Karfreitag

Der Karfreitag soll arbeitsrechtlich

  • für alle ein Feiertag sein

    Stimmen: 31 70,5%
  • kein Feiertag mehr sein

    Stimmen: 10 22,7%
  • oder (Eure Alternative)

    Stimmen: 3 6,8%

  • Umfrageteilnehmer
    44
  • Umfrage geschlossen .
Es gibt hier aber keinen Strafrahmen, ist ja auch kein Strafprozess. Das Urteil des Gerichts sagt aus, dass die Gesetzeslage den Gleichberechtigungsregeln widerspricht, mehr kann, darf und sollte der OGH nicht tun. Dann ist es am Gesetzgeber das Gesetz entsprechend anzupassen. Und diese Empfehlung kam auch. Gesetzgebung ist allerdings nicht Sache des Gerichts, glücklicherweise herrscht (noch) Gewaltenteilung.
Ok dann nehmen wir etwas zivilrechliches.
Oder noch besser arbeitsrechtliches.
Das Gerichturteil besagt.
Der Arbeitnehmer hat x stunden geleistet. Abgegolten worden sind sie nicht.
Daher........ ja eben nichts daher.
Ein Urteil fällen ohne eine Richtlinie ist unvollständig. Und hat wenig mit der in diesem zusammenhang etwas künstlich strapazierten Gewaltenteilung zu tun.
 
Ok dann nehmen wir etwas zivilrechliches.
Oder noch besser arbeitsrechtliches.
Das Gerichturteil besagt.
Der Arbeitnehmer hat x stunden geleistet. Abgegolten worden sind sie nicht.
Daher........ Muss das Gesetz angepasst werden.
Ein Urteil fällen ohne eine Richtlinie ist unvollständig. Und hat wenig mit der in diesem zusammenhang etwas künstlich strapazierten Gewaltenteilung zu tun.
Es handelt sich aber nicht um ein zivilrechtlichea Verfahren in diesem Sinne. Wir haben in unserem Land eine Legislative welche die gesetzgebende Gewalt ausübt, eine Judikative, die für die Rechtsprechung innerhalb dieser Gesetze zuständig ist und eine Exekutive, die dafür verantwortlich ist die Gesetze der Legislative, bzw. die Urteile der Judikative zu vollstrecken.


Und es gibt einen OGH (für die Eu einen EUGH) der dafür verantwortlich ist alle zu kontrollieren. Es wurde darauf hingewiesen, das ein von der Legislative verfasstes Gesetz nicht (mehr) passend ist, es liegt an der Legislative dies anzupassen. Die Richtlinie ist ja in diesem Fall, dass das Gesetz angepasst werden muss.
So ist nun mal der Ablauf. Möchtest Du tatsächlich, dass der OGH das Recht hat den Job der Legislative zu übernehmen oder Umgekehrt? Stell Dir vor es sitzen die falschen Leute am Hebel:schulterzuck:.
Wenn er eine Empfehlung ausspricht kann man die Gewaltenteilung gleich abschaffen weil damit suggeriert werden würde, dass die "Nichtumsetzung" dieser Empfehlung wieder beeinsprucht werden würde.

Es mag Dir zuwieder sein (was icht glaube), ich persönlich finde es gut das diese Sicherheitsmechanismen vorhanden sind, schließlich sind sie das Ergebnis jahrhundertealter Erfahrung in der es dies nicht gab.

Was hier passiert ist gelebte Gewaltentrennung.

In dem von Dir zitierten Fall würde ein Gericht innerhalb der Gesetze ein Urteil sprechen, wenn dies nicht einwandfrei möglich ist liegt es wieder an der Legislative für eine klare Gesetzgebung zu sorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Punkt muss ich klar widersprechen - das Urteil ist wohl begründet und im Sinne der Gleichbehandlung.
Urteile als "schwachsinnig" zu bezeichnen, ist auch ein Weg, den Rechtsstaat abzubauen und zu diskreditieren.

Es gibt genug Urteile, wo auch Juristen den Kopf schütteln. Weil diese Urteile abgehoben, realitätsfremd oder volksfeindlich ausfallen. Dieses finde ich aber ganz OK. Du auch?
 
....und diese nutzen viele, ob mehr oder weniger gläubige, um ihren Körper zu entschlacken :vorsichtig: sprich weniger fressen und saufen :shock: .... somit wird auch diese Zeit doch sinnvoll genützt ... :lalala: :winke: :undweg:

Wenn man die Riten einer Sekte braucht, um weniger zu fressen und zu saufen, dann läuft in einem Leben etwas falsch. :roll:
 
Ok dann nehmen wir etwas zivilrechliches.
Oder noch besser arbeitsrechtliches.
Das Gerichturteil besagt.
Der Arbeitnehmer hat x stunden geleistet. Abgegolten worden sind sie nicht.
Daher........ ja eben nichts daher.
Ein Urteil fällen ohne eine Richtlinie ist unvollständig. Und hat wenig mit der in diesem zusammenhang etwas künstlich strapazierten Gewaltenteilung zu tun.

Es ist ein bissi kompliziert. Ich versuchs trotzdem. Es geht um Kompetenzen. In einem Rechtsstaat sind in der Verfassung die Institutionen und deren Kompetenzen bis ins letzte Detail definiert. Einfach gesagt: Wer macht was und wer kontrolliert wen. Ums kurz zu machen, der Verfassungsgerichtshof in Österreich bzw. der EuGH dürfen nur prüfen ob eine Norm verfassungskonform ist oder nicht. Eine mangelhafte Norm tritt dann ausser Kraft. Mehr dürfens nicht. Selbst wenn sie wollten. Reparieren, sprich eine konforme Regelung beschliessen, muss der Gesetzgeber (Nationalrat). Das Urteil des EuGH ist vollständig. Und das resultiert aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
 
Es ist ein bissi kompliziert. Ich versuchs trotzdem. Es geht um Kompetenzen. In einem Rechtsstaat sind in der Verfassung die Institutionen und deren Kompetenzen bis ins letzte Detail definiert. Einfach gesagt: Wer macht was und wer kontrolliert wen. Ums kurz zu machen, der Verfassungsgerichtshof in Österreich bzw. der EuGH dürfen nur prüfen ob eine Norm verfassungskonform ist oder nicht. Eine mangelhafte Norm tritt dann ausser Kraft. Mehr dürfens nicht. Selbst wenn sie wollten. Reparieren, sprich eine konforme Regelung beschliessen, muss der Gesetzgeber (Nationalrat). Das Urteil des EuGH ist vollständig. Und das resultiert aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Mag stimmen.Aber stell dir folgendes Szenario vor.
Land A sagt Feiertag für alle
Land B sagt Feiertag für keinen
Land C sagt Feiertag im tausch gegen Tag x
Land D sagt Feiertag im tausch gegen Tag y

Alles aufgrund desselben Urteils.wielange dauert es bis sich der nächste Kasperl benachteiligt fühlt und sagt zurück in den Gerichtshof damit?
Es mag vollständig und juristisch korrekt sein.Schwachsinn bleibt es trotzdem
 
Es ist eine angebliche ungleichbehandlung.ok wenn ich das so sehe müsste es dann überall gleich gehandhabt werden.
Wird es aber sicher nicht.Somit beisst sich die Katze in den Schwanz.
pro land gibt es allerdings eine gleichbehandlung. sonst könnte man ja auf die eu-weite angleichung aller feiertage und urlaubsregelungen und was weiß ich was klagen.

EDIT: bei der klage ging es nämlich um ungleichbehandlung nach konfession!
 
pro land gibt es allerdings eine gleichbehandlung. sonst könnte man ja auf die eu-weite angleichung aller feiertage und urlaubsregelungen und was weiß ich was klagen.
Du weisst schon das es der europäische Gerichtshof war der nur zu gerne regionale Bestimmungen kippt?
(P.s missfällt mir obwohl pro europäisch)
 
@Mitglied #313861

Also:

1) In AT wird das bundesweit geregelt. Definitiv keine Gefahr.
2) Sollte in einem anderen EU Land die idente gleichheitswidrige Norm in Geltung sein, wird sich dieses Land vernünftig verhalten. Es kann nichts gewinnen.
3) Selbst wenn Dein Beispiel praxisnah wäre, ist mir ein Zuviel an Rechtsschutz lieber als ein Zuwenig.
4) Deine Unzufriedenheit mit den persönliche Auswirkungen, welche mit diesem Urteil verbunden sind bzw. sein könnten, kann ich verstehen. Wenn man Dir nimmt dann schrei, wenn man Dir gibt dann nimm. ;-)))
 
pro land gibt es allerdings eine gleichbehandlung. sonst könnte man ja auf die eu-weite angleichung aller feiertage und urlaubsregelungen und was weiß ich was klagen.

EDIT: bei der klage ging es nämlich um ungleichbehandlung nach konfession!
Nochmal P.s genau die "Rechtsgrundlage" dafür hat man mit dem Urteil geschaffen.Mein Furz sitzt schief also klagen wir.mir persönlich wärs wurscht wenn der Feiertag gekippt wird.Dann ist es halt so.Die Art und weise wie sozusagen amerikanische "Klag wenn dir grad fad ist" kultur Einzug hält .
Das ist was mir dabei widerstrebt
 
@Mitglied #313861

Also:

1) In AT wird das bundesweit geregelt. Definitiv keine Gefahr.
2) Sollte in einem anderen EU Land die idente gleichheitswidrige Norm in Geltung sein, wird sich dieses Land vernünftig verhalten. Es kann nichts gewinnen.
3) Selbst wenn Dein Beispiel praxisnah wäre, ist mir ein Zuviel an Rechtsschutz lieber als ein Zuwenig.
4) Deine Unzufriedenheit mit den persönliche Auswirkungen, welche mit diesem Urteil verbunden sind bzw. sein könnten, kann ich verstehen. Wenn man Dir nimmt dann schrei, wenn man Dir gibt dann nimm. ;-)))
Stimmt nur zum Teil weil siehe anderer Beitrag.um den Tag an sich ging es mir weniger.
 
Nochmal P.s genau die "Rechtsgrundlage" dafür hat man mit dem Urteil geschaffen.Mein Furz sitzt schief also klagen wir.mir persönlich wärs wurscht wenn der Feiertag gekippt wird.Dann ist es halt so.Die Art und weise wie sozusagen amerikanische "Klag wenn dir grad fad ist" kultur Einzug hält .
Das ist was mir dabei widerstrebt
das mag dir widerstreben, es wird trotzdem nur beschlossen werden was rechtlich eine diskriminierung ist. deine 4 fälle sind rechtlich alle komplett sauber, weil sie für alle im jeweiligen land gelten.
 
Karfreitag als Feiertag ersatzlos streichen....die Evangelen und Altkatholiken können sich dann noch immer darauf berufen, dass sie, aus
wichtigen die Person betreffenden Gründen wie beispielsweise religiöse Verpflichtungen, ihre Arbeit nicht erbringen können und so zumindest einen halben Tag blau machen. :D
 
Karfreitag als Feiertag ersatzlos streichen....die Evangelen und Altkatholiken können sich dann noch immer darauf berufen, dass sie, aus
wichtigen die Person betreffenden Gründen wie beispielsweise religiöse Verpflichtungen, ihre Arbeit nicht erbringen können und so zumindest einen halben Tag blau machen. :D
Stimmt.
Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen. Wird übrigens viel zu wenig angewendet... ;)
 
Die Art und weise wie sozusagen amerikanische "Klag wenn dir grad fad ist" kultur Einzug hält Das ist was mir dabei widerstrebt

Sorry, sehe ich absolut nicht so. Der Kläger hat einen realen Nachteil von 119??? Euro pro Karfreitag beklagt. Rechne das für ein ganzes Arbeitsleben hoch! Putzig, dass so ein Betrag von unseren bordeigenen Winkeladvokaten als Peanuts angesehen wird. Ich schätze noch immer jeden Cent. Wobei mir ein freier Tag weit mehr wert ist, als Feiertagszuschlag.
 
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