Stundenhotels Kontrolle im Hotel?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Möglicherweise steh ich auf der Leitung - was ist Deines Erachtens der Unterschied zwischen Hotelzimmer anmieten und Airbnb anmieten?
Ich geh jetzt davon aus, dass in beiden Fällen der Gast die Location anmietet und er nicht in eine von der/dem Sexarbeiter*in angemietete (Airbnb-)Wohnung geht.
 
Möglicherweise steh ich auf der Leitung - was ist Deines Erachtens der Unterschied zwischen Hotelzimmer anmieten und Airbnb anmieten?
Ich geh jetzt davon aus, dass in beiden Fällen der Gast die Location anmietet und er nicht in eine von der/dem Sexarbeiter*in angemietete (Airbnb-)Wohnung geht.

Es darf derzeit nur mieten, wer auf Geschäftsreise ist.

Da Hausbesuche erlaubt sind, müssten dann aber auch Besuche zu (echten) Geschäftsreisenden in deren angemietete Zimmer erlaubt sein?
Wobei hier die Beweispflicht beim Hotelzimmer/Ferienwohnungsmieter liegt.
Dir Sexworkerin hat keine "Kontrollpflicht" hinsichtlich der von ihr besuchten Räumlichkeiten.
(Bin nicht mehr ganz sicher, wo ich das gelesen habe, entweder bei der BSÖ oder auf sexworker.at)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich ja brennend interessieren würde:
Es gibt in diversen Hotels die Möglichkeit ein Homeoffice-Zimmer (5 oder 8 Std.) zu nehmen.
Ich nehme stark an, dass dies nicht untersagt ist. - Sonst dürfte das ja nicht angeboten werden.
Was will die Behörde bei einer Kontrolle da nun überprüfen? Soll ich denen meine Arbeitsmittel zeigen? Wollen die meinen Chef sprechen, ob ich eh was gearbeitet habe?
Solange ich nicht mit der Dame im Arm das Hotel verlasse, wird man mir wohl glauben müssen, das ich dort gearbeitet habe.
 
Was mich ja brennend interessieren würde:
Es gibt in diversen Hotels die Möglichkeit ein Homeoffice-Zimmer (5 oder 8 Std.) zu nehmen.
Ich nehme stark an, dass dies nicht untersagt ist. - Sonst dürfte das ja nicht angeboten werden.
Was will die Behörde bei einer Kontrolle da nun überprüfen? Soll ich denen meine Arbeitsmittel zeigen? Wollen die meinen Chef sprechen, ob ich eh was gearbeitet habe?
Solange ich nicht mit der Dame im Arm das Hotel verlasse, wird man mir wohl glauben müssen, das ich dort gearbeitet habe.

Man muss es nur glaubhaft machen ! :up:
 
Möglicherweise steh ich auf der Leitung - was ist Deines Erachtens der Unterschied zwischen Hotelzimmer anmieten und Airbnb anmieten?
Ich geh jetzt davon aus, dass in beiden Fällen der Gast die Location anmietet und er nicht in eine von der/dem Sexarbeiter*in angemietete (Airbnb-)Wohnung geht.

Der Unterschied - das Hotel möchte wahrscheinlich eine Bestätigung dass du dich beruflich einmietest ...
 
Was mich ja brennend interessieren würde:
Es gibt in diversen Hotels die Möglichkeit ein Homeoffice-Zimmer (5 oder 8 Std.) zu nehmen.
Ich nehme stark an, dass dies nicht untersagt ist. - Sonst dürfte das ja nicht angeboten werden.
Was will die Behörde bei einer Kontrolle da nun überprüfen? Soll ich denen meine Arbeitsmittel zeigen? Wollen die meinen Chef sprechen, ob ich eh was gearbeitet habe?
Solange ich nicht mit der Dame im Arm das Hotel verlasse, wird man mir wohl glauben müssen, das ich dort gearbeitet habe.

Ich würde gefühlsmässig sagen, ja, sollte durchgehen, weil HB is wieder erlaubt sind.
Laut BSÖ in den "privaten Räumlichkeiten" des Kunden.
Insofern sollte es eigentlich keine Rolle spielen, ob das eine Wohnung ist oder ein (zwecks Homeoffice) angemietetes Zimmer?
Nachtrag - Ist die Frage, ob es dann nicht Schwierigkeiten an der Rezeption gibt, siehe vorigen Beitrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
einmal ganz abgesehn von der rechtlichen Seite - die Chance, dass das strenge Auge des Gesetzes ein Auge auf diverse anrüchige oder auch harmlose Hotels wirft, ist sicher höher, als dass eben diesjeniges recherchiert, wo Airbnb Wohnungen in möglicherweise verwerflicher Absicht angemietet werden. ( die Observation von diversen osteuropäischen Strizzis samt Gefolge mal ausgenommen).
 
Guten Morgen,
THX für die Antworten!

Fasse ich es richtig zusammen, dass formal / rechtlich bei Anmietung durch den Gogl kein Unterschied zwischen Airbnb und Hotel besteht, wohl aber hinsichtlich des Risikos erwischt zu werden?
 
Ich würde gefühlsmässig sagen, ja, sollte durchgehen, weil HB is wieder erlaubt sind.
Laut BSÖ in den "privaten Räumlichkeiten" des Kunden.
Insofern sollte es eigentlich keine Rolle spielen, ob das eine Wohnung ist oder ein (zwecks Homeoffice) angemietetes Zimmer?
Nachtrag - Ist die Frage, ob es dann nicht Schwierigkeiten an der Rezeption gibt, siehe vorigen Beitrag.

welche Rezeption? Es gibt so viele Hotels mit Self Check IN und Zahlung per KK ....

und da Hausbesuche ganz offiziell erlaubt sind, stellt sich die Frage nicht WEM die Wohnung gehört !
 
Bei einem nicht gesetzeskonformen Aufenthalt im Hotel.

WIE kann das bewiesen werden ? Bin mit Laptop im Hotel - und ? Es gibt ganz legal Zimmer eben für Homeoffice oder Geschäftsreisende -
meine Geliebte , Sekretärin, Freundin bringt mir Essen / Trinken , Zigaretten oder die Post ect.
Jeder Anwalt bringt das durch , denn ob Geld übergeben wurde kann niemand (außer die beiden) beweisen !

Auch die Kontrolle im Orient - wird sich noch weisen ob es da für die einzelnen überhaupt Konsequenzen hat ! Ein Kunde war damals dort , und den Rest macht sein Anwalt ...
 
WIE kann das bewiesen werden ? Bin mit Laptop im Hotel - und ? Es gibt ganz legal Zimmer eben für Homeoffice oder Geschäftsreisende -
meine Geliebte , Sekretärin, Freundin bringt mir Essen / Trinken , Zigaretten oder die Post ect.
Jeder Anwalt bringt das durch , denn ob Geld übergeben wurde kann niemand (außer die beiden) beweisen !
Also die Kieberer für deppert halten, halte ich auch für kostspielig....
Dass man auf ein paar Fragen auch glaubhafte Angaben machen sollte, ist schon klar.... Und da glaube ich, haben selbstständige Handelsvertreter sicher einen Vorteil beim Gschicht'ldrucken, als jemand der im echten Leben zB als KFZ-Spengler arbeitet. Und wenn man gemeinsam erwischt und getrennt befragt wird, ists bei 80% wahrscheinlich schon bei der Frage nach dem vollen Namen aus, bei weiteren 15% laufen dann die Schilderungen über den Zweck des Aufenthalts auseinander... Grundsätzlich ist es schon so, dass für Beherbergungsbetriebe ein Betretungsverbot gilt, gegen das man, wenn man grad aus einem solchen rauskommt, augenscheinlich verstoßen hat. Es liegt am Gast, der Exekutive glaubhaft zu machen, dass er sich aus gerechtfertigten Gründen dort aufgehalten hat.
 
WIE kann das bewiesen werden ? Bin mit Laptop im Hotel - und ? Es gibt ganz legal Zimmer eben für Homeoffice oder Geschäftsreisende -
meine Geliebte , Sekretärin, Freundin bringt mir Essen / Trinken , Zigaretten oder die Post ect.
Jeder Anwalt bringt das durch , denn ob Geld übergeben wurde kann niemand (außer die beiden) beweisen !

Auch die Kontrolle im Orient - wird sich noch weisen ob es da für die einzelnen überhaupt Konsequenzen hat ! Ein Kunde war damals dort , und den Rest macht sein Anwalt ...
Nicht jeder hat einen Laptop mit, und net jeder ist so schlau - ganz im Gegenteil, es laufen genug Unterbelichtete hier herum.

Und, wie so oft im Paxsex, werden viele im Konfliktfall lieber zahlen als riskieren, dass Ehefrau, Chef und der Herr Pfarrer davon erfahren.
 
Also die Kieberer für deppert halten, halte ich auch für kostspielig....
Dass man auf ein paar Fragen auch glaubhafte Angaben machen sollte, ist schon klar.... Und da glaube ich, haben selbstständige Handelsvertreter sicher einen Vorteil beim Gschicht'ldrucken, als jemand der im echten Leben zB als KFZ-Spengler arbeitet. Und wenn man gemeinsam erwischt und getrennt befragt wird, ists bei 80% wahrscheinlich schon bei der Frage nach dem vollen Namen aus, bei weiteren 15% laufen dann die Schilderungen über den Zweck des Aufenthalts auseinander... Grundsätzlich ist es schon so, dass für Beherbergungsbetriebe ein Betretungsverbot gilt, gegen das man, wenn man grad aus einem solchen rauskommt, augenscheinlich verstoßen hat. Es liegt am Gast, der Exekutive glaubhaft zu machen, dass er sich aus gerechtfertigten Gründen dort aufgehalten hat.

Also einem wie du sie nennst - Kieberer muss ich gar nichts „glaubhaft“ machen ! Ich kann ausserdem die Aussage verweigern , dann kommt Anzeige , dann Anwalt dann Gericht .... ein Gesetzbruch muss hier erst BEWIESEN werden ! Solange gilt die Unschuldsvermutung .....
Betretungsverbot ist als Tourist , aber nicht wenn ich ein Zimmer für Homeoffice benötige , und wenn ich mit meiner Freundin im Zimmer bin weil sie mir Essen / Trinken gebracht hat , wird das vorm VGHf halten ....
klar , wenn es eine nicht deutsch sprechende Rumänin im kurzen Rock ist , wirds wackelig - für beide , aber davon rede ICH nicht ....


@Mitglied #78305

Tja, wenn man verheiratet ist dann ist das eine komplett andere Nummer , und da hast du recht ! Der Herr wird alles tun was unser Freund & Helfer verlangt ....
aber wir reden hier vom Gesetz und ned vom moralischen >>>> nämlich vom Ehebruch :hahaha:
 
Nicht jeder hat einen Laptop mit, und net jeder ist so schlau - ganz im Gegenteil, es laufen genug Unterbelichtete hier herum.

Und, wie so oft im Paxsex, werden viele im Konfliktfall lieber zahlen als riskieren, dass Ehefrau, Chef und der Herr Pfarrer davon erfahren.

Stellt sich die Frage, welches Handeln hier als "schlau" zu bezeichnen ist.

Sagt mir nicht wenigstens der Anstand, dass ich es zugebe, wenn ich dabei erwischt werde, dass ich Sch.....e gebaut habe?
Oder, wenn ich das nicht habe (soll ja vorkommen..), zumindest die Bauernschläue?

Ist ein "Ja Herr Inspektor, das war ein Fehler. Es tut mir leid" nicht "schlauer", als sich in irgendwelche kindischen Widersprüche zu verstricken und eventuell noch grössere Probleme wegen einer Falschaussage zu bekommen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben