Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Die Polizei oder Finanz braucht ja hier nur mitlesen, und an das angebliche „Hobbynutterl“ eine PN senden und schon ist es passiert, der „Wickel“ mit der Polizei

Der Beitrag zeugt von einem mangelnden Grundrechtsbewusstsein (siehe 2 Beiträge weiter oben): Bereits mit der PN würde der Polizist oder Finanzbeamte eine illegale verdeckte Ermittlung durchführen -> Verbrechen des Amtsmissbrauchs
 
Der Zweck des Threads ist oben nochmals angeführt ... dass laut Verfassungsgerichtshof z.B. für Trinkgelder keine Steuern zu zahlen sind (wo im Gastgewerbe ganz beträchtliche Summen zusammen kommen) sei nur nebenbei bemerkt

Das ist doch ein Schmarren, willst du die Einnahmen von Prostituierten als Trinkgeld bezeichnen?
 
willst du die Einnahmen von Prostituierten als Trinkgeld bezeichnen?

Wie der Titel des Theads schon asdrückt, geht es hier nicht um gewerbsmäßige Prostituierte. Gewerbsmäßige Prostituierte zahlen in der Praxis deshalb keine Steuern, weil ihr Einkommen nicht hoch genug ist - damit unterscheiden sie sich nicht von der Mehrheit der Österreicher, die keine Steuern zahlen. Sie zahlt aber Sozialversicherung - und ist auch gut damit beraten (Krankenversicherung, Altersvorsorge).

In diesem Thread geht es um Hobbyhuren, das sind Frauen, die nur gelegentlich Sex gegen Geld anbieten. Diese Tätigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte öffentlichen Rechts (VfGH, VwGH) zum Kernbereich des privaten Sexuallebens zu zählen. Das Finanzamt hat kein Recht, sich (durch Abgabenerhebung) hier einzumischen.
 
Wie der Titel des Theads schon asdrückt, geht es hier nicht um gewerbsmäßige Prostituierte. Gewerbsmäßige Prostituierte zahlen in der Praxis deshalb keine Steuern, weil ihr Einkommen nicht hoch genug ist - damit unterscheiden sie sich nicht von der Mehrheit der Österreicher, die keine Steuern zahlen. Sie zahlt aber Sozialversicherung - und ist auch gut damit beraten (Krankenversicherung, Altersvorsorge).

In diesem Thread geht es um Hobbyhuren, das sind Frauen, die nur gelegentlich Sex gegen Geld anbieten. Diese Tätigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte öffentlichen Rechts (VfGH, VwGH) zum Kernbereich des privaten Sexuallebens zu zählen. Das Finanzamt hat kein Recht, sich (durch Abgabenerhebung) hier einzumischen.

Ist gelegentlich definiert?
 
Ich denke die Hobbyhuren verdienen sich krumm und blöd? Kann man ja hier in den diversen Treads nachlesen. Außerdem ist es die angenehmste Nebenbeschäftigung der Welt. Wieso soll da nicht einmal die Polizei oder Finanz eine Erhebung machen. Natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.Warum sollen die allgemeinen Steuerzahler, für Typen dieser Art von Nebengewerbe, für soziale Dienstleistungen aufkommen. Das ist in meinen Augen eine lächerliche Diskussion.
 
In diesem Thread geht es um Hobbyhuren, das sind Frauen, die nur gelegentlich Sex gegen Geld anbieten. Diese Tätigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte öffentlichen Rechts (VfGH, VwGH) zum Kernbereich des privaten Sexuallebens zu zählen. Das Finanzamt hat kein Recht, sich (durch Abgabenerhebung) hier einzumischen.

Cool. Ist dieser Nebenerwerb jedoch nicht an eine Freigrenze gebunden, ab der man steuerpflichtig ist?
Des weiteren, wieso ist die nicht gewerbsmäßige Prostituierte schützenswerter als der nicht gewerbsmäßige Nebenverdienstler?

Die Passage Kernbereich des privaten Sexuallebens ist klasse. Ich glaube ich züchte mir einen Schwarzarbeitsfetisch an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist gelegentlich definiert?

"Gelegentlich" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im jeweiligen Fall von den zuständigen Organwaltern verfassungskonform auszulegen ist. Unten sind ein paar Zitate aus Verfassungsgerichtshof-Entscheidungen. "Gelegentlich" wird dort mit "fehlender Öffentlichkeit" verbunden: Wenn den Nachbarn auffällt, dass in einer Wohnung die Männer ein- und ausgehen, ist anzunehmen, dass hier nicht mehr "gelegentliche" Tätigkeit vorliegt.

Zitat aus VfSlg 11926/1988
Nach dem Sprachgebrauch ist unter "Prostitution" nur die gewerbsmäßige Unzucht gemeint. [...] Auch das Postulat der verfassungskonformen Auslegung führt zu diesem Ergebnis. Die gewerbsmäßige Unzucht tritt nun aber - wie der VfGH etwa im Erkenntnis VfSlg. 8272/1978 dargetan hat - der Öffentlichkeit gegenüber notwendig in Erscheinung

Zitat aus VfSlg 15632/1999
Unter dem Begriff des Privatlebens werden insbesondere die wesentlichen Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Persönlichkeit (vgl. EGMR EuGRZ 1983, 488 "Dudgeon"), die körperliche und geistige Integrität, das Recht, die Gestaltung des Privatlebens dem Blick der Öffentlichkeit und des Staates zu entziehen (vgl. VfSlg. 12689/1991), vor allem aber auch die Intimsphäre im allgemeinen und das Sexualleben und -verhalten im besonderen geschützt, letztgenannte jedenfalls insoweit sie nicht öffentlich in Erscheinung treten (VfSlg. 8272/1978; näheres vgl. bei Wildhaber, Int.KommzEMRK, Art8, Rz 114 ff.).

Zitat aus VfSlg 10363/1985
Würde dieser Gesetzeswortlaut nicht bloß die gewerbsmäßige Prostitution, sondern ebenso die zwar entgeltliche, aber bloß gelegentliche Hingabe des eigenen Körpers an andere Personen zu deren sexueller Befriedigung erfassen, so würde damit auch Sexualverhalten, das nicht öffentlich in Erscheinung tritt, erfaßt werden; ein solches Verhalten aber zählt zur Privatsphäre des Menschen. Insoweit wäre diese Gesetzesbestimmung durch den Vorbehalt zu Art8 Abs2 MRK nicht gedeckt (vgl. VfSlg. 8272/1978). [...] Eine Person, die das Verfügungsrecht über eine Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit speziell zu dem Zweck erwirbt, um darin die Prostitution auszuüben, tut dies in der Regel nur dann, wenn sie sich mit dieser Tätigkeit eine regelmäßige, ständige Einnahmsquelle verschaffen will, nicht aber, wenn sie bloß gelegentlich, wenngleich entgeltlich dieser Tätigkeit nachzugehen beabsichtigt.
 
Wenn den Nachbarn auffällt, dass in einer Wohnung die Männer ein- und ausgehen, ist anzunehmen, dass hier nicht mehr "gelegentliche" Tätigkeit vorliegt.

Langer Rede kurzer Sinn: Wenn es öffentlich auffällt, dass es getan wird.
Ein Thread hier, mit Kommentaren und Bewertungen, wäre wohl so eine öffentliche Belanntmachung.

Ich frage mich, was der Hintergrund, bzw. Deine Absicht ist. Ich bin kein großer Freund von Schattenwirtschaft.
 
Ich denke die Hobbyhuren verdienen sich krumm und blöd? [...] Wieso soll da nicht einmal die Polizei oder Finanz eine Erhebung machen. Natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.Warum sollen die allgemeinen Steuerzahler, für Typen dieser Art von Nebengewerbe, für soziale Dienstleistungen aufkommen

Wenn das "krumm und blöd verdienen" mittels sexueller Dienstleistungen erfolgt, dann ist das nach der Definition keine Hobbyhure, sondern gewerbsmäßige Sexworkerin ... so toll ist deren Verdienst aber in der heutigen Zeit sicher nicht. Aber selbst, wenn sie toll verdienen sollte: Die Behörden sind an die Verfassungsgesetze gebunden, wenn sie deren Einkünfte steuerlich erfassen wollen - verdeckte Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlage wären ein no-go!
 
Du kannst es, oder willst es nicht verstehen. Auch wenn du hundert Mal irgendwelche Gesetze zitierst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Cool. Ist dieser Nebenerwerb jedoch nicht an eine Freigrenze gebunden, ab der man steuerpflichtig ist?

Es handelt sich um keinen Erwerb. So, wie bei den steuerfreien Trinkgeldern oder den positiven/negativen Einkünften aus Liebhaberei handelt es sich um Aktivitäten innerhalb eines Bereichs der Privatsphäre und der persönlichen Interessen (also außerhalb der Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben), der den Staat nichts angeht.

Des weiteren, wieso ist die nicht gewerbsmäßige Prostituierte schützenswerter als der nicht gewerbsmäßige Nebenverdienstler? Die Passage Kernbereich des privaten Sexuallebens ist klasse. Ich glaube ich züchte mir einen Schwarzarbeitsfetisch an.

In der Praxis ist es umgekehrt - ich habe noch nie gehört, dass zur Ausforschung von Nachhilfelehrern verdeckte Ermittlungen geführt wurden. Und wie du schon selbst schreibst, es ist für die rechtliche Beurteilung schon sehr relevant, ob der Staat den Kernbereich des Privatlebens ausspioniert.
 
Langer Rede kurzer Sinn: Wenn es öffentlich auffällt, dass es getan wird.
Ein Thread hier, mit Kommentaren und Bewertungen, wäre wohl so eine öffentliche Belanntmachung.

Wenn da nicht die Wohnadresse steht, ist die Antwort nein.

Ich frage mich, was der Hintergrund, bzw. Deine Absicht ist.

Siehe den Beitrag Nr 1 für meine Absicht.
 
Du kannst es, oder willst es nicht verstehen. Auch wenn du hundert Mal irgendwelche Gesetze zitierst.

vielleicht is sie eine frische RA die sich irgendwie profilieren will, und dauernd irgendwelche abhandlungen zitiert...:hmm::roll:
 
Also ich würde mir langsam Gedanken machen, ob ich Äpfel mit Birnen vergleiche, allein schon wegen der Größenordnungen.

Wenn ich bei manchen Hobbydamen in ihren Threads so rauslesen kann, dass sie im Schnitt zwei Kunden am Tag in einem Monat mit 20 Tätigkeitstagen haben, dann frage ich mich, warum ein auf honorarbasis Arbeitender nicht auch so ca. 4000€ im Monat steuerfrei verdienen darf, ist ja auch nur seine Liebhaberei.

Des weiteren ist es mir nicht unverständlich, dass Erwerbsbereiche, welche recht stark an der Grenze der Legalität angesiedelt sind, recht oft mit grenzwertigen Methoden überwacht werden. Leider trifft es auch öfters ein paar, die wirklich harmlos sind, aber bekommen die dann auch echte Probleme mit der Justiz?

Wenn da nicht die Wohnadresse steht, ist die Antwort nein.
:hmm: Dann wäre ja alles, was vermittelt wird, Hobby. Ergo jede Callgirlfunktion mit einem Stammhotel, das zufälligerweise von der Agentur betrieben wird.

Mädel, bei dem Geld, das da fließt, ist der Staat ganz sicher dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu ergänzen wäre noch, dass die verdeckten Ermittlungen der Polizei ja gar kein legitimes Ziel verfolgen, wodurch sie a priori unverhältnismäßig in das Privatleben eingreifen. Das einzig denkbare Ziel der Ausforschung von unauffälliger Geheimprostitution wäre nämlich die Eindämmung von Geschlechtskrankheiten durch die mit der Registrierung verbundenen Kontrolluntersuchungen. Wie jedoch das aktuelle "Epidemiologische Bulletin" des Robert Koch Instituts zeigt, versagt das österreichische System völlig.

In Deutschland, wo seit 10 Jahren die Zwangsuntersuchungen von Sexworkern abgeschafft wurde, ist die Durchseuchung mit Syphilis nur halb so hoch, wie in Österreich, wo das System der Zwangsuntersuchungen mit polizeistaatlichen Methoden durchgesetzt wird. Auch unter den Großstädten liegt die Durchseuchung in Wien über der von allen anderen deutschen Städten. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Zahl der infizierten Frauen auf einem Tiefststand ist, also gerade die SW ohnedies die falsche Zielgruppe für derartige Vorsorge-Untersuchungen wären.

Angesichts der offenkundig starken Reisetätigkeit der Profiprostituierten und der Verfolgungshandlungen der "seßhafte" Hobbyprostituierten sowei dem Inhalt der einschlägigen Gesetze erscheint es naheliegend, daß Gesetzgeber und Verwaltung (in Form ihre mitwirkenden Personen) großes Interesse haben, daß die Konkurrenz klein bleibt. Ein Zusammenwirken von Profisexarbeiterorganisationen und Exekutive ist augenscheinlich, auch wenn es nicht organisiert sein sollte.

Tatsächlich ist die Krankheitsrate durch die fahrenden Prostitutierten und insbesondere durch die im Menschenhandel zu uns gekommenen (oft dazu gezwungenen) Prostituierten verursacht. Dies gilt nicht nur für Geschlechstkrankheiten, sondern auch für Epidemische Krankheiten wie TBC.

Den Krankheiten könnte man jedenfalls einfacher und unbürokratiuscher begegnen, als mit Polizeispitzel - aber dann wäre ja das Geschäft der Bordelle gestört.
 
Es gibt viele Gesetze, die viele Menschen (nicht immer nur aus Eigeninteresse) für nicht sinnvoll halten. Das ist auf politischer Ebene zu verhandeln.
Die Exekutive ist aber in einem Rechtsstaat an die vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber rechtmäßig beschlossenen Gesetze gebunden. Die Vollziehung der Gesetze ist automatisch legitim. (Lex: das Gesetz; legitim: rechtmäßig, dem Gesetz entsprechend;)

Achja.....
Und wenn man etwas weiterbringen will auf politischer Ebene, muß man Gratz und Blecha - damals, glaub ich, zwei Minister oder Minister und Bürgermeister - nackt ausziehen und an einen Laternenpfahl binden und die nächste Polizeidienststelle anrufen, damit sie die beiden wieder abholen. Danach gabs komischerweise kein Verfahren, keine Anzeige, kein befaßtes Gericht,, also überhaupt gar kein kein Bahöö, wie man in Wien sagt, sondern eine "Verwaltungsvereinfachungen" für die Bar, vor der das statt fand, solange die Presse nicht breit mit Foto berichtet.
Das ist auch der österreichische Rechtsstaat.
 
Wenn ich bei manchen Hobbydamen in ihren Threads so rauslesen kann, dass sie im Schnitt zwei Kunden am Tag in einem Monat mit 20 Tätigkeitstagen haben, dann frage ich mich, warum ein auf honorarbasis Arbeitender nicht auch

Was dort steht, ist allenfalls ein Werbegag nach dem Motto "buch mich rasch, ich bin ja soo beschäftigt" ... oder eine Verwechslung von Umsatz mit Gewinn. Im Prinzip kann man heute davon ausgehen, dass die meisten professionellen Sexworkerinnen ein Einkommen unterhalb der Grenze beziehen, ab der Einkommensteuer zu zahlen ist. Dies schon deshalb, weil viele ihre Zeit dann doch lieber mit ihren Kindern verbringen, als mit ihren Freiern ... dann aber bei Absagen behaupten, wegen der Freier "beschäftigt" zu sein (kommt besser rüber!)
 
Tatsächlich ist die Krankheitsrate durch die fahrenden Prostitutierten und insbesondere durch die im Menschenhandel zu uns gekommenen (oft dazu gezwungenen) Prostituierten verursacht. Dies gilt nicht nur für Geschlechstkrankheiten, sondern auch für Epidemische Krankheiten wie TBC.

Den Krankheiten könnte man jedenfalls einfacher und unbürokratiuscher begegnen, als mit Polizeispitzel - aber dann wäre ja das Geschäft der Bordelle gestört.

Es ist tatsächlich so, dass die hiesige Syphilis und TBC Zunahmen durch Migration verursacht wurden, nicht nur im Bereich der Sexworker ... wobei sicherlich die meisten Migranten freiwillig hier sind. Während in Österreich die Freier dann froh über billige Alles-Ohne-Anbieterinnen waren, dadurch die Krankheitsrate erhöht haben, waren in Deutschland die Freier vorsichtiger, weil es ja keine Zwangsuntersuchungen gegeben hat (Förderung der Eigenverantwortung). Und selbstverständlich waren und sind Bordellbetriebe die erste Anlaufstelle für Sexworker aus dem Ausland, die kaum Deutsch können und auf diese Infrastruktur angewiesen sind (was natürlich die Frage aufwirft, welche Rolle die Bordellchefs bei der Organisation der Reise spielten - Stichwort grenzüberschreitendr Prostitutionshandel).
 
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