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Airbnb ist aber gewerblich, nicht privat.
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Airbnb ist aber gewerblich, nicht privat.
deswegen liegen de a überal herumWo die Hygiene, aus Feuchttücher zwischen den Kunden besteht.
Airbnb ist aber gewerblich, nicht privat.
ich hätte jetzt Mal ins blaue hinein gemeint, womit ich Geld verdiene, das ist auch gewerblich oder siehst du das anders?AIRbnb muss auch gewerblich sein Verdienen ja genug dabei ....
Ich vermiete zeitweise meine Zimmer oder ganze Wohnung zb 2x im Monat , und das ist NICHT gewerblich !
Das kann ich auf jeder Plattform anbieten !
Bitte selber gucken im Netz oder WKO fragen ....
ich hätte jetzt Mal ins blaue hinein gemeint, womit ich Geld verdiene, das ist auch gewerblich oder siehst du das anders?
das würde dementsprechend bedeuten, dass man sichDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 23.06.1962 festgestellt, dass die bloße Raumvermietung im Allgemeinen nicht als eine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit anzusehen ist. Somit ist das Vermieten von Räumlichkeiten samt Inventar ohne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen keine Tätigkeit, die der GewO unter- liegt.
Auch Dauermietverhältnisse, bei der Wohnräume für eine längere bzw. unbestimmte Zeit überlassen werden, begründen keinen Beherbergungsbetrieb.
Quelle WKO
das würde dementsprechend bedeuten, dass man sich
1. da auch ohne berufliches Erfordernis einmieten kann
2. natürlich (je nach Hausregeln und jeweiliger lockdownverordnung) auch Besuch empfangen werden kann
3. in Wien das auch eine SW sein kann, weil ja Hausbesuche jetzt wieder erlaubt sind
verstehe ich das richtig?
ja, die Sw als Besucherin natürlichNein , das ist so richtig ! Die SW kann keinen Besuch empfangen , denn Wohnungsprostitution ist ja bekanntlich verboten .....
ja, die Sw als Besucherin natürlich
Bei mein Billa sitzt jetzt meistens a Manderlam Nachmittag beim Billa die fesche Kassiererin anbaggert
Bei allen? Ich kann es mir nicht vorstellen! Vor allem, da Du ja selber immer größten Wert darauf legst, dass alle von "Deinen" Mädels das nur nebenberuflich machen.2. Ja ist vorhanden
1.
2. Selbst wenn nicht, schau mal wer da diskutiert.
Die größten Fans, von AO Anbieterinen am Straßenstrich.
Wo die Hygiene, aus Feuchttücher zwischen den Kunden besteht.
Meinst den Troll?1.
2. Selbst wenn nicht, schau mal wer da diskutiert.
Das heißt, den damen kann nichts passiere, sie werden ja zu beruflichen zwecken beherbergt.Ausnahmen vom Betretungsverbot
1. Gäste, die zu beruflichen Zwecken anreisen, sind vom Betretungsverbot ausgenommen und können daher weiterhin beherbergt werden.
Die findest im Brunner Thread sofort.Meinst den Troll?