- Registriert
- 3.5.2010
- Beiträge
- 65.858
- Reaktionen
- 201.183
- Punkte
- 2.006
- Checks
- 77
Ok.
Kleiner Vorgeschmack aus meiner persönlichen Erfahrung...
Ich hatte einmal die Überlegung, mir einen Kleinlaster zuzulegen. Damals dachte ich noch, dass ich den Hof übernehmen würde.
Mein damaliges Objekt war ein VW LT45, wie es ihn auch beim Bundesheer gab.
Bei der Versicherung erklärte man mir, dass bei LKW‘s die Versicherung die Versicherungssumme erhält, die Steuer aber vom Finanzamt vorgeschrieben wird. Die Steuer wird auf die volle Tonne Nutzlast gerechnet.
Ich weiß nun nicht, ob diese Steuer dann der Bund oder die Gemeinde bekommt...
Beispiel an besagtem VW LT:
Die Heckgetriebene Variante hat ca. 2.2 Tonnen Nutzlast. D.h. Steuer wird für Nutzlast bis 3 Tonnen fällig.
Die Allradvariante hat durch das zusätzliche Gewicht des Allradantriebs eine Nutzlast von ungefähr 1.9 Tonnen. D.h. Steuer für Nutzlast bis 2 Tonnen...
Ich weiß nicht, inwiefern dich das in den letzten Jahren geändert hat in wie das mit Oldtimern geregelt ist..
Mein Tipp: informiere dich mal bei Gemeinde, Versicherung und Finanz
ja, danke für den Tipp