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Ok dann nehmen wir etwas zivilrechliches.Es gibt hier aber keinen Strafrahmen, ist ja auch kein Strafprozess. Das Urteil des Gerichts sagt aus, dass die Gesetzeslage den Gleichberechtigungsregeln widerspricht, mehr kann, darf und sollte der OGH nicht tun. Dann ist es am Gesetzgeber das Gesetz entsprechend anzupassen. Und diese Empfehlung kam auch. Gesetzgebung ist allerdings nicht Sache des Gerichts, glücklicherweise herrscht (noch) Gewaltenteilung.
Oder noch besser arbeitsrechtliches.
Das Gerichturteil besagt.
Der Arbeitnehmer hat x stunden geleistet. Abgegolten worden sind sie nicht.
Daher........ ja eben nichts daher.
Ein Urteil fällen ohne eine Richtlinie ist unvollständig. Und hat wenig mit der in diesem zusammenhang etwas künstlich strapazierten Gewaltenteilung zu tun.