Ich 20 mit Ihr 15

N

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo Liebe erotikforum.at community,
habe da eine frage der titel sagt eigentlich alles.
also ich (20)hab mich verguckt in ein 15jähriges mädchen und will sex mit ihr. sie wird inm juli 16..
ist es strafbar auch wenn sie es will und nix gegen ihren wille geschieht?

gruß
 
Es ist glaube ich noch strafbar, aber lies den thread oberhalb!! Ich habe ziemlich das gleiche Problem zurzeit kenn mi a net so genau aus! Meine Freundin ist aber schon 16!
 
ist es strafbar auch wenn sie es will und nix gegen ihren wille geschieht?

Nur in bestimmten Ausnahmefällen:

§ 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


Solltest Du in der Heimat (offensichtlich Deutschland) sündigen wollen, stellt die Rechtslage sich ähnlich dar:

§ 182
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


NJoe
 

Welcher Vorschrift entnimmst Du denn das jetzt? Das sogenannte Schutzalter beträgt sowohl in Österreich, als auch in Deutschland 14 Jahre und Sex mit Minderjährigen, die dieses erreicht haben, ist neben einigen Sondertatbeständen (Autoritätsverhältnis etc) eben nur unter den - von der Strafverfolgungsbehörde nachzuweisenden - besonderen Voraussetzungen der von mir zitierten Strafbestimmungen pönalisiert.

NJoe
 
Welcher Vorschrift entnimmst Du denn das jetzt? [...]

Ich denke, der gute siddharta meint, "die g´schichte is, bis sie 16 is, a grundsätzlich heiße g´schicht, also besser net die finger verbrennen"

Geht die G´schichte mit den Beiden schief, tut sich die Kleine jetzt leichter, ihm was Strafbares anzuhängen, als wenn sie 16 is - so interpretier ich das zumindest, und zumindes für den juristischen Laien hat die Überlegung schon was. (zumindest auf Deinen für Österreich zitierten §207b (2) und Deutschland zitierten §182(2) in Bezug auf eine"Zwangslage" bzw "Reife", wie auch immer man jenes juristisch definiert)
 
meine liebe kollegen, ich weiss ja nicht wie das in deutschland genau geregelt ist, aber in österreich, wie auch in der schweiz, darf man mit 14 zwar sex haben, aber nicht jeder darf mit einer 14 jährigen sex haben. da gilt die regel von maximal drei jahren altersunterschied. erst mit 16 kriegt man das auch so genannte grosse (mit 14 das kleine) jagdpatent und darf auf sexueller ebene machen was man will.... kann ein ganz schön gefährlicher irrtum sein zu glauben, dass man als 38 jähriger straffrei mit einer 15 jährigen machen kann was man will...

ansonsten helfen da auch die gesetzesauszüge weiter oben...
 
meine liebe kollegen, ich weiss ja nicht wie das in deutschland genau geregelt ist, aber in österreich, wie auch in der schweiz, darf man mit 14 zwar sex haben, aber nicht jeder darf mit einer 14 jährigen sex haben. da gilt die regel von maximal drei jahren altersunterschied.

Lieber Siddharta,
so, wie ich den Gesetzestext mal auslege, darfste als 38jähriger mit einer 15jährigen sehr wohl sexeln, solange
  • du sie nicht bezahlst
  • du kein Autoritätsverhältnis ausnutzt (Lehrer, Jugendleiter etc pp)
  • keine Zwangslage ausnutzt
  • die junge Dame weiß, was Sex ist und sich bewusst drauf einlässt
  • die junge Dame geistig reif genug ist, mit Sex "umgehen" (was auch immer das heisst) zu können

Ohne die moralischen Aspekte einer solchen Konstellation diskutieren zu wollen (weils denk ich einfach nicht zusteht), bleibt als "Unsicherheitsfaktor" immer die so genannte "geistige Reife" des Kindes/Jugendlichen.



Und zu nem weiteren Punkt von Dir: wie kommst du auf die 3 Jahre Altersunterschied?!? In o.g. Paragraphen steht da nix drinnen - kannst du diese Aussage irgendwie untermauern? (nicht weil ich dich veräppeln will, sondern weils interessiert^^)


Gruß, Zark
 
Und wenn du die einschlägigen Bestimmungen oben durchliest, wirst du feststellen, dass nichts von maximal drei Jahren Altersunterschied drin steht.
 
Ich denke, der gute siddharta meint, "die g´schichte is, bis sie 16 is, a grundsätzlich heiße g´schicht, also besser net die finger verbrennen"

Wenn er es so gemeint hat, kann ich dem durchaus etwas abgewinnen, wenngleich die Einführung des § 207b StGB im Zusammenhang mit der Aufhebung des "Homo-Paragraphen" 209 zu sehen ist und - bisher jedenfalls - eher totes Recht darstellt.

aber nicht jeder darf mit einer 14 jährigen sex haben. da gilt die regel von maximal drei jahren altersunterschied

Falsch! Einem Altersunterschied von nicht mehr als 3 Jahren kommt nur beim GV mit Minderjährigen unter 14 Jahren (=Unmündigen) insofern Relevanz zu, als dann ausnahmsweise Straffreiheit besteht:

§ 206. (1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet.

NJoe
 
Wenn er es so gemeint hat, kann ich dem durchaus etwas abgewinnen, wenngleich die Einführung des § 207b StGB im Zusammenhang mit der Aufhebung des "Homo-Paragraphen" 209 zu sehen ist und - bisher jedenfalls - eher totes Recht darstellt.

Das ist leider nicht richtig. Man ist von den 209 Anklagen direkt auf den 207b übergegangen. Und es gibt bereits irgendwas knapp 100 Verurteilungen, genau wegen der unter 18 Regelung und des "Entgelts".
 
... tröste dich, es geht mir auch so !!!
ist glaub ich nicht ein einziges problem bzw. sache.
ja ja die liebe ...

lg andy
 
:lehrer: Verbrenn Dir lieber nicht die Finger, und wenn Du sie liebst kannst auch noch die paar Monate bis Juli warten. Und wenns nur Sex is.... naja ;) such dir eine ältere Spielgefährtin. :mrgreen:
 
hmm.. ich bin 18, sie 15 - was haltet ihr hiervon?
wenns zwischen uns überhaupt so weit kommt... =/
 
Grundsätzlich halte ich das ganze Thema für einen Gang auf sehr dünnem Eis... ich würde einfach die Finger von diesen jungen "Dingern" lassen.
 
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