Stundenhotels Kontrolle im Hotel?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Airbnb ist aber gewerblich, nicht privat.

AIRbnb muss auch gewerblich sein :fies: Verdienen ja genug dabei ....
Ich vermiete zeitweise meine Zimmer oder ganze Wohnung zb 2x im Monat , und das ist NICHT gewerblich !
Das kann ich auf jeder Plattform anbieten !
Bitte selber gucken im Netz oder WKO fragen ....
 
AIRbnb muss auch gewerblich sein :fies: Verdienen ja genug dabei ....
Ich vermiete zeitweise meine Zimmer oder ganze Wohnung zb 2x im Monat , und das ist NICHT gewerblich !
Das kann ich auf jeder Plattform anbieten !
Bitte selber gucken im Netz oder WKO fragen ....
ich hätte jetzt Mal ins blaue hinein gemeint, womit ich Geld verdiene, das ist auch gewerblich oder siehst du das anders?
 
ich hätte jetzt Mal ins blaue hinein gemeint, womit ich Geld verdiene, das ist auch gewerblich oder siehst du das anders?

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 23.06.1962 festgestellt, dass die bloße Raumvermietung im Allgemeinen nicht als eine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit anzusehen ist. Somit ist das Vermieten von Räumlichkeiten samt Inventar ohne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen keine Tätigkeit, die der GewO unter- liegt.
Auch Dauermietverhältnisse, bei der Wohnräume für eine längere bzw. unbestimmte Zeit überlassen werden, begründen keinen Beherbergungsbetrieb.
Gemäß § 2 Abs 1 Z 9 GewO 1994 ist die Privatzimmervermietung von der Gewerbeordnung ausgenommen.

Quelle WKO
 
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 23.06.1962 festgestellt, dass die bloße Raumvermietung im Allgemeinen nicht als eine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit anzusehen ist. Somit ist das Vermieten von Räumlichkeiten samt Inventar ohne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen keine Tätigkeit, die der GewO unter- liegt.
Auch Dauermietverhältnisse, bei der Wohnräume für eine längere bzw. unbestimmte Zeit überlassen werden, begründen keinen Beherbergungsbetrieb.
Quelle WKO
das würde dementsprechend bedeuten, dass man sich

1. da auch ohne berufliches Erfordernis einmieten kann
2. natürlich (je nach Hausregeln und jeweiliger lockdownverordnung) auch Besuch empfangen werden kann
3. in Wien das auch eine SW sein kann, weil ja Hausbesuche jetzt wieder erlaubt sind

verstehe ich das richtig?
 
das würde dementsprechend bedeuten, dass man sich

1. da auch ohne berufliches Erfordernis einmieten kann
2. natürlich (je nach Hausregeln und jeweiliger lockdownverordnung) auch Besuch empfangen werden kann
3. in Wien das auch eine SW sein kann, weil ja Hausbesuche jetzt wieder erlaubt sind

verstehe ich das richtig?

Nein , das ist so nicht richtig ! Die SW kann sich nicht einmieten und darf auch keinen Besuch empfangen , denn Wohnungsprostitution ist ja bekanntlich verboten .....
 
ja, die Sw als Besucherin natürlich

Wenn der Fritz eine Wohnung für paar Stunden oder 1-2 Tage bei Airbnb bucht, am Nachmittag beim Billa die fesche Kassiererin anbaggert , oder bei Tinder wird er Finder - und diese ihn dann nach Kassaschluss besucht auf einen Kaffee :schulterzuck: (Lokale ja geschlossen)
 
Ein verkürzter Auszug aus der Covid-Verordnung:
Das Betreten von Beherbergungsstätten...ist untersagt.
Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten die...zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen...bestimmt sind.
 
1. :up:
2. Selbst wenn nicht, schau mal wer da diskutiert.
Die größten Fans, von AO Anbieterinen am Straßenstrich.
Wo die Hygiene, aus Feuchttücher zwischen den Kunden besteht.

Wollte nur höflich sein , denn es kommt selten vor dass sich jemand nach der JahresKARTE (wird übrigens bei Wr. Linien ausgestellt) der Damen interessiert! :schulterzuck: Du meinst ich soll eher diesen Usern nicht mehr antworten oder so ? :fies:
 
Hab heute beim Orient Nachgefragt. Ja es gab Kontrollen. Die anwesenden Personen müssen bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes glaubhaft machen können.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben