion einsteigen dürfen, weil sonst, "huch!", die Gefahr besteht, widerlegt oder korrigiert zu werden.
Es tut mir leid, wenn ich dir damit virtuell "auf den Schlips getreten" bin. Nimmst du meine Entschuldigung an?