Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Eben, und um die Frage, was nun unter diese Definition fällt, gibt es umfangreiche Judikatur und Literatur - wo es auch um ganz andere Fragen und Dimensionen geht, als um ein paar Euro für eine Hobbyhure.

Jedermann muss ein Zusatzeinkommen versteuern. Und sei es noch so geringfügig. Ausgenommen ist nur der Fall, dass sich auch nach Addition von Einkommen Zusatzeinkommen und Zusatzeinkommen wegen der geringen Höhe noch keine Steuer errechnet.

Warum in aller Welt sollte eine "sogenannte" Hobbyhure davon ausgenommen sein?:fragezeichen:
 
Zu allerletzt: Wenn sich ein Rauchfangkehrer unbedingt als "Rauchgasableitungsmanager" bezeichnen will, so sei es ihm gegönnt. Soll ER es tun. Für mich bleibt er trotzdem der Rauchfangkehrer.

Aber geh, sei ned so ... :nono:

:lehrer: zum Hausmasta darf man ja auch nur mehr Facility Manager sagen ... :roll:

Also managt mein Spezl quasi es Facility der 1er bis 6er Stiagen vom Seitzhof. I kenn Leut ... :cool:
 
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Die Diskussion zur Definition von Hobbyhuren ist Off Topic: Die Definition in diesem Thread beruht auf der ständigen Rsp des VfGH und wurde weiter oben bereits erklärt: Gelegentlicher Sex gegen Entgelt.

Da hier einige Hobby-Steuerexperten völlig verquere Vorstellungen vom Begriff des steuerpflichtigen Einkommens haben: Selbstverständlich rufen nicht alle Tätigkeiten, die dem Anschein nach Gewinn bringen, auch eine Steuerpflicht für diesen "Gewinn" hervor.

Das habe ich in einem Beitrag bereits mit einem älteren VwGH-Erkenntnis über einen angeblichen "Pfuscher" belegt (96/04/0081 vom 8.10.1996): "Die [...] Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat [...] geht dahin, daß der Beschwerdeführer an einem näher bezeichneten Haus die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen habe. [...] Es fehlt insbesondere ein hinlänglicher Ansatzpunkt dafür, daß die Tätigkeit in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist."

Es gibt auch ein interessantes aktuelles VwGH Erkenntnis (2007/13/0029 vom 20.10.2009), wo vom VwGH festgestellt wurde, dass auch vom Finanzamt festgestellte mehrjährige "Gewinne" einer GmbH noch nicht auf das Vorliegen einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle schließen lassen: Die erwirtschafteten Zufallsgewinne werden stattdessen "passiviert", wodurch keine Steuer anfällt.

Die Steuerdiskussion ist aber im Grunde Off-Topic: Hier geht es um Menschenrechtseingriffe. Selbstverständlich sind auch dem Finanzamt Eingriffe in das Privatleben verboten - und das war auch der Kern des weiter oben angesprochenen Trinkgeld-Urteils G19/08 vom 25.9.2008 des VfgH: "In jedem Fall würde eine Erfassung der in Rede stehenden Einkünfte ein intensives Eindringen in die private Sphäre der betreffenden Arbeitnehmer erfordern, ohne dass damit angesichts des Beweisthemas letztlich eine wirklichkeitsnahe Besteuerung gewährleistet wäre."

Dem Finanzamt sind somit Eingriffe in den Kernbereich des Privatlebens nicht gestattet, also auch nicht die Ausforschung privaten Sexuallebens (charakteristisch für Hobbyhuren im Sinn dieses Threads).
 
i verstehs irgendwie net.
eine dame wird womöglich(!) bei illegaler wohnungsprostitution erwischt und fasst strafe aus, soweit so schlecht.
offenbar kann sies net lassen und macht weiter.:mauer:

wieder erwischt, wieder eine heftige abschmalzung, ev. auch private konsequenzen. (cave)

und dann laut aufschreihen, seitenweise irgendwelche sprüche zitieren und alle gerichte dieser welt anrufen..........:shock::cool:

da lachen sogar die grünen.
:schulterzuck:
 
eine dame wird womöglich(!) bei illegaler wohnungsprostitution erwischt und fasst strafe aus, soweit so schlecht. offenbar kann sies net lassen und macht weiter.:mauer: wieder erwischt, wieder eine heftige abschmalzung, ev. auch private konsequenzen. (cave)

Um damit wieder auf den Thread zurückzukommen: Diese Dame möchte ich gerne kennen lernen - kannst du ihr vielleicht den Fragebogen im Ausgangspost zum Ausfüllen zukommen lassen? Interessiert wäre ich vor allem über das Verhalten des Scheinfreiers, während er alleine mit ihr in der Wohnung war - hat es vielleicht sogar sexuelle Übergriffe gegeben? Selbstverständlich kann mir die Dame die Informationen auch unter der strikten Auflage geben, sie nur für das Verfahren vor dem EGMR zu verwenden (was ratsam ist, wenn sie dem Polizisten strafbares Verhalten vorwirft - sie ist unter der genannten Auflage vor Strafverfolgung für ihre Aussage geschützt).
 
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[schnipp-schnapp!] Ob in einer Anzeige die Adresse angegeben oder nur auf Nachfrage bekanntgegeben wird, ist ganz sicher kein Kriterium für die Gewerblichkeit. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn sich ein Angebot an einen grundsätzlich unbestimmten Personenkreis (also etwa nicht nur an gute Bekannte) richtet.
Eben, es ist ca. so:
  1. Frau hat hier im EF das Dollarzeichen, nennt sich "Hobbyhure", trifft sich alle zwei bis drei Wochen mit Männer, die sie übers EF kennenlernt, hat Sex mit ihnen und nimmt "Taschengeld". Schlussfolgerung: gewerbliche Prostitution, auch wenn sie Spaß dran hat, ihre Liebhaber gründlich auswählt und das Geld weder als Broterwerb braucht, noch davon leben könnte.

  2. Frau aus der bürgerlichen Oberschicht trifft sich von Zeit zu Zeit mit zwei bis drei mehr oder weniger festen Liebhabern, die sie auf Partys kennengelernt hat, lässt sich von ihnen zum Abendessen, ins Theater, in eine Bar oder einen Nachklub einladen, nimmt teure Geschenke an (insgesamt geben die Männer für die Frau übers Jahr mehr aus als alle Kunden der Lady im Beispiel 1. zusammen an "Taschengeld" löhnen), und beide landen am Ende jedes Dates in der Hapf'n. Beiden ist jeweils klar, dass das Einladungs-"Vorspiel" ohne den Sex-"Hauptgang" nicht (wiederholt) stattfinden würde. Schlussfolgerung: keine Prostitution, ein normales, privates gesellschaftliches Quid pro Quo.
Im Beispiel 1. bietet sich die Frau in einschlägigen Kreisen an, sie macht es planmäßig, sie möchte es nicht nur einmal machen und schränkt den Kreis der Kunden nicht von vornherein ein. Sie nimmt Geld, möchte also durch Schnackseln zumindest etwas dazuverdienen. Wie sie das erhaltene Geld und ihre Tätigkeit nennt, ist dabei einerlei. Und auch ein Bäcker oder Installateur kann sich, so er nicht gerade über eine (lokale) Monopolstellung verfügt, den Luxus leisten, potenzielle Kunden abzuweisen.
 
Lycisa, entweder Du bleibst kohärent, oder Du lässt es.
Entweder Du bleibst auch nur beim "Gelegentlicher Sex gegen Entgelt" und blockst die Definition von "Hobbyhure" als Off-Topic ab oder Du lässt anderen das gleiche Recht der Rahmendefiniton, das Du Dir herausnimmst mit :"Pfuscher", ""Gewinne" einer GmbH","Trinkgeld-Urteils".

Was Dir nicht in Deine Sichtweise passt, ist Off-Topic. Auch eine simple Art.
 
Entweder Du bleibst auch nur beim "Gelegentlicher Sex gegen Entgelt" und blockst die Definition von "Hobbyhure" als Off-Topic ab oder Du lässt anderen das gleiche Recht der Rahmendefiniton, das Du Dir herausnimmst mit : "Pfuscher", ""Gewinne" einer GmbH","Trinkgeld-Urteils".

Um genau zu sein, das Topic für diesen Thread wurde in Posting #1 wie folgt definiert:

In den fünf Jahren zwischen 2004 bis 2009 hat die österreichische Polizei nach meiner Schätzung 20.000 bis 50.000 Frauen wegen ihres von der Norm abweichenden Sexuallebens (z.B. wegen Kontaktinseraten in einschlägigen Foren, wie dieses EF oder AEC, BKM etc.) per E-Mail und Telefon überprüft und einigen auch verdeckte Ermittler als vermeintliche Sexpartner ins Haus geschickt. [...] Ich suche nun Kontakte aus ganz Österreich zu diesen möglicherweise nicht mehr aktiven Frauen (auch Männer, transgender Personen), um nähere Einzelheiten zu ihrem unliebsamen Polizeikontakt zu erfahren. Auch Informationen von Dritten (Freunden, Sexpartnern, die von solchen Vorkommnissen wissen, wären wertvoll.

Selbstverständlich passt es dazu, verwandte Fragen abzuklären - hier möchte ich auch die Diskussion keinesfalls abblocken. Doch hier eine Diskussion über die Frage zu führen, was ist eine Hobbyhure, gibt es überhaupt Hobbyhuren (wen es interessiert, ich bin in gewissem Sinn eine "amtlich zertifizierte Hobbyhure"), usw ... dazu gibt es schon hunderte andere Beiträge in anderen Threads, das ist einfach langweilig.

Auch das Steuerthema ist schon sehr grenzwertig: Ich suche Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Einen Bezug zum Steuerthema sehe ich nur darin, dass nicht jedes Einkommen steuerpflichtig ist (daher meine Beispiele) und dass es im Sinn der Menschenrechte auch besser so ist, als wenn Spitzel des Fiskus jedem vermeintlichen Gewinn zwecks Versteuerung nachjagen.

Das zweite Beispiel von @Mike-Tanja illustriert diesen Punkt. Dass im Prinzip auch das erste Beispiel dazu geeignet wäre, führt natürlich wieder zu einer unendlichen Diskussion (was ist eine Hobbyhure?), weil es da sehr wohl auf den Einzelfall ankommt.
 
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Die Diskussion zur Definition von Hobbyhuren ist Off Topic: Die Definition in diesem Thread beruht auf der ständigen Rsp des VfGH und wurde weiter oben bereits erklärt: Gelegentlicher Sex gegen Entgelt. [schnipp-schnapp!]
Gemach, gemach - und bitte vielleicht ein klein wenig leiser treten!

Wenn ich im RIS nach Volltexten suche und "Prostitution und gelegentlich*" in die VfGH-Datenbank als Suchbegriffe eingebe, dann finde ich ganze zwei Entscheidungen, von denen eigentlich nur eine sacheinschlägig ist, nämlich VfSlg 10.363/1985 betreffend eine Verwaltungsstrafsache nach dem Salzburger Landespolizeistrafgesetz.

Mit "Hobbyhure" findet man natürlich gar nix.

Von einer "ständigen Rechtsprechung" des VfGH zur Frage, was eine "Hobbyhure" ist, in dem von dir vertretenen Sinn zu reden, erscheint mir daher etwas kühn, auch wenn ich natürlich nicht ausschließen kann, dass andere Suchbegriffe in Kombination weitere Ergebnisse zu Tage fördern.
 
Hobbyhuren gibt es nicht. Punkt.
Alle Einkünfte werden zusammengezählt, ist die Summe über eine bestimmte Grenze->Steuer zahlen.
 
Gemach, gemach - und bitte vielleicht ein klein wenig leiser treten! Wenn ich im RIS nach Volltexten suche und "Prostitution und gelegentlich*" in die VfGH-Datenbank als Suchbegriffe eingebe, dann finde ich ganze zwei Entscheidungen, von denen eigentlich nur eine sacheinschlägig ist, nämlich VfSlg 10.363/1985 betreffend eine Verwaltungsstrafsache nach dem Salzburger Landespolizeistrafgesetz.

Si tacuisses, philosophus mansisses: Ich hätte gedacht, du hast rechtliche oder steuerrechtliche Vorbildung, das zeigt mir aber, dass du dann zumindest die Lehrveranstaltungen zu Verfassungs- und Verwaltungsrecht geschwänzt hast: Für Juristen ist die Qualifikation von Hobbyhuren eines der Lieblingsbeispiele, um so die StudentInnen aus dem Dämmerschlaf während der Vorlesung zu wecken. Das Beispiel findest du daher in allen maßgeblichen Lehrbüchern, etwa Adamovich/Funk/Holzinger, Österreichisches Staatsrecht, Bd 3, RZ 42.077; Berka, Die Grundrechte, RZ 463; Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, RZ 169; Wildhaber/Breitenmoser in Golsong et al., Internat. Komm. EMRK, Art 8, RZ 114. Auch Spezialmonografien zu anderen Themen erwähnen es, etwa Stelzer, Das Wesensgehaltsargument und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, S 280 ff. Einschlägige höchstgerichtliche Entscheidungen sind etwa seitens VfGH die Judikate VfSlg 8.272, 8.907, 10.363, 11.926 und 15.63, oder zuletzt 2008 seitens VwGH 2004/09/0219.

PS.: Zum lateinischen Spruch: Laut Wikipedia ein Sinnspruch nach Boethius, in dessen Trost der Philosophie jemand auf die Frage eines Möchtegern-Philosophen „Intellegis me esse philosophum?“ (Erkennst du nun, dass ich ein Philosoph bin?) antwortet: „Intellexeram, si tacuisses.“ (Ich hätte es erkannt, wenn du geschwiegen hättest.)

PPS.: Dass derart hochkarätige Juristen das Wort Hure oder Hobbyhure in den Mund nehmen, ist natürlich ausgeschlossen (zumindest wenn sie offizielle Texte schreiben)
 
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Si tacuisses, philosophus mansisses:
Ja, natürlich, alle machen sich zum Narren, nur du hast die Weisheit mit dem Löffel gefressen.

Nächstens wird einer, der 120 durchs Ortsgebiet fährt und von der Polizei angehalten wird, darauf plädieren, dass der Polizist in den Raum vor seinem Fahrzeug und somit in seine Privatsphäre eingedrungen ist, und laut Menschenrechtsverletzung zetern.

Aber ich hab etwas gelernt aus diesem Thread: Ich werd in Zukunft einen auf Hobbybetriebsberater machen. Allen meinen Klienten werde ich empfehlen, Betriebs- und Wohnstätte an denselben Ort zu legen. Sie werden dadurch Hobbyinstallateure, Hobbymechaniker und Hobbytischler. Ihre Betriebsstätte wird automatisch der Privatsphäre einverleibt und somit dem Zugriff von Polizei, Gewerbebehörde und Finanzamt entzogen. Die Steuerfreiheit ergibt sich demnach zwangsläufig.

Einen Teil der Steuerersparnis erhalte ich als Honorar. Selbstverständlich werde ich meine Beratungstätigkeit in meinem Wohnzimmer ausüben. Wär doch dumm, wenn ausgerechnet ich Steuern zahlen würde!

Wie ich allerdings den Haselsteiner zum Hobbystraßenbauer mache, weiß ich noch nicht genau. Der kann ja nicht leicht seine Straßen hobbymäßig zu Hause bauen ...
 
Nächstens wird einer, der 120 durchs Ortsgebiet fährt und von der Polizei angehalten wird, darauf plädieren, dass der Polizist in den Raum vor seinem Fahrzeug und somit in seine Privatsphäre eingedrungen ist, und laut Menschenrechtsverletzung zetern.

Auch wenn dein Beitrag sarkastisch klingen soll, so ist gerade dieser Satz ein trauriges Fakt: Während österreichische Autofahrer sich regelmäßig wegen jeder Kleinigkeit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, zuletzt Kammerer gg Österreich wegen nicht einmal 100 Euro Strafe (er hat vorige Woche verloren - Kosten für den Spaß für Herrn Kammerer insgesamt wahrscheinlich mindestens 10.000 Euro), haben die Opfer von wirklich schweren Menschenrechtsverletzungen, wie Sexworker, nicht genug Geld, um sich zu verteidigen. Nicht umsonst sind z.B. die Zustände bei den Zwangsuntersuchungen der Sexworker in Wien so katastrophal, dass sie internationale Organisationen alarmieren, wie den Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen, der erniedrigende Behandlung sieht.

Andere von diesem Ausschuss identifizierte Opfer erniedrigender Behandlung in Österreich sind geriatrische Patienten in Netzbetten - auch sie sind hilflos und wären im Beschwerdefall wahrscheinlich längst gestorben, bis ein internationales Verfahren ihnen endlich Genugtuung geben könnte.

Mit meinem in Vorbereitung befindlichen Verfahren trage ich ein wenig dazu bei, dass in Österreich die Achtung vor den Menschenrechten steigt - und investiere mein Geld für einen Zweck, der einer Gruppe von Frauen zugute kommt, die sich selbst mangels Geld nicht gegen Polizeiwillkür wehren kann.

Aber ich hab etwas gelernt aus diesem Thread: Ich werd in Zukunft einen auf Hobbybetriebsberater machen

Keine falsche Bescheidenheit! Selbstverständlich solltest du als Betriebsberater die einschlägige Rsp zur Liebhabereiverordnung kennen ... Es reicht für deine Klienten, dass sie Gewinne "passivieren" (Zitat oben), was sicher einer deiner Beraterkollegen erfunden hat. Wenn du nach meinem Vorbild der Hobbyhurentätigkeit zum Hobbybetriebsberater werden möchtest, müsstest du aber vorher sicherstellen, dass du eine steuerpflichtige Haupteinkunftsquelle hast, die ein Vielfaches deiner Hobbyberatung einbringt. (Es wird dann wahrscheinlich das Finanzamt auf Liebhaberei plädieren, weil deine im Vergleich zum Haupteinkommen mickrige Hobbyberatung ja steuerlich relevante Ausgaben generieren könnte.)
 
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Wenn die Polizei verdeckte Ermittlungen zur Ausforschung einer Hobbyhure einsetzen muss, ist das bereits ein ausreichender Beweis zur fehlenden Öffentlichkeit (weil die Hobbyhure nicht mit jedermann Geschäftskontakt aufnimmt, greift die Polizei zu Verfassungsbruch, um doch Kontakt zu erlangen)
Wenn die Hobbyhure nicht mit jedermann Geschäftskontakt aufnimmt, frage ich mich, wie sie an einen verdeckten Ermittler geraten kann. Ist der verdeckte Ermittler nicht jedermann?
Selbstverständlich rufen nicht alle Tätigkeiten, die dem Anschein nach Gewinn bringen, auch eine Steuerpflicht für diesen "Gewinn" hervor.
Das hat auch niemand behauptet. Aber aus den von Dir zitierten Fällen ist für die Frage, wann eine Tätigkeit (etwa einer Prostituierten) gewerblich ist, nichts zu gewinnen.
Zum Beispiel Trinkgeld wäre nach der Systematik des Steuerrechts eigentlich steuerpflichtig, ist aber durch § 3 (1) 16a EStG ausdrücklich von der Steuer befreit und der VfGH hält das aus verwaltungsökonomischen Überlegungen (man könnte die Höhe des Trinkgeldes eh nicht feststellen) für vertretbar.
Die Diskussion zur Definition von Hobbyhuren ist Off Topic: Die Definition in diesem Thread beruht auf der ständigen Rsp des VfGH und wurde weiter oben bereits erklärt: Gelegentlicher Sex gegen Entgelt.
Hier müsste man aber klären, was "gelegentlich" in Abgrenzung zu "gewerblich" bedeutet.
Dass man eine Tätigkeit selbst als Hobby sieht oder bezeichnet und ob man die Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder sonstwo ausübt, können dafür keine Kriterien sein.
Es reicht für deine Klienten, dass sie Gewinne "passivieren" (Zitat oben), was sicher einer deiner Beraterkollegen erfunden hat. Wenn du nach meinem Vorbild der Hobbyhurentätigkeit zum Hobbybetriebsberater werden möchtest, müsstest du aber vorher sicherstellen, dass du eine steuerpflichtige Haupteinkunftsquelle hast, die ein Vielfaches deiner Hobbyberatung einbringt. (Es wird dann wahrscheinlich das Finanzamt auf Liebhaberei plädieren, weil deine im Vergleich zum Haupteinkommen mickrige Hobbyberatung ja steuerlich relevante Ausgaben generieren könnte.)
Liebhaberei ist eine Tätigkeit, die objektiv nicht geeignet ist, in absehbarer Zeit einen Gesamtgewinn zu erzielen.
Bei dem Recycling-Unternehmen ging es darum, ob Gewinne in einzelnen Jahren darauf hindeuten, dass die Tätigkeit geeignet ist einen Gesamtgewinn zu erzielen, oder ob die Gewinne durch zu erwartende Verluste in anderen Jahren wieder aufgefressen werden.
 
Zwangsuntersuchungen
Mit deiner beharrlichen Weigerung, den Unterschied zwischen Pflicht und Zwang zu akzeptieren, tust du deiner Glaubwürdigkeit nichts Gutes.

Mit meinem in Vorbereitung befindlichen Verfahren
Vor einiger Zeit habe ich einmal den ganzen Thread gelesen. Soweit ich mich erinnern kann, hast du den Vorfall oder die Vorfälle, durch den/die du deine Menschenrechte verletzt siehst, nicht konkret geschildert. Sollte ich mich irren, bitte ich um einen kurzen Verweis auf den entsprechenden Beitrag.
 
Si tacuisses, philosophus mansisses: Ich hätte gedacht, du hast rechtliche oder steuerrechtliche Vorbildung, das zeigt mir aber, dass du dann zumindest die Lehrveranstaltungen zu Verfassungs- und Verwaltungsrecht geschwänzt hast: [schnipp-schnapp!]
Mein Arbeitgeber wird untröstlich sein....;)

Nein, Scherz beiseite. Ich habe ja nur einen bestimmten Suchvorgang beschrieben und nicht kategorisch behauptet, dass es keinerlei derartige Entscheidungen gibt, nur dass ich sie nicht gefunden habe.

Nun, da mich die offenkundige Meisterin des öffentlichen Rechts befruchtet hat, werde mir das mal anschauen und durch den Kopf gehen lassen. Vielen Dank für die fundierte Information!

"Si tacuisses...." ein im Grunde saublöder Spruch. Er impliziert nämlich, dass nur die unfehlbaren Champions in eine Diskusssion einsteigen dürfen, weil sonst, "huch!", die Gefahr besteht, widerlegt oder korrigiert zu werden. Aber wenn Du, liebe Lycisca, letzteres als Schande empfinden solltest, dann passt's schon! Ich bemühe mich meist schon, fundierte Meinungen zu vertreten, aber wenn ich etwas Neues lernen sollte, soll's mir auch recht sein. Viel wichtiger, als immer als Champion aus einer Diskussion auszusteigen, ist nämlich, den Respekt jener Menschen zu behalten, die man dabei "geschlagen" hat.
 
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Wenn die Hobbyhure nicht mit jedermann Geschäftskontakt aufnimmt, frage ich mich, wie sie an einen verdeckten Ermittler geraten kann. Ist der verdeckte Ermittler nicht jedermann?

Ganz klar, der Ermittler ist nicht "Jedermann": "Jedermann" ist die Person in der Öffentlichkeit, mit der dort für alle sichtbar Kontakte geknüpft werden (Beispiel Strassenprostitution). Diese öffentliche Kontaktnahme kann auch von der Polizei beobachtet werden und ein Einschreiten begründen. (Wenn die Beobachtung systematisch erfolgt, wäre das allerdings bereits Observation , die strengen Regelungen unterliegt, oder bei einem Privatmann Stalking.) Bereits der Suchtgiftfahnder, der ein verdächtiges Lokal betritt und dort verklausuliert nach "Stoff" fragt, wäre hingegen bereits ein verdeckter Ermittler (und müsste die noch strengeren Regelungen für verdeckte Ermittlungen befolgen). Er verhält sich nicht wie "Jedermann" - sonst müsste er z.B. Kaffee konsumieren und allenfalls zusehen, was sich tut (hoffen, dass ihm ohne sein Zutun vor aller Augen "Stoff" angeboten wird) - und er ist daher auch nicht "Jedermann".

Hier müsste man aber klären, was "gelegentlich" in Abgrenzung zu "gewerblich" bedeutet. Dass [...] man die Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder sonstwo ausübt, können dafür keine Kriterien sein

Ist es für die Steuerpflicht auch nicht (zumindest nicht alleine). Es ist aber ein Kriterium für die Menschenrechtsverletzung (zur Erinnerung, das Thema des Threads) - und insofern ist das Trinkgeld-Urteil (ebenso wie ein früheres Videotheken-Urteil) im Hinblick auf die Steuerpflicht doch wieder relevant: Es gibt gewisse Bereiche, wo der Staat auf Besteuerung verzichten muss, weil er die Abgabengrundlagen nicht feststellen kann, ohne Menschenrechtsverletzungen zu setzen.

Alle Einkünfte werden zusammengezählt, ist die Summe über eine bestimmte Grenze->Steuer zahlen.

Zur Liebhaber-Diskussion ... damit sollten nur Threadersteller, wie oben, erinnert werden, dass das Steuerrecht doch nicht so simpel ist - und Steuerfreiheit in ganz anderen Dimensionen der "Passivierung" von Gewinnen einer GmbH besteht.

Unterschied zwischen Pflicht und Zwang

Seien wir doch realistisch: Ein großer Prozentsatz der Frauen sind im Sexwork deshalb tätig, weil sie für sich keine andere Beschäftigung finden, die einen Lebensstandard halbwegs über dem Subsistenzniveau bietet. Sie nehmen all das auf sich, um zu verhindern, dass ihre Kinder im Vergleich mit ihren SchulkollegInnen wegen Armut sozial ausgeschlossen werden (Stichworte Designerklamotten, Sprachreisen, ...). Für diese Frauen ist die Pflichuntersuchung sehr wohl ein Zwang. Nicht umsonst verlangen die Vereinten Nationen, dass Österreich bei diesen Untersuchungen in Hinkunft die Würde der Frauen sicherstellen soll.

Soweit ich mich erinnern kann, hast du den Vorfall oder die Vorfälle, durch den/die du deine Menschenrechte verletzt siehst, nicht konkret geschildert.

Nein, denn (Beitrag #1) suche ich hier Kontakt zu Frauen, die von verdeckt ermittelnden Sittenpolizisten in ihren Wohnungen besucht wurden. Dies ist auch ein konkreter Teil meiner Beschwerde - und ein laut Medienberichten sehr verbreitetes (nach meiner Beschwerde rechts- und insbesondere verfassungswidriges) Polizeiverhalten.

Weitere konkrete Vorwürfe gegen die Polizei finden sich in den Schriftsätzen an die zuständigen Höchstgerichte und nach dem Abschluss des innerstaatlichen Rechtswegs an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In diesen Schriftsätzen kann ich die Vorwürfe auch durch Beweise substantiieren - hier im Forum nicht, weswegen ich hier (Forenregeln) über die Vorfälle auch nicht im Detail berichten kann. Wenn du geduldig bist, wird es in vielleicht fünf bis zehn Jahren ein veröffentlichtes Urteil "XX gg Österreich" geben, wo du dann alle meine Vorwürfe im Detail nachlesen kannst (rund ein Jahr später, wenn das Urteil richtungsweisend war, auch in deutscher Übersetzung beim Salzburger Instititut für Menschenrechte).

"Si tacuisses...." ein im Grunde saublöder Spruch. Er impliziert nämlich, dass nur die unfehlbaren Champions in eine Diskusssion einsteigen dürfen, weil sonst, "huch!", die Gefahr besteht, widerlegt oder korrigiert zu werden.

Es tut mir leid, wenn ich dir damit virtuell "auf den Schlips getreten" bin. Nimmst du meine Entschuldigung an?
 
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[schnipp-schnapp!] Es tut mir leid, wenn ich dir damit virtuell "auf den Schlips getreten" bin. Nimmst du meine Entschuldigung an?
Natürlich! Und da ich heute Tanja bin, bin ich eh Rock- und keine Schlipsträgerin! ;)
 
Ich kenne zuminderst noch ein denkbares Ziel [gemeint: polizeiliche Bekämpfung von Geheimprostitution]: Die Ausforschung und Verhinderung von Zwangsprostitution und Menschenhandel.

Ich habe diesen älteren Beitrag ausgegraben, weil ich eben einen lesenswerten Artikel vor mir habe:

Weitzer, The Mythology of Prostitution: Advocacy Research and Public Policy, Sex Res Soc Policy 7/2010, S 15 ff (Online unter DOI 10.1007/s13178-010-0002-5).

Demnach geht die ganze Diskussion um Zwangsprostitution von Abolitionisten aus den USA aus, die aus religiösen Motiven nicht nur Prostitution abschaffen wollen, sondern auch Pornographie, Strip-Tease bis hin zu zu erotischer Werbung. Weitzer analysiert, wie von dieser Seite Mythen aufgebaut wurden - mit dem Grundthema, die Freier seien Triebtäter und die Frauen seinen ihre prostituierten Opfer, die sich den Freiern nur unfreiwillig hingäben, denn Prostitution sei Vergewaltigung. Aus dieser Denkungsart heraus ist es klar, dass alle Frauen im Sexwork somit als "Zwangsprostituierte" angesehen werden, die von der Polizei "gerettet" werden müssten.

Dass die Methoden zur Untermauerung dieser krausen Thesen völlig unwissenschaftlich sind, muss wohl in diesem Forum bei solchen Ergebnissen nicht näher erläutert werden (im zitierten wissenschaftlichen Beitrag ist das aber natürlich das Hauptthema). Am Schluss erläutert Weitzer auch, wie diese Thesen unter der Regierung Bush aus politischen Gründen weltweit verbreitet wurden:

During the Bush administration (2001–2008), the US government fully embraced the oppression paradigm (Soderlund 2005; Stolz 2005; Weitzer 2007). During those years, official publications and websites (of the US Department of State, of the US Department of Health and Human Services, etc.) cited and provided links to the writings of prohibitionist activists. Even the terminology was vetted by government agencies: The National Institutes of Health instructed officials and grant applicants not to use the term sex work (Epstein 2006), as did the US Department of State, which advised personnel to use the phrase “women used in prostitution” instead (Parameswaran 2006).
The Bush administration also dispersed generous grants to prohibitionist organizations and individuals to write reports and conduct research - including CATW, Janice Raymond, Donna Hughes, and Melissa Farley (Attorney General 2004, 2005). A US Government Accountability Office (2006) report raised questions about this funding, citing the State Department Inspector General's concern with “the credentials of the organizations and findings of the research that the Trafficking Office funded” (p. 25). At the same time, the government denied funding to organizations that refused to sign an antiprostitution pledge (Fisher2005). A recent Request for Proposals by the US Department of Justice stipulated that all applicants for funding to research trafficking must certify that they do “not promote, support, or advocate the legalization or practice of prostitution” (National Institute of Justice 2007, p. 4).

Im Sinn dieser Analyse ist auch interessant, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen in der Qualifizierung der Wiener Kontrolluntersuchungen als erniedrigend ausdrücklich den Begriff "Sex-worker" verwendet hat ... international scheint also die Tendenz wieder weg von den krausen Ideologien der Prostitutionsgegner gehen.
 
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Warum sollen die allgemeinen Steuerzahler, für Typen dieser Art von Nebengewerbe, für soziale Dienstleistungen aufkommen. Das ist in meinen Augen eine lächerliche Diskussion.

Zur Abgabepflicht von Einkommensteuererklärungen

* unselbständig Erwerbstätige müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn pro Steuerjahr neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 € enthalten sind und Ihr gesamtes Einkommen 12.000 € übersteigt.
Z.B. jmd. hilft einem Freund beim Übersiedeln und bekommt dafür € 100,-- bedeutet keine Steuerpflicht und keine Steuererklärung.
Oder eine Hobbyhure macht alle zwei Monate um € 100,-- Sex für Geld bedeutet auch keine Steuerpflicht und keine Steuererklärung (nehme an, das betrifft Lycisca).

* selbständig Erwerbstätige, d.h. keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, müssen eine Einkommensteuererklärung nur dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 € beträgt (§ 42 Abs. 1 Z 3 EStG). Wird auch viele Gelegenheitsprostituierte betreffen.
 
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